Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
06.09.2010 - 15:37

Ministerpräsidenten wollen Rundfunkgebühren von Behinderten kassieren.

Berlin (kobinet) Wie aus Agenturmeldungen inzwischen übereinstimmend hervorgeht soll die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit Behinderungen gestrichen werden. Die Aufhebung dieses Nachteilsausgleiches wurde im März von den Ministerpräsidenten im Entwurf zum 15. Rundfunkstaatsvertrag vereinbart.

Betroffen sind mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeiträgen befreite Personen mit Behinderungen. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen müssten demnach ab 2013 ein Drittel der Gebühr zahlen. Bisher sind Menschen mit einem hohen Behinderungsgrad von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Lediglich Empfänger von Pflegegeld und Sozialhilfeleistungen sollen auch in Zukunft weiterhin keine Gebühren zahlen müssen. hjr
 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

S. Schmidt schrieb am 07.09.2010, 21:04

Selbstbedienungsinstrument "finanzieller BEITRAG"

Man bedenke, wenn jedes Recht mit der der Zahlung eines BEITRAGES ausgehebelt werden kann. Beitrag statt Gebühr. Das ist ja dann eine 'feine' 'Erfindung', ja, beinahe ein so genanntes Totschlagargument, immer mehr Beitrags-Zahl-GELEGENHEITEN zu ERFINDEN.

Ein BEITRAG zur Stopfung des so genannten, sicherlich in vielerlei Hinsicht erfundenen, Finanz'loch' in der Krankenversicherung(en); der Begriff Zusatz BEITRAG weist bereits darauf hin. Zusatz hier, Zusatz dort; der Eröffnung eines Selbstbedienungs'ladens' von dieser und jener Institution ist damit Tür und Tor geöffnet.

Dennoch: Protest gegen die BeitragsERHEBUNGS-'MANIER' der Bundes'regierung' und gesellschaftlicher Gremien, wie die Rundfunkanstalten und andere Anstalten, kann niemals schaden, bin ich der Meinung.

Vielleicht werden Nicht-Parlamentarier/innen demnächst zu einer Beitragszahlung für die Unterhaltung des Parlaments gebeten. Kann ja sein, dass die Tantiemen für Lobbyist/innen nicht mehr als ausreichend geltend gemacht werden.
Darf ich mich dann auch aus dem Finanz'topf' des Bundestags- und aus den Finanz'töpfen' von Landtagsparlamenten und aus denen von Lobbyist/innen bedienen?

S. Schmidt, Hamburg

Alexander Drewes schrieb am 07.09.2010, 20:23

Diskriminierung und die Konsequenz

Damit scheint mir - vielleicht - ein jurisitscher Hebel gegen zumindest diese Argumentation gegeben zu sein. Wenn ich für eine Leistung, die für mich nur teilweise nutzbar ist, mit einem Beitrag herangezogen werden soll, erwarte ich - auch wenn der Beitrag nur ein Drittel des "normalen" Beitrags umfasst - dass das Angebot barrierefrei ausgestaltet ist (schließlich stellt sich der Beitrag als Zwangsabgabe dar). Folglich werde ich - zumindest nach meiner Rechtsauffassung - diskriminiert, wenn das Angebot nicht vollständig barrierefrei ist. Da es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um Einrichtungen handelt, die den Landesgleichstellungsgesetzen unterfallen (und sämtliche dieser Landesgleichstellungsgesetze schreiben ein Diskiminierungsverbot vor) lässt sich auf dieser Schiene ggf. vor dem Verwaltungsgericht auf Herstellung der Barrierefreiheit bzw. auf Diskriminierung durch die Rundfunkanstalten klagen.
Dass die GEZ, die dann ab 2013 einen anderen Namen erhalten wird, zur Datenkrake ausgebaut wird, der 15. Rundfunkstaatsvertrag also auch noch datenschutzrechtlich massive Probleme aufweist, sei nur en passant bemerkt.

--
Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.)
mailto:Drewes.Alexander@web.de

Alexander Drewes schrieb am 07.09.2010, 20:21

Bezahlen für künftige Barrierefreiheit

Liest man sich den Entwurf - es ist bislang nur ein Entwurf, sämtliche dreizehn Landtage der Freistaaten und Bundesländern, die beiden Bürgerschaften der Hansestädte und das Abgeordnetenhaus in Berlin müssen sämtlich noch zustimmen - des 15. Rundfunkstaatsvertrages durch, stößt man auf einige Merkwürdigkeiten.
Die bisher von der Rundfunkgebühr befreiten behinderten Menschen (blinde, gehörlose und solche mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80) sollen - nach Haushalten - ein Drittel des dann fällig werdenden Beitrages entrichten.
Der Teufel steckt - wie so häufig - im Detail. Eine Gebühr kann nur von demjenigen erhoben werden, der dasjenige, wofür die Gebühr zu entrichten ist, auch tatsächlich nutzt. Ein Beitrag stellt - schon dem Namen, aber eben auch juristisch - etwas völlig anderes dar. Derselbe kann grundsätzlich von jedermann erhoben werden, völlig gleichgültig, ob das Angebot auch rein tatsächlich genutzt wird oder nicht.
Damit ist - juristisch - zunächst einmal die Klippe umschifft, dass behinderte Menschen argumentieren könnten, dass sie viele der Rundfunkangebote gar nicht nutzen können, weil dieselben nicht barrierefrei ausgestaltet seien oder ihnen die kulturelle Teilhabe anders nicht möglich sei (davon ging der Gesetzgeber bislang - anders übrigens als z.B. die Rechtsprechung, die die Befreiung auch für behinderte Menschen seit längerer Zeit für mindestens fragwürdig hält - mit einer gesetzlichen Vermutung für den aufgrund Behinderung befreiten Personenkreis einfach aus), weil es bei einem Beitrag zunächst einmal völlig gleichgültig ist, ob das Angebot barrierefrei ist oder nicht.
Nun argumentiere ich - auch hier - seit jeher damit, dass zur Nutzung des Rundfunks nur derjenige herangezogen werden kann, der sowohl in der Lage ist, ihn tatsächlich zu nutzen als auch in seiner kulturellen Teilhabe nicht weitergehend eingeschränkt ist.
Immerhin argumentieren die Bundesländer in einem Anhang zum 15. Rundfunkstaatsvertrag damit, dass es durch den zusätzlich von behinderten Menschen erbrachten Beitrag den Rundfunkanstalten erleichtert werden solle, barrierefreie Angebote vorzuhalten. Wohlgemerkt, erleichtert, es ergibt sich damit keine Verpflichtung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

--
Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.),
mailto:Drewes.Alexander@web.de

S. Schmidt schrieb am 07.09.2010, 19:09

Ersatz-GEZ-Abzieherei nur der Anfang

Ersatz-GEZ-Abzieherei kann möglicherweise der Anfang einer noch viel weiter reichenden Abzieherei von Behinderten sein.
Dass Menschen mit Demenz auch abgezogen werden - zugunsten von reichen Menschen in den Kommunen landauf, landab, dass erzürnt eine/n am meisten.
Ich gebe zur Erinnerung, dass Anträge auf Gesetzes-Änderungen von kommunalen Mitarbeiter/innen erstellt werden; Pamphlete, Behauptungen, deren Inhalt kaum kritisch gegen gelesen worden sein 'dürfte'; im Sinne von kritisch gegen gelesen 'wurde'.
Kommunale Mitarbeiter auf allen Ebenen der Kommune, die unser aller Nachbarn sind. Das sind nicht 'Marsmännchen', sondern die kochen auch nur mit Wasser und nutzen dieselben Wege in der Kommune wie die Kobinet-Nachrichten Lesenden.
S. Schmidt, Hamburg.

M. Wey schrieb am 07.09.2010, 18:36

Und was wird aus mit.....

..demenzkranke Menschen, die nicht Fernsehen teilhaben können und trotzdem die Gebühren zahlen müssen, wenn Sie nicht die Anträge einreichen können?

Der Weg zur Befreiung bei Behinderung, Pflegedürftigen, Demenzkranken etc. ist einem Staat mit dem Prädikat "sozial" unwürdig. Mit guten Gründen kann die Gebühren schon als verfassungswidrig bezeichnet werden.

M. Wey schrieb am 07.09.2010, 18:19

Es kann einfach nicht sein!

Blinde die nicht Fernsehen können, Hörgeschädigte mit Leseschwäche und mangelhafte Untertitelqualität mit Zwangsmaßnahmen und Bußgeldern bis 1000 EUR bedroht. Manchen Betroffenen trifft das wie ein gewaltige Schlag mit einer Dachlatte. Solche Politiker die solche Gesetze und Verordnungen ihren Bürgern, die sie auch noch gewählt haben, zumuten, sollten sich schämen. Ich fordere Politiker auf, dass die Gesetzgebung mehr behindertenfreundlicher gemacht werden müssen.

S. Schmidt schrieb am 07.09.2010, 07:00

Diebstahl von Sozialleistungen

(Teil 2)
Und der Diebstahl ist staatlich sanktioniert, das heißt, staatlich gefördert, indem, wie hier, der Bauwirtschaft wieder mal Aufträge zugeschanzt werden; hier: nach Standards minderer (Bau)qualität.

(QUELLE:
Zwischenbericht Arbeitsgruppe "Soziale Standards": Gemeindefinanzkommission [beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abteilung V, Belange behinderter Menschen, Rehabilitation, Sozialhilfe, Soziale Integration, Leiterin der Abteilung: Frau Erika Huxhold, Wilhelmstraße 48, 10177 Berlin], Telefon: 030/18 527-4005]; Kategorie I, lfd. Nr. in der Liste: 126, Standards der Leistungsverschiebung, L4 - Absenkung der Standards; hier: ... SGB II ... Die von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft können reduziert werden, DIE WOHUNGSWIRTSCHAFT MÜSSTE SICH ENTSPRECHEND DEN GESETZLICHEN VORGABEN ANPASSEN", Stand [lfd. Nr. 126 der vorliegenden Liste]: 08.06.2010, Anlage 2 vorliegenden Zwischenberichts der Arbeitsgruppe "Soziale Standards")

So sieht also Konkurrenz, auch Marktwirtschaft genannt, aus.
Hier werden geschützte Märkte für freie Akteure am Markt geschaffen; Selbstbedienungsladen für die Bauwirtschaft.
Da bisher von der (so genannten) Opposition wenig bis gar kein Protest gegen den, staatlich sanktionierten, das heißt, staatlich geschützten Raub an Sozialleistungen zu vernehmen ist, macht sich die Opposition hier mit zum Hehler und sanktioniert, das heißt, begrüßt und unterstützt sogar aktiv (auch Schweigen kann als aktive Handlung gelten) den Raub von Sozialleistungen.
S. Schmidt

S. Schmidt schrieb am 07.09.2010, 06:22

Abnicken der Landesbehindertenbeauftragten?

(Teil 1)
Interessant zu erfahren ist, ob die Landesbehindertenbeauftragten der Änderung der RF-Bestimmungen zugestimmt haben.
So butterweich, wie der Widerstand gegen staatlich sanktionierter Raub von Sozialleistungen zu beobachten ist, wird vermutlich noch viel mehr von der CDU/FDP gestohlen; und die Opposition stiehlt (quasi) durch Schweigen mit.
'Schöne' Gesellschaft!
Staatlich sanktioniertes Stehlen FÜR die Atom-Lobby; für die Banken-Bonzen.
S. Schmidt

Frank Winkel schrieb am 06.09.2010, 22:00

Reform der Rundfunkgebühren

Unverschämt wäre es, wenn auch Behinderte Rundfunkgebühren zahlen müssten. Eine Reform der Rundfunkgebühren ist allerdings erforderlich. Die jetzige Verordnung ist noch aus einer Zeit, als Internet usw. noch garnicht zu denken war. Heute können die Sender auch mit PC's und Handys empfangen werden. Das hat in letzter Zeit öfter zu Streitigkeiten geführt, ob auch für internetfähige PC's Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen.

S. Schmidt schrieb am 06.09.2010, 16:30

Wasser in die Elbe gegossen

Wasser in die Elbe gegossen - wer kein Radio und keinen Fernseher (selber) nutzt, zahlt auch? Und keinen Computer, der das Nutzen der Fernseh- und Hörprogramme nutzbar macht?
Selbstbedienungsladen der Journaille!
Sparhansel/innen in Kommunen und Regierungen. Sowas von unsozial. Hauptsache den Banken reingeschoben - Frau Merkel, bald sind Wahlen. Und ebenso an die Ministerpräsidenten in den deutschen Provinznestern gerichtet - Wahlen sind da ebenso in naher und ferner Zukunft.
Die Probaganda noch zahlen zu müssen - eine Frechheit sondersgleichen!
Hauptsache, den Banker/innen und ihresgleichen Diletant/innen das Geld geschenkt. Es wird immer schlimmer in D.
S. Schmidt.

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.