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25.07.2010 - 11:48

Grundrecht auf Menschenwürde nicht wegsparen.

Berlin (kobinet) Die Volkssolidarität hat die Bundesregierung aufgefordert, das Grundrecht auf Menschenwürde nicht wegzusparen. „Es stellt sich die Frage, ob Artikel 1 des Grundgesetzes noch für alle in der Bundesrepublik lebenden Menschen gilt“, erklärte Bundesgeschäftsführer Dr. Bernd Niederland am Freitag in Berlin. „Die durch Medienberichte bekannt gewordenen Empfehlungen aus dem Bundesarbeitsministerium, allein lebenden Beziehern von Hartz IV-Leistungen nur noch einen Wohnraum von 25 Quadratmetern als ‚angemessen’ zuzugestehen, deuten auf das Gegenteil hin.“

Es habe den Anschein, dass die Bundesregierung das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen für Langzeitarbeitslose vom 9. Februar dieses Jahres bei ihren Sparplänen offenbar weitgehend negieren wolle, stellte Niederland fest. „Der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bekräftigte Grundsatz der Menschenwürde für das Existenzminimum muss auch bei der Bemessung des Wohnraums angewendet werden.“

Der Bundesgeschäftsführer kritisierte den Versuch des Bundes, sich aus der Mitverantwortung für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen herauszustehlen. Damit geraten die Kommunen unter Druck, sich auf Kosten der der sozial Benachteiligten zu entlasten. „Das ist eine Politik der sozialen Verantwortungslosigkeit. Diese verschärft die Armut und Ausgrenzung in den Städten und Gemeinden weiter.“

Damit werde die soziale Schieflage des sogenannten Sparpaketes der Bundesregierung fortgesetzt, so Niederland. „Wie andere geplante Maßnahmen zu Lasten von sozial Benachteiligten, Niedrigverdienern, Behinderten und Rentnern, müssen auch diese Empfehlungen am besten im Papierkorb des Bundesarbeitsministeriums landen.“ Dies gelte auch für Sparpläne zu Lasten von Menschen mit Behinderungen. sch

 

 
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