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kobinet-nachrichten
09.09.2010 - 14:55
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Denkmalschutz darf nach Ansicht des Berliner Behindertenbauftragten Jürgen Schneider nicht länger vor Barrierefreiheit gehen. Zum Tag des offenen Denkmals, der bundesweit am 12. September und in Berlin am 11. und 12. September begangen wird, meldeten sich heute der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung zu Wort:
Im Programmheft für Berlin finden sich viele Veranstaltungsorte, die mit dem Rollstuhlsymbol als "barrierefrei" ausgewiesen sind, diesen umfassenden Anspruch aber bei näherer Betrachtung nicht erfüllen. Am aktuellen Beispiel, dem jüngst für rund 3,5 Millionen Euro sanierten Schloss Friedrichsfelde (Wiedereröffnung am 27. August 2010), wird deutlich, dass auch ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention weder die Zugänglichkeit noch die Nutzbarkeit eines so herausragenden Gebäudes für alle Menschen - ob mit oder ohne Behinderung eine Selbstverständlichkeit ist. Auch nach der Sanierung bleibt mobilitätseingeschränkten Menschen, zum Beispiel Rollstuhlnutzern, der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen in diesem Haus verwehrt. Die öffentlich zugänglichen Räume im Erdgeschoss und im ersten Stock sind nur über Treppen zu erreichen.
Bereits im Jahre 2000 vorliegende und genehmigte Planungen für die Herstellung von Barrierefreiheit wurden offensichtlich nicht weiterverfolgt. Die vom Land Berlin ausgereichten Mittel aus dem einstigen Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR wurden nicht an die Herstellung von Barrierefreiheit geknüpft.
Dagegen heißt es im Berliner Denkmalschutzgesetz: "Die Denkmalbehörden berücksichtigen bei ihren Entscheidungen die Belange mobilitätsbehinderter Menschen". Diese Formulierung reicht in der Praxis offensichtlich nicht aus, um den Teilhabeanspruch aus dem Artikel 11 der Verfassung von Berlin ("Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land ist verpflichtet, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen") und den Menschenrechtsanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.
Dass es auch anders geht, zeigt die in der Verantwortung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten befindliche Sanierung des Schinkel-Pavillons am Schloss Charlottenburg - derzeit in der Planung. Hier wurden die bereitgestellten Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit der Bedingung verknüpft, Barrierefreiheit herzustellen. Zu diesem Zweck wurden bereits richtungweisende Lösungsvarianten gefunden und vereinbart. Diese können auch für künftige Sanierungen vorbildhaft sein.
Die notwendigen Änderungen des Denkmalschutzgesetzes werden für den Landesbeauftragten einer der wichtigsten Prüfsteine für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht sein. sch
Ilja Seifert schrieb am 11.09.2010, 16:12
Der Skandal wird längst auch von Betroffenen kritisiert.
Schon am 31. August richtete der BBV folgenden Brief an die Senatorin für Stadtentwicklung:
Sehr geehrte Frau Senatorin Junge-Reyer,
es ist mir fast schon peinlich, daß ich Sie drei Tage nach unserer Anfrage zur Weiterentwicklung der barrierefreien Nutzbarkeit des Schloßplatzes und des Marx-Engels-Forums (einschließlich der Spreeufer an beiden Seiten) heute abermals nach einer Barrieren-Sünde in Berlin befragen muß. Diesmal betrifft es das grundlegend sanierte Schloß Friedrichsfelde.
Am Wochenende wurde es mit großem publizistischen Aufwand eingeweiht. Logisch, daß auch Menschen mit Behinderungen (z.B. Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer) sich an diesem erfreulichen Ereignis beteiligen wollten. Aber sie mußten tief enttäuscht abziehen: Es gibt keine Möglichkeit, barrierefrei hinein zu gelangen. Nach zweckentsprechender Nutzbarkeit hinter fünf Stufen braucht man da gar nicht mehr zu fragen. Und die Räume in der oberen Etage sind fast ebensoweit entfernt wie der Mond.
Wie ist soetwas heutzutage mitten in Europa – in einer Hauptstadt, die schon vor Jahren dem Barcellona-Prozeß beitrat – noch möglich? Nicht einmal in Ländern der sogenannten „dritten Welt“ ginge eine derartige städtebauliche Sünde nach inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch straflos durch.
Das „Argument“, daß „der Denkmalschutz“ die Schaffung von Barrierefreiheit nicht zuließe, ist so dumm, wie es alt ist. Es ist hunderte Male entkräftet.
Wie also konnte es dazu kommen!? Und: Wie gehen Sie, wie geht der Tierpark, wie geht der Bezirk, wie geht die Stadt, wie geht die Gesellschaft mit derartigem Frevel um? Wer trägt die Verantwortung? Wer die Konsequenzen? Immerhin verbaute man dort fast vier Millionen €uro Steuergelder.
Die Peinlichkeit liegt nicht beim Berliner Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (BBV), der diesen Skandal benennt und öffentlich kritisiert, sondern bei denen, die ihn verursachten bzw. nicht verhinderten.
Ilja Seifert
BBV-Vorsitzender
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