Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele
Werbebanner zu Netzwerk PROBudget
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
23.03.2011 - 19:15

Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit.

Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit gebilligt. Danach sollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie Angehörige pflegen. Opposition und Sozialverbände kritisierten, dass es einen Rechtsanspruch auf die Arbeitszeitreduzierung nicht geben soll. "Familienpflegezeit ohne Rechtsanspruch bleibt ein Lippenbekenntnis", monierte der Sozialverband Deutschland.

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte: "Der verabschiedete Gesetzentwurf wird das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht lösen, denn er sieht keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit vor. Solange diese Gretchenfrage in der Pflegepolitik nicht beantwortet ist, werden auch die aktuellen und anerkennenswerten Bemühungen der Bundesregierung scheitern. Zudem besteht die Gefahr, dass nur wenige Erwerbstätige
von dem Gesetz profitieren. Denn der vorgesehene Gehaltsverzicht von bis zu 25 Prozent ist für viele Menschen nicht zu stemmen."

Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz ab 2012 gelten. Der SoVD fordert statt eines zusätzlichen Gesetzes den Ausbau der bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes. sch

 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

w berger schrieb am 23.03.2011, 23:49

zusätzliches Gesetz....

OHNE RECHTSPRUCH ???
Ein Lippenbekenntniss zur Familienpflegezeit , wird der GRUNDSÄTZLICHEN BEDEUTUNG des Wille und der Familie nicht gerecht und ist daher auch nicht mit dem Sinn und Zweck der UN- BRK vereinbar .
Das tatsächliche Wahlrecht ist nicht gegeben , ebenso wie die Verpflichtung zur Armutsbekämpfung.
Familie wird weiter nachrangig bewertet , auch hinsichtlich der Familienassentenz und die GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG in keinster Weise beachtet .
Das ist Benachteiligung und daher auch gerade für behinderte Menschen nur schwer zu verstehen (leichte Sprache ? )

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.