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10.09.2010 - 16:00

Pflege-Mindestlohn darf nicht als Norm missverstanden werden.

Berlin (kobinet) Der Mindestlohn in der Pflegebranche ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Untergrenze und darf nicht als Normlohn missverstanden werden. Dies teilt heute der Informationsdienst des Bundestages mit.

Die Mindestentgelte sollen laut Bundesregierung die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Den Unterschied des Branchenmindestlohns zwischen Ost- und Westdeutschland begründet die Regierung mit den bestehenden Vergütungsstrukturen der Pflegebranche. Den Angaben zufolge beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst derzeit mehr als 14 Euro im Westen und im Osten rund 3 Euro weniger. hjr
 

 
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