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18.10.2010 - 07:03

Gehörloses Kind hat Anspruch auf Dolmetscher in Regelschule.

Schauenburg (kobinet) Als eine wegweisende Entscheidung hat jetzt die auf Gebärdensprache spezialisierte Verlegerin Karin Kestner eine einstweilige Anordnung des Sozialgerichts Frankfurt/Main gewertet. Sie sei für alle Eltern gehörloser Kinder, die in Deutscher Gebärdensprache erzogen werden, ein großer Erfolg.

„Am 13.10.2010 wurde auf den Antrag zur einstweiligen Anordnung von hörenden Eltern eines gehörlosen Mädchens eine rasche, deutliche und wegweisende Entscheidung gefällt. Seit knapp 3,5 Jahren wissen die Eltern, dass ihr Kind gehörlos ist. Sie entschieden sich gegen das Cochlear Implantat (CI) und für die intensive Erlernung der Deutschen Gebärdensprache. Die Kämpfe gegen das Sozialamt waren geprägt von Trauer und Demütigung. Eine dicke Akte mit Anträgen und Widersprüchen entstand.
Es gipfelte zum Schluss in der Forderung des Sozialamtes dem Mädchen ein Cochlear Implantat einsetzen zu lassen, so könne man die Kosten für den Dolmetscher im Unterricht der allgemeinbildenden Schule sparen. Das Mädchen könnte auf die Gehörlosenschule gehen und später, wenn es mit dem CI hört, immer noch auf die Regelschule gehen“, heißt es im Kestner-Kommentar.

Nach der den Eltern zugestellten Entscheidung komme das Gericht zu dem Schluss:
Das Sozialamt muss den Dolmetscher in der Regelschule zahlen!
Eine Einmischung in die Autonomie der Eltern ist nicht zulässig.
Eine Entscheidung gegen das Cochlear Implantat muss respektiert werden und eine Bewertung steht dem Sozialamt nicht zu!
Eine Kindeswohlgefährdung erkennt das Gericht nicht!
Ein Verweisen auf eine Förderschule, die den Unterricht nicht in DGS abhalten kann, ist nicht zulässig, weil das Kind von Teilen des Unterrichtes ausgeschlossen wäre. sch

 

 
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