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kobinet-nachrichten
03.08.2010 - 09:55
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Rheinsberg (kobinet) Auf einem ersten Treffen in Rheinsberg Ende Juli hat das verbandsübergreifende Forum behinderter Juristinnen und Juristen die Erarbeitung eines "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe“ (GST) begonnen. Das geplante Gesetz soll der Umsetzung des Artikels 19 der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem selbstbestimmten Leben ohne Wenn und Aber dienen.
Dazu sollen die gegenwärtig in verschiedenen Sozialgesetzbüchern verstreuten Ansprüche auf Eingliederungshilfe, Pflege und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im GST zusammengefasst werden. "Unser Ziel ist es“, so Horst Frehe, Sprecher des Forums, "dass mit einem solchen Gesetz die völlige Herauslösung aus der Sozialhilfe erfolgt. Behinderte Frauen und Männer sollen ihr Recht auf soziale Teilhabe nicht nur auf Armutsniveau realisieren können! Die soziale Teilhabe muss deshalb gleichberechtigt mit der beruflichen Teilhabe oder der medizinischen Rehabilitation im SGB IX verankert werden.“
Bei dem Treffen schälten sich im Wesentlichen nachstehende Kernelemente für ein solches Gesetz heraus: Ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, als bedarfsdeckende individuelle Hilfe soll neben dem Persönlichen Budget im Sozialgesetzbuch IX verankert werden. Dazu gehört zum Beispiel auch die Elternassistenz. Zusätzlich ist ein gestaffeltes Teilhabegeld vorgesehen. Es ersetzt die Landesregelungen zum Landespflege- Blinden-, Gehörlosen- und Sehbehindertengeld.. Die Möglichkeit der Sozialhilfeträger, die Hilfe auf eine Heimunterbringung zu beschränken und die Assistenz in der eigenen Wohnung zu verweigern, soll abgeschafft werden.
Bei diesem ersten Treffen wurden bereits konkrete Gesetzesänderungen formuliert. Es stellte sich aber auch heraus, dass es noch weiterer Treffen bedarf, um einen ersten Diskussionsvorschlag zu veröffentlichen. Die Initiative zu diesem Arbeitstreffen ist von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) und dem Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA) ausgegangen, Unterstützung erfolgte durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). gba
Karin Kestner schrieb am 03.08.2010, 12:49
Wir brauchen unbedingt ein Gesetz, dass ganz klar sagt, dass gehörlose Kinder ein Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher in Regelschulen haben. Kann man das irgendwo unterbringen?? Bitte!
Viel Erfolg
Karin Kestner
Kerstin Blochberger schrieb am 03.08.2010, 12:47
Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern - bbe e.V. begrüßt es ausdrücklich, dass bei dem Gesetzentwurf neben anderen wichtigen Regelungen die Elternassistenz eine wichtige Rolle spielen wird. Auch hier kommen die Gesetzgeber bisher nicht zu Potte, obwohl der Petitionsausschuss des Bundestages schon vor 2 Jahren hier Handlungsbedarf gesehen hat. Noch immer müssen Eltern mit Behinderungen die Hilfen für die Kinder individuell durchklagen und brauchen mitunter dafür länger, als die Hilfe tatsächlich notwendig ist. Auch wenn die Eltern berufstätig sind, wird die gesamte Familie herangezogen. Die Kinder müssen dadurch ebenfalls auf Grundsicherungsniveau leben. Meist fragen die Behörden nicht einmal, wie hoch der Assistenzbedarf ist. Oftmals wird ein Hilfegesuch mit den Worten abgelehnt, die Familie sei nicht bedürftig, wenn ein Erwerbseinkommen vorhanden ist. Dabei hängt die Bedürftigkeit auch heute nicht nur vom Einkommen sondern immer auch von der Höhe des Bedarfs ab. Diesem Vorgehen der Behörden muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Auch wir sprechen uns für einkommensunabhängige Hilfen aus, damit Eltern mit Behinderung ihre Kinder gleichberechtigt erziehen können.
Danke für eure Arbeit und viel Erfolg
Kerstin Blochberger
bbe e.V.
Dr. Martin Theben schrieb am 03.08.2010, 10:39
Die Politik hat es trotz jahrelanger Forderungen nicht geschafft, einen solchen Entwurf auf den Weg zu bringen. Einzig Kollege Seifert konnte seine Parteigenossen motivieren. Dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen sowie den beteiligten Organisationen ist nicht genug zu danken, daß sie (wieder einmal!) den Abgeordneten die Arbeit abnehmen. Diese könnten sich erkenntlich zeigen, in dem sie den Entwurf einfach eins zu eins übernehmen.
Allen Beteiliten fruchtbare Beratungen wünscht
Dr. Martin Theben
Rechtsanwalt
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