
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit gebilligt. Danach sollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie Angehörige pflegen. Opposition und Sozialverbände kritisierten, dass es einen Rechtsanspruch auf die Arbeitszeitreduzierung nicht geben soll. "Familienpflegezeit ohne Rechtsanspruch bleibt ein Lippenbekenntnis", monierte der Sozialverband Deutschland.
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte: "Der verabschiedete Gesetzentwurf wird das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht lösen, denn er sieht keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit vor. Solange diese Gretchenfrage in der Pflegepolitik nicht beantwortet ist, werden auch die aktuellen und anerkennenswerten Bemühungen der Bundesregierung scheitern. Zudem besteht die Gefahr, dass nur wenige Erwerbstätige
von dem Gesetz profitieren. Denn der vorgesehene Gehaltsverzicht von bis zu 25 Prozent ist für viele Menschen nicht zu stemmen."
Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz ab 2012 gelten. Der SoVD fordert statt eines zusätzlichen Gesetzes den Ausbau der bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes. sch
w berger schrieb am 23.03.2011, 23:49
OHNE RECHTSPRUCH ???
Ein Lippenbekenntniss zur Familienpflegezeit , wird der GRUNDSÄTZLICHEN BEDEUTUNG des Wille und der Familie nicht gerecht und ist daher auch nicht mit dem Sinn und Zweck der UN- BRK vereinbar .
Das tatsächliche Wahlrecht ist nicht gegeben , ebenso wie die Verpflichtung zur Armutsbekämpfung.
Familie wird weiter nachrangig bewertet , auch hinsichtlich der Familienassentenz und die GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG in keinster Weise beachtet .
Das ist Benachteiligung und daher auch gerade für behinderte Menschen nur schwer zu verstehen (leichte Sprache ? )