
Berlin (kobinet) Keine inhaltliche Antwort auf ihre Anfrage hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt von der Bundesregierung bekommen, als sie nach den Auswirkungen der Rundfunkgebührenreform auf Menschen mit Behinderung fragte.
Auf eine Anfrage, ob Menschen mit Behinderung die Finanzierung eines barrierefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren selbst bezahlen sollen, antwortete die Bundesregierung einer Presseinformation von Silvia Schmidt zufolge, dass man erst die Erstellung des Entwurfs eines neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages der Länder abwarten müsse. Man wolle sich nicht äußern, da die Sache ohnehin Angelegenheit der Länder sei.
Nach Ansicht der SPD versteckt sich die Bundesregierung damit mal wieder hinter ihrer Unzuständigkeit und ist nicht bereit zu sagen, was sie als fachlich sinnvoll erachtet. Denn die Eckpunkte für den Vertrag liegen ja schon vor. Für Silvia Schmidt muss ein klares Statement der Regierung und des Behindertenbeauftragten her, das deutlich macht, dass barrierefreier Rundfunk eine der wichtigsten und grundlegendsten staatlich garantierten Teilhabefunktionen ist. "Es fehlt mir einfach ein Bekenntnis dazu, dass Barrierefreiheit in Rundfunk und Fernsehen eine gemeinschaftliche Aufgabe ist, denn sie kommt jedem zu Gute. Menschen mit Behinderung, die in der Mehrheit über geringe Einkommen verfügen, zu diesem Zeitpunkt in die Gebührenpflicht zu nehmen halte ich solange für unsozial, wie man ihnen keine Chance gibt, Ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das kann man auch sagen, wenn man formal nicht zuständig ist", erklärte Silvia Schmidt. cm