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kobinet-nachrichten 29.07.2010 - 00:14
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ForseA-Stellungnahme zum Mindestlohn in der Pflege

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Heidesheim (kobinet) Die bisherigen Veröffentlichungen zum Mindestlohn in der Pflege, zuletzt die der Bundesinitiative Daheim statt Heim in dem Beitrag Voraussetzung für rund-um-die Uhr-Versorgung schaffen veranlassten die stellvertretende ForseA-Vorsitzende Dr. Corina Zolle dazu, die Position von ForseA e.V. darzulegen: "Zum 01.08.2010 erhalten Beschäftigte im Pflegesektor einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € beziehungsweise 7,50 €. Dies begrüßt ForseA grundsätzlich, da hierdurch Dumping-Löhne, wie sie zum Teil von Kostenträgern auch in der persönlichen Assistenz durchgesetzt werden sollten, nicht mehr möglich sind.

Anlass zur Sorge gibt allerdings der auch von der Bundesinitiative Daheim statt Heim in ihrer Presseerklärung vom 27 Juli 2010 dargestellte Aspekt, dass eine 24-Stunden-Betreuung (hauptsächlich älterer Menschen) durch osteuropäische Pflegekräfte vor diesem Hintergrund nicht mehr möglich ist, da auch für sie ab August der gesetzliche Mindestlohn gilt.

Für ForseA war die Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte in der persönlichen Assistenz von Menschen mit Behinderungen noch niemals die favorisierte Lösung, dennoch sehen auch wir die von der Bundesinitiative angeführte Problematik und befürchten, dass zukünftig der Druck auf alte Menschen anwächst, aus Kostengründen in einem Heim zu leben.

Eine Betreuung durch selbstständige Kräfte, wie von der Bundesinitiative vorgeschlagen, kann und möchte ForseA allerdings nicht unterstützen, da wir dies lediglich als eine Umgehung des gesetzlichen Mindestlohnes betrachten.

Durch den gesetzlichen Mindestlohn in der Pflege auf der einen Seite und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention auf der anderen Seite wurden in Deutschland Voraussetzungen geschaffen, die einerseits Pflege und Assistenz für Betroffene und ihre Angehörigen unbezahlbar machen, andererseits die Zwangseinweisung in Heime aus finanziellen Gründen im Art. 19 der UN-Konvention verbietet. Die Politik hat sich hierdurch also selbst in eine Einbahnstraße manövriert. In diesem Umfeld weiterhin nach einer 'kostengünstigen' Lösung zu suchen, bedeutet die Quadratur des Kreises."

Der Bundesverband ForseA setzt sich seit seiner Gründung dafür ein, einen Tariflohn für die Bezahlung der Assistentinnen und Assistenten zu erreichen. Grundlage war zunächst der BAT KR1. Dies war der Lohn für ungelernte Pflegekräfte in Kliniken. Später wurde diese Tarifgruppe durch den Übergang in den TvÖD abgelöst. Nun stellt die Tarifgruppe EG 4 Stufe 2 in Höhe von 11,28 € (Ost) und 11,72 (West) den von ForseA vertretenen Mindestlohn dar. Während die Monatslöhne in Ost und West identisch sind, variieren die Stundenlöhne durch unterschiedliche Arbeitszeiten. Näheres auf der ForseA-Homepage.

Die einzige noch mögliche Lösung sieht Dr. Zolle vor diesem Hintergrund in der Einführung eines von ForseA schon lange geforderten Leistungsgesetzes für behinderte Menschen, durch das der behinderungsbedingte Mehrbedarf unabhängig von Einkommen und Vermögen durch Steuermittel ausgeglichen wird. "Wir gehen davon aus, dass ältere Menschen, die im Heim leben, dies aufgrund einer Behinderung tun müssen." erläutert Dr. Zolle und lenkt den Blick auf eine noch wenig bekannte Studie: "Wir unterstreichen deshalb nochmals unsere Forderung nach einem bedarfsdeckenden, einkommens- und vermögensunabhängigen Gesetz zur Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen! Dass dies nahezu kostenneutral abgewickelt werden kann, beweist eine Studie des Tizard Centre der University of Kent Übergang von Großeinrichtungen zu selbstbestimmtem Leben in der Gemeinde - Ergebnisse und Kosten, Bericht einer europäischen Studie, gefördert von der Europäischen Kommission." gba
 

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