
Wiesbaden/Dreieich (kobinet) Die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter und ihrer Freunde (CBF Hessen) fordert das Bundeskabinett auf, die am 14. Juli beschlossene Rechtsverordnung zur Festlegung eines Mindestlohns für Pflegekräfte zu überarbeiten. Die beschlossenen Untergrenzen in Höhe von 7,50 Euro (Ost) bzw. 8,50 Euro (West) griffen viel zu kurz und stünden nicht im Verhältnis zur geleisteten Arbeit der rund 600.000 Pflegekräfte in Deutschland.
"Die Bundesregierung hat die historische Chance verpasst, ein wegweisendes Signal zur gesellschaftlichen Anerkennung der Pflegeberufe zu setzen", bedauert Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen. "Bei den nun verabschiedeten Stundensätzen handelt es sich um Bruttolöhne, die abzüglich aller Abgaben womöglich nur eine Existenz knapp oberhalb des Sozialhilfesatzes ermöglichen. Diese Rechtsverordnung wird nicht dazu beitragen einen Berufsstand zu fördern, der angesichts des demographischen Wandels dringend mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen ausgestattet werden müsste."
Der CBF Hessen schlägt die Festsetzung eines bundesweiten Mindestlohns auf 12,- Euro/Stunde vor, um einerseits die bereits tätigen ArbeitnehmerInnen gemäß ihrer Leistung angemessen zu entlohnen und andererseits Anreize zur Aufnahme von entlohnter Arbeit in der Pflege zu schaffen. Die Bundesregierung möchte mit dem Pflege-Mindestlohn die Abwärtsspirale bei den Löhnen stoppen und den Berufszweig für Neu- und Quereinsteiger attraktiver gestalten. Der CBF Hessen befürchtet, dass mit der beschlossenen Lohn-Untergrenze das Gegenteil des Erwünschten erreicht wird. "Tatsache ist, dass ein Großteil der in der Pflege tätigen ArbeitnehmerInnen in Hessen eine Vergütung oberhalb des Pflege-Mindestlohns erhalten. Schon heute reichen diese Sätze jedoch kaum zu einer angemessenen Lebensführung aus – insbesondere in der teuren Metropolregion Rhein-Main. Sollten sich die Kostenträger in Zukunft auf den Pflege-Mindestlohn zurückziehen, wird sich der Bedarf am qualifizierten Pflegepersonal kaum mehr decken lassen. Dies wäre ein Worst-Case-Szenario, das angesichts der leeren kommunalen Kassen aber nicht ausgeschlossen werden kann", befürchtet Korb. moh