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26.07.2010 - 10:47

224 Webseiten wollen eine BIENE - Mehr komplexe als einfache Angebote.

Berlin/Bonn (kobinet) Erstmals in der Geschichte des BIENE-Wettbewerbs sind es nicht die zur Barrierefreiheit durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BIT-V) verpflichteten Verwaltungen und Organisationen, die die meisten Bewerbungen um eine BIENE eingereicht haben. Dieses Jahr strecken vor allem Unternehmen ihre Fühler nach den begehrten Auszeichnungen aus.

Von den 224 Bewerbungen und Vorschlägen entfallen 118 auf Webangebote aus der freien Wirtschaft. Das teilten heute die Veranstalter mit, die Stiftung Digitale Chancen und die Aktion Mensch. „Aus unserer Sicht liegt ein Grund für den erfreulich hohen Anteil von Unternehmen in der Konzentration auf Transaktionsangebote – wie Online-Einkauf, Reisebuchung oder Online-Bankgeschäft. Gerade Menschen mit Behinderung nutzen solche Angebote, sie erleichtern ihren Alltag. Deshalb suchen wir auf diesem Gebiet die besten, innovativsten Webseiten“, erläutert Iris Cornelssen, Projektleiterin bei der Aktion Mensch. „So ist es für uns folgerichtig, dass die einfachen den komplexen und serviceorientierten Webangeboten weichen“, so Cornelssen.

Verwaltungen, z. B. Kommunen und andere Behörden, sind mit 37 Bewerbungen im Rennen. Von Organisationen, wie Verbänden, Vereinen oder Stiftungen kommen 44 Bewerbungen. Aus dem Bereich der tagesaktuellen Medien liegen 25 Wettbewerbsbeiträge vor.

„Städte und Gemeinden sind in diesem Jahr wieder stark repräsentiert. Ebenso zählen Zeitungen und andere Medien sowie Web 2.0-Angebote zu den BIENE-Anwärtern. Wir sind gespannt, ob sie unsere Anforderungen tatsächlich erfüllen“, fasst Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen, zusammen. „Traditionell sind auch Webangebote aus unseren Nachbarländern im Wettbewerb vertreten. In diesem Jahr liegen zwölf Bewerbungen aus Österreich und fünf aus der Schweiz vor. Außerdem haben uns deutschsprachige Angebote aus Italien sowie erstmals aus Dänemark, Rumänien, Ungarn, Russland und sogar aus den USA erreicht“, so Croll. sch

 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 28.07.2010, 20:42

Normale Entwicklung

Im BIENE-Wettbewerb scheint nun sichtbar zu werden, dass die deutschen Behörden in Rückstand geraten, weil die für sie geltende Verordnung (BITV 1.0) noch immer nicht überarbeitet und den inzwischen üblichen Richtlinien angepasst wurde - Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0). Ob die privatwirtschaftlichen Unternehmen, die sich um Auszeichnung mit der BIENE bewerben, bereits WCAG 2.0 beherzigt haben, kann ich nicht sagen. Die Veranstalter des Wettbewerbs um die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten, sollten in jedem Fall vom internationalen Standard ausgehen.

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