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30.08.2010 - 06:41

Hörbehinderte Menschen beim Katastrophenalarm nicht vergessen.

Osnabrück (kobinet) Der Vorsitzende des Gehörlosenverbandes Niedersachsen, Bengt Förster, tritt dafür ein, dass gehörlose und hörbehinderte Menschen in Katastrophenfällen nicht vergessen werden und zum Beispiel per SMS-Service informiert werden.

"Vom ersten großen Bildungskongress des Deutschen Gehörlosen-Bundes in Saarbrücken fuhr ich am Freitag mit dem Zug nach Hannover zu den Feierlichkeiten 60 Jahre Gehörlosenverband Niedersachsen. Während der Fahrt wurde ich von meiner Frau – wir wohnen im Landkreis Osnabrück – von den Überflutungen und dem von der Stadt Osnabrück ausgelösten Katastrophenalarm informiert. Diese Nachricht hat bei mir große Verunsicherung ausgelöst, da ich nicht wusste, welche Ausmaße diese Katastrophe in meiner Heimat ausgelöst hatte. Am Freitag fiel der Unterricht in den Schulen des Landkreises aufgrund der extremen Wassermassen aus. Der Landkreis Osnabrück hat für solche witterungsbedingte Sondersituationen einen Service für Eltern eingerichtet: SMS-Mitteilungen per Handy. Dieses Angebot erleichtert die Organisation der Kinderaufsicht und könnte sogar Eltern und Kinder vor Unfällen zum Beispiel bei Glatteis schützen", schreibt Bengt Förster.

Gehörlose und hörbehinderte Menschen profitieren nach Ansicht von Bengt Förster von diesem Service in besonderem Maße. Bei extremen Witterungsbedingungen müssen seiner Meinung nach alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, damit die mit Gehörlosigkeit und Hörbehinderung verbundenen Kommunikationshindernisse überwunden werden können. Gehörlose und hörbehinderte Menschen seien oft nicht in der Lage, einfach so am Morgen Radio zu hören und wichtige Mitteilungen zu empfangen. "Dieser SMS-Service wurde übrigens nicht nur im Landkreis Osnabrück, sondern auch in den Landkreisen Peine und Leer eingerichtet", berichtet Bengt Förster.

"Ich empfehle, dass weitere Landkreise sowie Städte diesen Service aufbauen, um auch taube und hörbehinderte Mitbürger zeitgleich mit anderen Bürgern zu informieren. Dieser Informationsdienst muss darüber hinaus unbedingt in Katastrophenschutzpläne mit lebensbedrohlichem Charakter berücksichtigt werden", fordert Bengt Förster. cm
 

 
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