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16.12.2010 - 00:05

Kosten für Schulhelfer in Berlin eingeklagt.

Berlin (kobinet) Eltern behinderter Kinder in Berlin haben in diesem Jahr mehrfach vor Gericht geklagt, um das Recht ihrer Kinder auf Schulhelfer durchzusetzen. Ist die Kasse des Senats für Schulhelfer leer, muss notfalls das bezirkliche Jugendamt einspringen, hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden.

Schulhelfer unterstützen behinderte Schüler beim Schulweg, beim Toilettengang und beim Essen. Elterninitiativen kritisieren, dass die im Haushalt vorgesehenen Mittel den Bedarf nicht decken. Das Gericht (Az: VG 18 L 312.10) gab nun einer autistischen Drittklässlerin Recht. Die Verwaltung erkannte den Förderbedarf an, lehnte Schulhelferstunden aber ab, weil das Geld ausgeschöpft sei. Das Jugendamt wollte nicht aushelfen.

„Deckt die Schulverwaltung einen nach den Umständen des Einzelfalles erforderlichen Schulhelferbedarf nicht, muss das Jugendamt die Kosten hierfür übernehmen. Dies folgt aus einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin“, so eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz vom 14.12.2010.

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Antragstellerin einen Anspruch auf Übernahme der Kosten des Schulhelfers im Umfang von 12 Stunden pro Woche zuerkannt. Der Einsatz des Schulhelfers stelle sich – ausgehend von der vorliegenden fachärztlichen Stellungnahme und den Stellungnahmen der Schulleiterin – nach den Umständen des Einzelfalles als erforderlich und geeignet dar, der Antragstellerin den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Decke die zunächst anzugehende Schulverwaltung den Schulhelferbedarf nicht oder nicht ausreichend, bestehe grundsätzlich ein Jugendhilfebedarf. Eine Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe), in deren Personenkreis die Antragstellerin unstreitig falle, könne grundsätzlich auch in Form der Übernahme der Kosten für Schulhelferstunden gewährt werden.

Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. sch

 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Stephanie Loos schrieb am 29.12.2010, 10:39

Nun rechtskräftig

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist jetzt rechtskräftig, nachdem das Bezirksamt Spandau auf die Beschwerde verzichtet hat. Inzwischen war das Bezirksamt auch in einem Parallelfall einsichtig – ohne Gerichtsverhandlung, aufgrund der klaren Rechtslage und dem vorliegenden individuellen Bedarf.

Wie lange werden Berliner Familien in Sachen "Schulbegleitung" noch zwischen den beiden Behörden zermahlen, weil die vorrangig zuständige - die Senatsverwaltung für Bildung - im Sommer 2009 das Gesamtbudget um 1,5 Mio € kürzte, nicht dem steigenden Bedarf entsprechend budgetiert (42% Integration sind nun mal sehr viel betreuungsintensiver) und zudem erstmals deckelte.

MfG, St. Loos.

www.elternzentrum-berlin.de/pm-fazit-runder-tisch-august-2010/

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