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06.09.2010 - 06:31

Alte Parkausweise verlieren Gültigkeit.

Saarbrücken (kobinet) Der saarländische Landesbehindertenbeauftragte, Wolfgang Gütlein, weist darauf hin, dass der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen, der vor 2001 ausgestellt wurde, am 31. Dezember 2010 seine Gültigkeit verliert. Wer noch einen alten Parkausweis besitzt, sollte sich umgehend um eine neue Parkerlaubnis bemühen. Ab 1. Januar 2011 benötigt man den EU-einheitlichen Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen zu parken.

Auf dem neuen EU-Parkausweis werden laut Wolfgang Gütlein persönliche Informationen auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt. Der Ausweis ist im Saarland wie bisher bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis zu beantragen. Für den neuen EU-Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.

"Wer ab dem 1.1.2011 mit dem alten Ausweis parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen", sagt Wolfgang Gütlein. Bei Rückfragen steht das Büro des Landesbehindertenbeauftragten, Frau Marion Haffner, unter der Telefonnummer 0681/501-3189 oder per E-Mail unter m.haffner@arbeit.saarland.de zur Verfügung. cm
 

 
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