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07.09.2010 - 13:35

Nachteilsausgleich muss als Prinzip bestehen bleiben.

Bonn (kobinet) In der geplanten Einführung von Rundfunkgebühren für behinderte Menschen sieht die Vorsitzende des Bundesverbands Rehabilitation (BDH), Ilse Müller, einen Eingriff in die Inklusionsbemühungen. "Es handelt sich bei der Befreiung um einen Nachteilsausgleich, der unter allen Umständen zu erhalten ist", sagte heute die Vorsitzende der größten deutschen Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten.

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren stelle keine besondere Privilegierung dar, sondern sei in der Vergangenheit ein unverzichtbarer Bestandteil der Sozialpolitik gewesen, betonte Müller. Gerade der barrierefreie Zugang zu Kommunikationsmitteln und Unterhaltungsmedien sei ein systemrelevanter Bestandteil unserer Mediengesellschaft.

"Die Politik bittet nun auch die sozial Schwächsten zur Kasse. Immerhin sind etwa 600.000 Menschen von der Regelung betroffen. Wir bemängeln ausdrücklich die sozial unausgewogene Akzentuierung der Haushaltskonsolidierung", kritisierte Müller den Plan der Ministerpräsidenten der Bundesländer. Dem Abbau von Nachteilsausgleichen müsse in den Bundesländern entgegengetreten werden. hjr

Mehr dazu:

Ministerpräsidenten wollen Rundfunkgebühren von Behinderten kassieren

Rundfunk-Gebührenbefreiung nicht antasten
 

 
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