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kobinet-nachrichten
15.12.2010 - 19:43
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Münchenbernsdorf (kobinet) Heute brachte ForseA e.V. - wie zuvor mehrfach angekündigt - eine Strafanzeige gegen den Landrat des Kreises Waldeck-Frankenberg auf den Weg. Die Anzeige richtet sich auch gegen die Bediensteten des Landratsamtes in Korbach, die an der Ablehnung der Ansprüche von Frau Natrup beteiligt waren. Die kobinet-nachrichten haben mehrfach darüber berichtet, wie anfangs des Jahres eine Rund-um-die-Uhr-Assistenz beantragt wurde, dies auch gutachterlich unterstützt wurde und das Sozialamt dagegen nur ca. sechs Stunden genehmigte. Das Gutachten eines Facharztes des Medizinischen Versorgungszentrums Jena wurde vom amtseigenen Fachdienst Gesundheit als überzogen abgetan. Nachdem die Behörde weder auf Briefe noch auf Mails, Presse und Fernsehen reagierte, läuft derzeit ein Antrag auf eine vorläufige Anordnung. Alexander Hübner, zuständiger Berater bei ForseA: "Diese sozialgerichtliche Auseinandersetzung ist die eine Seite. Gleichzeitig haben wir die Anzeigen auf den Weg gebracht. Denn hier geht es darum, dass sich hier eine Behörde regelrecht eingeigelt und auf Argumente von außen nicht mehr reagiert hat. Das mag angehen, wenn auf diese Weise eine Straße durchgesetzt wird. Aber hier geht es um das Leben einer Frau inmitten unserer Gesellschaft. So darf man nicht mit Grundrechten umgehen, weder als Sachbearbeiterin und auch nicht als Landrat. Nicht nur die persönliche Freiheit wird massiv eingeschränkt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit scheint in dieser Behörde nicht allzu hoch angesiedelt zu sein, mindestens dann nicht, wenn die Antragsteller behindert sind." Alexander Hübner berichtet weiter, dass mehrfache Hinweise auf die Behindertenrechtskonvention unbeantwortet geblieben sind. "Die Tatsache, dass die Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht darstellt, hat sich entweder noch nicht bis nach Nordhessen rumgesprochen oder man hat beschlossen, auch diese zu ignorieren. Die Anzeige wurde von juristischen Fachleuten geprüft und für angebracht befunden." Die kobinet-nachrichten werden über den Fortgang der Auseinandersetzung berichten. gba
Details und Dokumente zur Auseinandersetzung
w b schrieb am 31.12.2010, 23:23
JA - aber der schlimmen NOTLAGE , wurde eben nicht abgeholfen. DAS IST GENAU DAS PROBLEM ! Stellt euch vor es gibt Gesetze und keiner hält sich dran !!! Natürlich warten die Verwaltungen und verweisen auf das Klageverfahren . DAS IST ABER NICHT SINN UND ZWECK DER UN-BRK . WARUM müssen erst Richter Recht sprechen ???? Jeder hat die Pflicht Gesetze einzuhalten !!! UND wer das nicht tut , verletzt seine Pflichten !!!!
Klaus Lang schrieb am 30.12.2010, 21:27
Hallo,
ich stimme dem Leserbrief von Alexander Drewes zu.
Meines Erachtens nach ist die sozialgerichtliche Auseinandersetzung die entscheidende.
Warum dauert das Verfahren um eine einstweilige Anordnung so lange. Frau Naturp könnte mit ihrem Rechtsanwalt - entsprechend vorbereitet - zum Gericht "fahren" und dort direkt um Hilfe bzw. eine Entscheidung ersuchen. Grund: Verlust der körperlichen Unversehrtheit durch unzureichende Assistenz. Wenn ich die Nachrichten richtig verfolgt habe, befindet Frau Naturp sich schon länger in dieser schlimmen Notlage.
Klaus Lang
Heinrich Buschmann schrieb am 20.12.2010, 14:06
Was nützen uns die besten Gesetze, wenn die, die für deren Einhaltung nicht zur Rechenschaft gezogen werden können!
Nichts!
Wehe dem, der eine Steuerschuld offen hat, da wird der Staatsapparat sofort übermächtig mit viel Druck jeden Cent herausholen! Macht man aber einen klaren gesetzlichen Anspruch geltend - wird gestritten und verhandelt.
Im vorliegenden Fall trifft nicht mal das zu! Landrat, Dr. Kubat beharrt auf seine Vogel_Strauß-Politik - reagiert weder auf Briefe noch sonstige Anfragen! Auf seiner eigenen Homepage stellt er sich als menschlichen, den Schwächsten zur Seite stehenden Politiker dar - eine Pharse!
Auf solche Volksvertreter können wir getrost verzichten. Solche Leute leben von unseren Steuern - scheren sich aber einen Dreck um unsere Probleme. Herr Dr. Kubat - nein, Danke, sie haben es nicht verdient unsere Interessen zu vetreten. Schämen Sie sich für Ihr Verhalten! Bleibt zu hoffen, das genug Menschen davon Kenntnis nehmen und Ihnen keine weitere Chance geben!
Mfg
Heinrich Buschmann
Ute Strittmatter schrieb am 20.12.2010, 10:49
Es wird Zeit, dass die UN-Konvention endlich greift und die Verwaltungen demenstprechend handeln. Es kann nicht sein, dass mitten unter uns Menschen mit Behinderung aus Kostengründen oder aufgrund von Behördenwillkür ein unwürdiges Leben führen und Gefahren für Leib und Seele in Kauf nehmen müssen.
Ich wünsche alles Gute und viel Kraft und letztendlich ein glückliches Ausgehen.
Herzliche Grüße, Ute
Ferdinand Schießl schrieb am 19.12.2010, 10:04
dass man trotz endlich unterzeichneter BRK immer noch um seine Rechte kämpfen muss!
Auch ich wünsche viel Kraft, den Kampf durchzustehen und zu gewinnen,
Ferdinand
Patrick Dohmen schrieb am 18.12.2010, 21:59
Ich empfehle noch das Studium der §§ 14 und 15 im SGB IX (neun). Das soll doch tatsächlich seit 2001 geltendes Recht in Deutschland sein. Das SGB Neun regelt „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. Es ist wohl zu wenig bekannt.
Manfred Keitel schrieb am 18.12.2010, 21:01
Ich finde es absolut richtig, wenn alle juristischen Mittel ausgeschöpft werden, um Entscheidungsträger in die Legalität zu zwingen.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, welchen Rattenschwanz an Ärger und sogar lebenbedrohliche und gesundheitsschädigende Folgen ein Vorgehen wie das gegenüber Frau Natrup hinter sich herziehen kann, die sich nie wieder bereinigen lassen und auch die Schuldigen nicht dazu animieren, sich für ihre Taten zu erklären oder zu entschuldigen. Im Gegenteil, die Situation wurde ohne skrupel von verschiedenen Instanzen ausgenutzt. Wen es interessiert:
netzwerkb.org/2010/02/05/manfred-keitel/
Meine Lebensgeschichte dokumentiert welche Auswirkungen extreme Ausgrenzungen, wie hier bei Monika Natrup, nach sich ziehen können.
Bemerkenswert finde ich auch, dass die Berichterstattung zu Skandalen der sexualisierten Gewalt bzw. "sexuellem Mißbrauch" in den letzten Monaten bestenfalls sehr stiefmütterlich behandelt wurde, obwohl auch hier durch Entscheidungsträger begünstigt wird, dass beeinträchtigte Menschen wieder zu den allerersten gehören, weil ihnen immer noch ein Platz in der Gesellschaft verweigert wird.
Das Elend muss ein Ende finden.
Grüße
Manfred Keitel
A. Bischof schrieb am 18.12.2010, 00:05
Gerichte können elektronisch überwachten Hausarrest verhängen, dieser soll bekanntlich billiger sein als der Strafvollzug. Dass Ämter diesen anordnen dürfen, indem Sie Leistungen verweigern um Gelder einzusparen, ist zum Glück in keinem Paragraphen geregelt.
Gut, dass die Strafanzeige auf den Weg gebracht wurde. Nun lassen wir uns mal überraschen, ob nun endlich die rechtlichen Ansprüche von Frau Natrup als allererstes geklärt werden, bevor sich Rechtsanwälte mit der Zurückweisung der Strafanzeige beschäftigen.
Jürgen Hammer schrieb am 17.12.2010, 20:58
Ein gleiches Echo in den Medien wie bei dem tragischen Unfall in "Wetten dass?" wäre in diesem Fall auch wünschenswert. Aber zu solch einem Verhalten seitens des Korbacher Landrates wäre es mit Sicherheit nicht gekommen. Vielleicht kommt ja zu Weihnachten seine gnadenreiche, segenbringende Regierungszeit. Hier entwickelt sich sonst allmählich eine Lei"d"kultur.
elke klein schrieb am 17.12.2010, 16:23
Ich finde diese Anzeige absolut wichtig und richtig. Diese Willkür mancher Behörden, auf Kosten von beträchtlich eingeschränkter Lebensqualität von Menschen mit Assistenzbedarf, muss endlich Einhalt geboten werden.
Ich drücke ganz fest die Daumen.
Elke Klein
trauminsel47drei e.V.
Vorstandsvorsitzende
Alexander Drewes, LL.M. schrieb am 16.12.2010, 22:46
Mir ist jetzt ehrlich gesagt nicht ganz klar, auf welchen Straftatbestand hier eine Strafanzeige gestützt worden ist. Körperverletzung durch Unterlassen?
Ich kann mir hier eine Menge rechtlicher Möglichkeiten vorstellen, von einer Untätigkeitsklage über die Anordnung des Sofortvollzugs im vorläufigen Rechtsschutz über eine Sachaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Behörden (beim Innenministerium, wenn es direkt gegen den Landrat gehen soll), mindestens ja wohl gegen die Gesundheits- und Sozialhilfeverwaltung bis hin zu einem Anspruch auf benachteiligungsfreie Behandlung, den man in diesem Fall über die grundgesetzliche Norm des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 ein wenig konstruieren müsste, die hesssichen Gleichstellungsregelungen greifen hier wegen des Vorbahalts der kommunalen Selbstverwaltung nicht. Auch ziivilrechtliche antidiskriminierungsrechtliche Regelungen greifen vorliegend nicht, da sie nur auf Private anwendbar sind.
Sehr wohl greifen jedoch sowohl die Regelungen des Sozialhilferechts und die völkerrechtliche Regelung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Sozialhilferecht gilt immer noch der Individualisierungs- und Bedarfsdeckungsgrundsatz, und Bedarfsdeckung heißt eben nicht, dass eine Behörde willkürlich einen Bedarf nach ihren finanziellen Gegebenheiten festlegt, sondern dass der reale Bedarf auch kostenmäßig in vollem Umfang zu befriedigen ist. Die Sozialhilfeverwaltung ist dabei zwar an die Vorgaben der Gesundheitsverwaltung gebunden, jedoch ist - natürlich - auch letztere verpflichtet, gutachtlich den realen Bedarf abzubilden. Insofern sind medizinische Gutachten grundsätzlich sozialgerichtlich voll überprüfbar.
Sachaufsichtlich könnte die Beschwerde hier schon deswegen Erfolg haben, weil der Landrat, der letztlich als "Landkreisvorsteher" die Entscheidungen seiner Bediensteten zu verantworten hat, seine Verwaltung - natürlich - dazu anhalten muss, dass sie nach Recht und Gesetz entscheidet. Das ist - und das ist offensichtlich - offenbar bei diesem Landkreis im hier konkret vorgestellten Fall durchaus nicht so (und nicht nur dort, aber das ist eine andere Geschichte).
Vielleicht sollten sich die Bediensteten des Kreises Waldeck-Frankenberg einmal mit den rechtlichen Gegebenheiten des Sozialhilferechts und der UN-BRK vertraut machen. Im Sozialamt dort sollte zwar der ein oder andere Gesetzestext zum SGB XII vorliegen (ein wenig Hohn: neuerdings soll es so etwas sogar schon im Internet geben), hinsichtlich der - sogar korrekt übersetzten - gültigen Fassung der UN-BRK kann z.B. auf der Website des Netzwerkes Artikel 3 unter dem folgenden Link nachlesen: www.netzwerk-artikel-3.de/attachments/093_schattenuebersetzung-endg.rtf. Für die (Betriebs-)Blinden unter den Mitarbeitern der dortigen Verwaltung habe ich - extra - das Rich Text-Format gewählt, das sollten selbst diejenigen dort lesen können, die scheint's ansonsten "ein Brett vor dem Kopf" haben.
--
Alexander Drewes, LL.M.
mailto:Drewes.Alexander@web.de
w b schrieb am 16.12.2010, 21:03
Ich denke Daumen drücken ist immer gut , denn wenn es als Diskriminierung" gedeutet " wird , kann nach wie vor auf das Zivilrecht verwiesen werden. Was natürlich nicht zu hoffen ist. Ich drücke deshalb die Daumen und bin froh , daß die Klage auf den Weg gebracht wurde .
Matthias Grombach schrieb am 16.12.2010, 15:25
...obwohl man das hier wohl nicht zu tun braucht, bei so vielen Gesetzen gegen die in diesem Fall verstoßen wird, sollte der Klage schnellstmöglich stattgegeben werden.
Karin Kestner schrieb am 16.12.2010, 09:13
Na - das wurde Zeit, ich hoffe, Andere folgen dem Beispiel!
BRAVO!
Karin Kestner
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