
Eine kritische Betrachtung von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
In den letzten Tagen erreichen die kobinet-nachrichten besorgniserregende Mitteilungen. Es handelt sich um Berichte assistenznehmender Menschen, denen die Kostenträger, vornweg die Sozialämter, das Leben schwer machen. Nachfolgend eine kleine Auswahl dieser Schilderungen:
In Ratzeburg führt eine behinderte Mutter und ihr behinderter Sohn einen seit 13 Jahren andauernden demütigenden Kampf um Ihre Rechte als behinderte Menschen, davon seit acht Jahren um die Bezahlung der Hilfe zur Pflege im Rahmen des Arbeitgebermodells. "Dabei scheut die Stadt keine Mittel und Wege, uns, die beiden Betroffenen, zu diskriminieren, zu terrorisieren und mit jahrelang aufgezwungenen Verfahren vor den Sozialgerichten in den finanziellen Ruin zu treiben. Selbst Rechts- und Wortbruch des Bürgermeisters und des Landrates werden als ganz selbstverständlich gegenüber beispielsweise Mitgliedern des Bundestages vertreten." so die Mutter gegenüber den kobinet-nachrichten und führt weiter aus: "Dabei geht der Kreis und die Stadt gerne mal über äußerst bedrohliche Situationen für die Betroffenen (Heimeinweisung wegen mangelnder Gelder für ambulante Pflege eingeschlossen) hinweg, sozusagen als behördliche Kolateralschäden! Wo bleibt hier die UN-Konvention für die Gleichberechtigung von Menschen mit Einschränkungen in allen Lebenslagen? Auf dem Papier! Und nicht mal das, denn hier weigert sich die Verwaltung der Stadt Ratzeburg, sogar diese geltende Gesetze zu lesen bzw. anzuerkennen!"
In anderen Kommunen weigern sich die Sozialämter, Budgets in der Höhe anzupassen. In einem extremen Beispiel haben die Assistentinnen seit 2006 keine Lohnerhöhungen erhalten. Auf diese Weise sollen vermutlich Arbeitgebermodelle zerschlagen werden, denn das eigene Assistenz-Team zu halten und die Assistenzsuche wird so immer schwieriger.
In München erhielten in diesen Tagen die Eltern eines behinderten Kindes von einer Sachbearbeiterin der Sozialbehörde nach einem Antrag auf KFZ-Hilfe folgende Auskunft: "Sie haben überhaupt keine Chance auf KFZ-Hilfe und unter anderem müsste Toni mindestens einmal in der Woche etwas 'Ehrenamtliches' machen... Toni könnte genauso gut in der Stadt und in einem Heim untergebracht werden, dann würden diese Fahrten auch nicht anfallen." Und, wie zum Hohn zum Abschluss des Gespräches "Ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich muss mich lediglich an die Gesetze halten!" (Der Name des behinderten Kindes wurde geändert.)
In einer anderen Gegend Deutschlands stellte im März ein behinderter junger Mann einen Antrag auf ein persönliches Budget. Er wollte einen eigenen Hausstand gründen und hatte darauf jahrelang angespart. Eindeutig gegen die Bestimmungen des Gesetzes verweigerte die Behörde das Budget mit der Begründung, er müsse erst das Geld aufbrauchen. Nach weiteren Verzögerungen unter anderem durch einen Billig-Ambulanten Dienst, der unter falschen Vorgaben zu einem günstigen Angebot veranlasst wurde und dieses zwischenzeitlich wieder zurückgezogen hat, trat nun auch noch die (einzige?) Sachbearbeiterin einen mehrwöchigen Urlaub an. Der junge Mann zahlt in Erwartung auf Assistenz seit Monaten Miete für eine barrierefreie Wohnung, die er mangels Alternativen unbedingt halten will, in die er wegen fehlender Assistenz jedoch nicht einziehen kann. Einziger Kommentar der Behörde: "Das ist alleine Ihr Risiko!"
Nach wie vor addieren Sozialbehörden Minuten aus dem Gutachten der MdK's und bilden daraus den Bedarf. Dabei bleibt das Bedarfsdeckungsprinzip des SGB XII auf der Strecke. Denn das SGB XII kennt Hilfearten, die der Pflegeversicherung fremd sind. Das SGB XII kennt keine dieser ohnehin absurden Zeitkorridore, sondern muss die tatsächlichen Zeiten berücksichtigen. Kürzlich bemühte sich ein Leiter des amtlichen Gutachterdienstes zu der Feststellung zu einer Stunde Eingliederungshilfe: "Eine Stunde Rollstuhlschieben muss ausreichen". Soviel zum Einblick in die Gedankenwelt eines "Gutachters". "Zeiten zwischen den einzelnen Hilfeleistungen sind übrigens im SGB XII mit zu berücksichtigen. Denn es gibt immer noch keine Assistenz mit Standby-Schalter", erklärt ForseA auf seiner Internetseite.
Die Mindestlohn-Vorgabe führt neuerdings zu Versuchen, bisherige Löhne im Arbeitgebermodell selbst bei laufenden Arbeitsverträgen auf den Mindestlohn von 7,50 bzw. 8,50 Euro zu drücken. Vom Arbeitsrecht mal abgesehen: Assistenz ist mehr als "Pflege" und "Haushaltshilfe"! Assistenz ist eine sehr vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit, die von den Assistentinnen und Assistenten sehr viel abverlangt. Die mitunter zynische Abwertung dieser Arbeit durch die Behörden darf nicht zugelassen werden!
Trotz des Gesetzes über die Assistenz im Krankenhaus will ein Sozialamt über jeden Krankenhausaufenthalt informiert werden. Begründung: Nach dem Krankenhaus muss seitens der Behörde geprüft werden, ob und in welchem Umfang das Arbeitgebermodell noch weiter betrieben werden kann. Wer kann da in Ruhe zuhause gesunden, wenn schon Gutachter vor der Türe lauern?
Diese Schilderungen stammen alle aus den ersten drei Tagen dieser Woche. Dabei ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland geltendes Recht und interpretiert anderslautende deutsche Gesetze neu. Solange die Gesetze nicht angepasst werden, sollte jeder einzelne Verstoß von Gerichten berichtigt werden. Sollten jedoch Gesetze geplant sein, die gegen die Behindertenrechtskonvention verstoßen, werden diese keine Gültigkeit behalten. Die Bundesverbände ISL und ForseA werden in Kürze einen Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe vorlegen. Die Zeit der Debatten sollte vorbei sein. Lasst uns Taten sehen!
Heinrich Buschmann schrieb am 03.08.2010, 20:42
Lieber Herr Oswald Utz,
vielen Dank für den telefonischen Hinweis. Es war mir nicht bewußt, das der Bezirk Oberbayern seine Büros mitten in München hat. Sie haben natürlich recht - es handelt sich nicht um das "Sozialamt München" - sondern um die "Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern".
Dies bitte ich zu entschuldigen. Es liegt mir fern, alle über einen Kamm zu scheren. Zumal man hier wirklich klar differenzieren muss, da es in der Bundesrepublik sehr wohl ein paar Sozialämter gibt, die den § 8 der Eingliederungshilfeverordnung richtig lesen und zum Wohl des Antragsstellers anwenden können, wenn gleich es leider nur Einzelfälle sind. Schade eigentlich, da wir ja ein Bundessozialgesetz haben, das in der gesamten Bundesrepublik gleichermaßen ausgelegt und Anwendung finden sollte. Es ist erdrückend, wenn wir Tag für Tag Bescheide erhalten, die uni sono fast die gleiche (unsinnigen) Argumentation, dass die KfZ-Förderung eben nur dann gewährt werden kann, wenn diese zur Eingliederung im Arbeitsleben benötigt wird, zur Ablehnung heranziehen. Völlig unbegreiflich, dass diese Beamte nicht dafür haftbar gemacht werden können, dass sie das Gesetz nicht in Gänze zur Anwendung bringen!
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Buschmann
Mobil mit Behinderung e.V.
Heinrich Buschmann schrieb am 03.08.2010, 17:57
Sehr geehrter Herr Oswald Utz,
im Falle der absolut negativen Einstellung der Sachbearbeiterin im Müncher Sozialamt wurde ausreichend recherchiert und es gibt hier leider nichts zu beschönigen. Es ist und bleibt ein skandalöses, diskriminierendes Verhalten! Ich kenne den Fall, habe ihn von Anfang an betreut. Voller Hoffnung hat sich die Familie an die Sachbearbeiterin, die selbst im Rollstuhl sitzt, gewandt. Es waren genau diese Worte, die Gerhard in seinem Bericht wiedergab, die dieser Familie den Glauben an die bayerischen Behörden raubte. Fassungslos und entsetzt fuhr die Familie wieder nach Hause. Die Familie wohnt in einer dörflichen Gemeinschaft mit 22 Personen, das nächste Dorf ist 5 Kilometer entfernt, die nächste Stadt 12 Kilometer. Das alles interessierte die Sachbearbeiterin nicht - selbst die mitgebrachten Dokumente sah sie sich nicht einmal an!
Ihrer vorgefertigten Meinung, das die Familie sowieso keinen Anspruch auf Kfz-Hilfe habe, setzte sie anschließend noch die Krone auf, indem sie der Familie unverzüglich einen ablehnenden Bescheid per Post zustellte O H N E den von ihr im Gespräch selbst angeforderten Anhörungsbogen (Stellungnahme) abzuwarten. Wie wir nun festgestellt haben, ist dies kein Einzelfall! Im letzten Jahr hat sie einer Familie mit zwei Duchene-Kindern ebenfalls eine Absage erteilt - auch damals mit der gleichen (unsinnigen) Begründung, dass die Kinder ja nicht im Erwerbsleben stehen und das Gesetz ja leider nur eine Förderung zur Teilhabe am Leben im Arbeitsleben zuläßt. Eine grobe Fehlinterpretation des §8 der Eingliederungshilfeverordnung. Der Text des § 8 sagt klar und deutlich, das sowohl die Teilhabe am Arbeitsleben u n d die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern sind. Es hebt dies explizit nochmals durch Einbeziehung des § 55 SGB IX ausdrücklich hervor.
Wie kann es sein, dass trotz eindeutiger gesetzlicher Voraussetzungen - die Gesetze nur soweit gelesen werden, um sie zum Nachteil des Antragsstellers auslegen zu können? Aus meiner Sicht kommt dies einer strafbaren Handlung gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Buschmann
Vorstand des Verein "Mobil mit Behinderung e.V."
Oswald Utz schrieb am 02.08.2010, 22:18
Lieber Gerhard,
ich habe heute deinen Beitrag gelesen über die Familie, die am Sozialamt München KFZ Hilfe beantragt hat. Wie es hier geschildert wird, kann es nicht sein. Die Stadt München ist seit 1.1.2009 überhaupt nicht mehr für die Eingliederungshilfe verantwortlich, diese wird in Bayern seit 1.1.2009 vom überörtlichen Kostenträger ausgereicht. Bestimmt geschehen auch in München immer wieder Dinge die nicht okay sind, gerne kann man sich dann auch an mich wenden, es aber zu veröffentlichen, ohne es zu prüfen, macht die (Zusammen)Arbeit nicht leichter und schafft auch wenig Vertrauen. Selbstverständlich kann und muss kritisiert werden, wenn es Probleme gibt.
Herzliche Grüße aus München
Behindertenbeauftragter
(Oswald Utz)
Karin Kestner schrieb am 02.08.2010, 15:39
Ich habe hier auch stapelweise solche Bescheide. Mesit konnte ich den Eltern helfen, so dass die Bescheide geändert wurden.
Lügen, Nötigung, keine Bescheide - nur weitere Forderungen nach Berichten und Untersuchungen, die dann auch nicht vom Gesundheitsmat verstanden werden (wollen).
Wir brauchen Handlungsanweisungen von ganz oben - wer auch immer so was schreiben kann - wie die Ämter - Sozialamt, Gesundehitsamt - und da schließe ich auch die Jugendämter mit ein, zu handeln haben.
Ich bin auch bald am Ende meiner Kräfte. Je mehr gute Gesetze kommen, desto dämlicher die Ablehnungsbescheide.
LG
Karin
Matthias Grombach schrieb am 02.08.2010, 14:48
Der wahre Charakter zeigt sich u.a. darin, wie mit den Schwächsten und Ärmsten umgegangen wird!
Ulrike Beudgen schrieb am 29.07.2010, 19:04
Leider sind es nicht nur die Sozialämter ... Die Jugendämter haben sich überhaupt noch nicht mit der UN-Konvention auseinander gesetzt ...
Angelika Mincke schrieb am 29.07.2010, 14:54
Dies ist im Kreis Herzogtum Lauenburg leider kein Einzelfall. Wartezeiten bis zu einen Jahr für die Bearbeitung eines persönlichen Budget.
Kein Bescheid weil das Gesundheitsamt nicht in der Lage ist ein Gutachten zu schreiben, im vorliegenden Fall noch nicht einmal notwendig, weil es hier um ein Verlängerungsantrag geht.
Menschen mit Lernschwächen werden Fahrten mit dem Fahrdienst verweigert, Begründung "die leben doch in einer Einrichtung"
Kürzung der Hilfe zur Pflege, weil das Pflegegeld Pflegestufe I sich um 10,00 Euro erhöht hat.
Kürzungen von Leistungen, kurz nach einen Termin bei dem Sozialgericht.
Kürzungen der Leistungen für Haushaltshilfen von 7,75 auf 7,50, begründet wurde dies erst nach Anfrage.
Beratungen finden in der Regel gar nicht statt. Ich wurde noch nicht einmal beraten seid über 2 Jahren.
Lagern von Kopien der Kontoauszüge der Betroffenen in den Akten, hier gab es schon eine Rüge des Datenschutzbeauftragten, nach unseren Informationen ist dies aber weiterhin gängige Praxis. usw. usw.
Wir möchten hier alle Betroffenen nochmals bitten ihre Bescheide nicht einfach hinzunehmen. Legt Widerspruch ein, reicht Klagen ein.
Habt ihr gleiche oder ähnliche Erfahrungen hier im Kreis, teilt uns dies doch bitte mit, wir werden die Informationen diskret behandeln. Sammeln zur Zeit Bescheide die Rechtswidrig sind, wo keine Beratung statt gefunden hat, oder wo Bedrohungen Androhungen statt gefunden haben. Wir werden nach der Sommerpause hier eine gezielte Kampagne gegen die Behördenwillkür im Kreis bzw Ratzeburg organisieren. Hier wird es auch zur Einreichung einer Klage kommen.
Dr. Martin Theben schrieb am 29.07.2010, 11:45
Seit vielen Jahren ärgert sich eine Familie im Brandenburgischen mit dem Jugendamt des Landkreises Oder-Spree herum. Konkret geht es um die Hortbetreuung ihres Kindes. Es hat ein Down-Syndrom was für sich genommen ja erstmal nichts dramatisches oder außergewöhnliches sein sollte - sollte?! Der Junge besucht eine inclusive Schule, an die sich eine Hortbetreuung anschließt. Der hier einschlägige Kitavertrag sieht nun aber eine Klausel vor, nach der die Eltern selbst die personelle Betreuung ihres Kindes sicherstellen müssen. Angblich verfüge der Träger nicht über entsprechend geschultes Personal. Während der Schulzeit hat sich der Sozialhilfeträger bereit erklärt, die Kosten zu tragen. In den Ferien, auch da wird eine Hortbetreuung angeboten, zählt diese Maßnahme nicht als eine schulbegleitende. In diesem Falle zählt die Betreuung als Maßnahme der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Nach den Vorschriften der Eingliederungshilfe müssten die Eltern jetzt, neben den allgemeinen Kosten, auch ihr Einkommen zur Finanzierung der Fachkraft einsetzen. Das Jugendamt wäre aber nach der Kitapersonalverordnung verpflichtet, das entsprechende Personal selbst zu stellen und zu finanzieren - egal ob in oder außerhalb der Ferien. Im übrigen werden in der Kita auch andere behinderte Kinder betreut, in deren Verträgen eine solche Klausel nicht enthalten ist. Diese skandalöse Politik des Jugendamtes führt zur Belastung der öffentlichen Kassen und ist extrem diskriminierend. Jetzt müssen mal wieder übergeordnete Behörden und Gerichte entscheiden.
Rechtsanwalt Dr. Martin Theben, Berlin
Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 29.07.2010, 11:15
Unerträglich: Europäische National- StaatsGewalten entrechten, drangsalieren und terrorisieren behinderte Bürger auf Ebene der Gebietskörperschaften und Kommunen, angeblich seien die Gesetze schuld an dieser rechtsstaatlichen Verkommenheit.
Wann endlich wird die öffentliche Hand wegen ihrer hoheitlichen Unrechtspflege in Handschellen gelegt und der gerechten Verurteilung zugeführt?
Stephie Loos schrieb am 29.07.2010, 10:54
Hallo,
ja so reiht sich eines an das andere.
Wie Kobinet schon mehrfach berichetete, zuletzt www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,24270/ticket,g_a_s_t findet auch dieses Thema kein Ende.
Acht Familien (Stand Juni 2010) sind bereits für den diskriminierungsfreien Zugang zur Regelschule, speziell die angemessenen Vorkehrungen, notwendige Unterstützung und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen - wie die Schulassistenz !erfolgreich! vor Gericht gegangen.
Aussagen der Senatsverwaltung wie: "Ein Kind mit solch einem hohen Bedarf an Assistenz hätte niemals von der Schule angenommen werden dürfen, es könne ja dann auf die Förderschule gehen, sollen die Schulen abweisen" ändern auch die Meinung und das Urteil der Richter nicht.
Im Gegenteil sie kritisieren scharf, dass hier die Kinder und ihre Familen zwischen die Mühlen geraten und das nicht sein darf.
Weitere Familien sind auf dem Weg, da zum neuen Schuljahr erneut nicht dem Bedarf des einzelnen Schülers entsprechend Assistens in Form eines Schulbegleiters zur Verfügung gestellt wurde.
Die Bezirke erteilen die Auskunft, das zur Verfügung gestellte und vorallem gedeckelte Budget reiche nicht dem Bedarf entsprechend.
Der Senator hatte, wie auch Konbinet informierte, zwar den Haushaltansatz um 3 Mio. € aufgestockt, dieser reichte aber schon seit Jahren nicht mehr aus. Den sonst noch für den individuellen Mehrbedarf zur Verfügung stehenden Dispositionstopf hat er vollständig gestrichen (wie Petition der Lebenshilfe und der Verstössebericht des Landesbeauftragten belegen).
Es fehlen aktuell 1,5 Mio € um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Eingespart hat man diese durch eine Klausel in einer Verwaltungsvorschrift 8-2009 "Schulhelfer sind vorrangig gruppenbezogen einzusetzen". Das bedeutet in der Praxis: 1 Helfer kümmert sich um mehrere Kinder aus verschiedenen Klassen und Etagen einer Schule - das ist in der Praxis schlicht nicht umzusetzen um jedem Kind gemäß des beantragten Bedarfes an Assistenz gerecht zu werden.
Es muss nochmals betont werden, dass der Einsatz von Schulhelfern - Schulassistenz enorm wichtig ist, um tatsächlich für alle Kinder eine adäquate und fundierte Schulbildung zu gewährleisten. Schließlich sind angemessene Vorkehrungen, notwendige Unterstützung und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen – wie eben auch Schulbegleitung – der Schlüssel zum Lernerfolg aller.
Nähere Informationen unter:
www.elternzentrum-berlin.de/leitfaden-schulassistenz/
Mit freundlichen Güßen, St. Loos