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kobinet-nachrichten 01.09.2010 - 09:41
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http://www.kobinet-nachrichten.org

Gemeindefinanzen nicht zu Lasten behinderter Menschen sanieren

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Berlin (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen warnte heute davor, die Gemeindefinanzen zu Lasten der Teilhabe behinderter Menschen zu sanieren. „Viele der zurzeit diskutierten Vorschläge der 'Arbeitsgruppe Standards' der Gemeindefinanzkommission wirken sich unmittelbar negativ auf die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen aus. Sie dürfen nicht umgesetzt werden“, betonte Hubert Hüppe.

Die Vorschläge träfen behinderte Menschen entweder direkt finanziell oder sie beschnitten sonstige Leistungen und Rechte, so der Beauftragte der Bundesregierung. Als Beispiele nannte er die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, die Streichung der kostengünstigen Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr und des Arbeitsförderungsgeldes für in Werkstätten tätige behinderte Menschen sowie ein Hinauszögern der Zuständigkeitsklärung von Kostenträgern. „Es ist im Übrigen völlig absurd, mitten im Umsetzungsprozess zur UN-Behindertenrechtskonvention solche Vorschläge vorzubringen“, verdeutlichte Hüppe. sch

 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Klaus Mück schrieb am 03.09.2010, 11:44

Alles was Recht ist ...

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ist vorbehaltlos Deutsches Recht! Diesen Satz kann man anscheinend nicht oft genug wiederholen. Unrecht bleibt Unrecht! Auch das sollte klar sein. Und dennoch verstoßen Staatsdiener, also diejenigen, denen man bzgl. der Durchführung von Gesetzen besonderes Vertrauen entgegenbringt, immer wieder gegen Gesetze. Artikel 19 der BRK sieht vor, dass kein behinderter Mensch mehr in einem Heim leben muss. Dennoch wird behinderten Menschen immer wieder aus Kostengründen dies "nahe gelegt". Nahe gelegt heißt hier, dass der von Fachleuten(!) bestimmte behinderungsbedingte Bedarf angezweifelt und nicht anerkannt wird. Die Folge ist z.B., dass auf Assistenz angewiesene Menschen ihre behinderungsbedingte Assistenz nicht mehr bezahlen können, die Assistenten in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssen und die Heime sich über eine Vollbelegung ihrer neu gebauten Einrichtungen freuen können. Dabei werden die Heimbetreiber nicht müde, zu betonen, dass sich die Einrichtungen nicht rechnen. Nicht selten macht dann das Wort von "Satt und Sauber" selbst unter Mitarbeitern die Runde. Ist das die volle und wirksame Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft, die in der BRK garantiert wird - und zwar ohne Kostenvorbehalt!?
Dass ein Konflikt zwischen dem Umsetzungsprozess der BRK und dem Handeln vor Ort besteht, verwundert nicht, wenn man weiß, dass vielfach gar nicht angekommen ist, dass es die BRK überhaupt gibt! Dabei sieht Artikel 8 der BRK vor, dass ein Bewusstsein für die Belange der Menschen mit Behinderung geschaffen werden soll. Warum ist es dennoch möglich, dass Staatsdiener in Hannover nicht nur gegen geltendes Recht massiv verstoßen, sondern sich sogar gegen rechtskräftige Urteile stellen (kobinet berichtete)?! Von uns wird dagegen verlangt, alles zu wissen, was Recht ist, sonst drohen uns Strafen. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafen!" Gibt es gar einen Katalog von Rechsverstößen, die für Staatsdiener ohne Folgen sind und die Otto-Normal-Bürger beachten muss?
Man kann nur laut rufen: Schafft endlich ein Bewusstsein für die berechtigten Bedarfe und Belange der Menschen mit Behinderung, statt geltendes Recht mit Füßen zu treten!
Dabei kann das Einhalten des geltenden Rechts sogar Sparen helfen, z.B. wenn statt eines teuren Pflegedienstes, mit dem nur max. 9 Stunden pro Tag abgedeckt werden (was genehmigt wurde), das Arbeitgebermodell mit Assistenten zum selben Preis organisiert werden kann und dadurch 20 Stunden verfügbar sind (dies wurde in Hannover abgelehnt). Das verstehe zumindest ich unter "intelligentem Sparen". Ich hoffe, dass ich mit dieser Vorstellung nicht alleine bin ...
Aber nochmal ganz deutlich: Finger weg vom Kostenargument! Es war nicht die Rede von "Satt und Sauber", sondern es wird die "volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft" garaniert - ohne Kostenvorbehalt, völlig egal, was im Koalitionsvertrag drin steht!

Dr. Klaus Mück, Karlsruhe

Manfred Keitel schrieb am 01.09.2010, 13:22

Versuchsballons

Es mag in konkreten Fällen gezielt geschehen oder auch nicht - diese Gesetzesbrüche funktionieren wie Versuchsballons.
Das, was man mit beeinträchtigten Menschen macht, wird zu einem späteren Zeitpunkt auch auf andere Gruppen und letztlich auf alle "Normal"bürger angewandt. WfB --> Hartz VI --> Niedriglohnsektor --> Aushöhlen der Arbeitnehmerrechte, um nur einmal ein Beispiel zu nennen. Informationen sind zu diesen Themen im WWW mehr als Ausreichend vorhanden, also kann auch niemand sagen, "er habe nichts gewusst", wie es zum Beispiel Mitte der 40er im letzten Jahrhundert hies.

Wer zulässt, das weiter Grundrechte und bindende Übereinkommen gebrochen werden, darf damit rechnen, selbst die Zeche für das Vorgehen gegenüber Menschen zu zahlen, die behindert werden! Mit einer gewissen Bitterkeit nehme ich die oft fehlende Solidarität "Nicht"behinderter Bürger wahr, denen gegenüber, die als erstes für Missstände über die Klinge springen dürfen.

Grüße
Manfred Keitel

Gerhard Bartz schrieb am 01.09.2010, 10:52

Behindertenrechtskonvention ist Gesetz!

Früher war eine Aufforderung zum Gesetzesbruch auch ein Gesetzesbruch! Und ausgeführt von öffentlichen Bediensteten eine Unsäglichkeit. Haben die nicht alle einen Eid geschworen? Aber mit Rückendeckung "von oben" lassen sich die behinderten Bürger unseres Landes anscheinend locker um ihre Rechte bringen. Wenn alle Gesetze in diesem Land so befolgt werden wie derzeit noch die Behindertenrechtskonvention, könnten wir den "Laden" dicht machen.

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