Foto: VdK Deutschland
BERLIN (kobinet)
Wie aus dem Entwurf zum bevorstehenden Pflegeneuordnungsgesetz hervorgeht, den die Bundesregierung Anfang Juni vorgelegt hat, wird es Pflegebedürftigen wohl deutlich erschweren, einen Pflegegrad zu bekommen. Sollte das Gesetz Ende des Jahres so verabschiedet werden, verschärfen sich die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 voraussichtlich ab 2027. Der Sozialverband VdK ruft aus diesem Grund seine 2,3 Millionen Mitglieder auf, noch bis Ende des Jahres einen Antrag auf die Anerkennung eines Pflegegrades zu stellen, sollten sie noch keinen Pflegegrad haben. „Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.




