Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
30.08.2010 - 06:18

Behindertenbewegung in postsowjetischen Staaten.

Berlin (kobinet) Vom 23. - 25. August trafen sich in der Schwarzmeerstadt Odessa (Ukraine) VertretrerInnen der Behindertenbewegung mehrerer postsowjetischer
Staaten: Ukraine, Belarus, Kasachstan,
Moldawien und Rußland. Sie berieten bei ihrem Treffen, von dem Dr. Ilja Seifert berichtet, über ihre konkreten Bedingungen im Kampf für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. moh

Bericht von Dr. Ilja Seifert

Die Ausgangslage ist unterschiedlich. Einige Staaten - zum Beispiel die Ukraine - haben sowohl die Konvention als auch das freiwillige Zusatzprotokoll bereits ratifiziert. Dort ist sie also - genau wie in Deutschland - geltendes innerstaatliches Recht. Andere - zum Beispiel die Russische Föderation - nahmen nur die Konvention an (und auch das nur unter bestimmten Vorbehalten). Wieder andere -zum Beispiel Belarus - haben bisher noch nicht einmal unterzeichnet. Ungeachtet dessen spielt die Konvention in behindertenpolitischen Verlautbarungen der jeweiligen Regierungen stets eine große Rolle.

Mich luden die Tagungsteilnehmer und ukrainische Parlamentarier ein, ihren Meinungsaustausch mit meinen/unseren Erfahrungen anzureichern. Gefragt war ich sowohl als ABiD-Vorsitzender - etliche Teilnehmer waren im April Gast der Feier zu unserm 20. Geburtstag - als auch als Bundestagsabgeordneter der LINKEN.

Zwei Punkte der Ergebnisliste finde ich besonders bemerkenswert: Erstens wollen die Behindertenorganisationen ihren jeweiligen Regierungen nicht die Definitionshoheit über zentrale Begriffe der Konvention überlassen. So heißt es im Abschlußdokument:

"Entscheidungen der Konferenz:
1) Annahme der in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention und des Fakultativen Protokolls als Grundlage für internationale Rechtsakte der internationalen Zusammenarbeit der Nichtregierungsorganisationen der Behinderten. Im Einzelnen die Annahme von:
1.a) Menschen mit Behinderungen sind Teil der Gesellschaft und gehören ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit.
1.b) Volle Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention heißt, dass Menschen mit jeglicher Behinderung überall und immer am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben können müssen und selbstbestimmt ihren Platz in der Gesellschaft einnehmen.
1.c) Allumfassende Barrierefreiheit bedeutet die Beseitigung aller Barrieren im Bewußtsein und selbstverständlich auch in Bauten aller Art sowie in der Kommunikation."

Damit erheben sie den emanzipatorischen Anspruch, selbst entscheiden zu können, was für behinderte Menschen zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort (bzw. in welchem Gesetz) wichtig ist.

Zweitens wollen sie darauf hinarbeiten, dass zukünftig auch eine kompetente und energische Frau und ein ebensolcher Mann mit Behinderungen aus den postsowjetischen Staaten Mitglied des Überwachungsgremiums der UNO wird. In diesem Zusammenhang fand meine Information, dass der Deutsche Behindertenrat die Kandidatur von Prof. Dr. Theresia Degner für dieses Gremium vorschlug, große Unterstützung. Einigen der Teilnehmer ist Theresia Degener persönlich bekannt und sie schätzen sie hoch. Sie werden in ihren Ländern versuchen, diese Bewerbung zu unterstützen.

Die Behindertenbewegung dieser Staaten formiert sich. Selbstbewußt. Selbstbestimmt. Zukunftsorientiert. Sie ist an der Kooperation auf gleicher Augenhöhe mit dem Europäischen Behindertenforum (EDF) genauso interessiert wie an länderübergreifenden Projekten mit dem ABiD und/oder anderen Partnern in den EU-Mitgliedsstaaten.
 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.