
Hannover (kobinet) Die alte Version des Parkausweises für schwerbehinderte Menschen verliert zum Jahresende seine Gültigkeit. Darauf weist der niedersächsische Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke hin. Wer einen Parkausweis besitzt, der vor 2001 ausgegeben wurde, sollte sich schon jetzt darum kümmern, eine Parkberechtigung in neuer Fassung zu erhalten und nicht bis zum Jahresende warten. Die neue Fassung ist der bereits seit 2001 EU-einheitliche Parkausweis für schwerbehinderte Menschen.
"Der bislang noch gültige, aber seit einiger Zeit schon nicht mehr ausgestellte alte blaue Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verliert mit Ablauf des 31. Dezembers 2010 seine Gültigkeit. Wer ab dem 1. Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den so genannten EU-Parkausweis", so Karl Finke. Wer ab 2011 ohne diesen Parkausweis oder mit dem alten, dann ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Kontakt: Karl Finke, Tel. 0511/120-4007. moh