![]()
Druckversion
kobinet-nachrichten
26.02.2003 - 15:44
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Magdeburg (kobinet) Fast wäre die Eröffnungsveranstaltung für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen am 21./22. Februar in Magdeburg ohne offizielle Erklärung geblieben. Doch die Kongressbeobachter, Andreas Winkel, Dr. Sigrid Arnade, Ottmar Miles-Paul und Keyvan Dahesch entwarfen eine Erklärung, die vom Plenum der Veranstaltung mit großer Zustimmung verabschiedet wurde. Im Folgenden dokumentieren wir die Magdeburger Erklärung im Wortlaut: hjr
Magdeburger Erklärung zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen vom 22.02.2003
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Eröffnungsveranstaltung für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) 2003 sind sich darin einig, dass die Politik der Beteiligung behinderter Menschen an allen Entscheidungen, die sie betreffen, weitergeführt werden muss. Der für das EJMB formulierte Slogan:
Nichts über uns ohne uns
muss auch künftig Leitlinie der Behindertenpolitik über dieses Jahr hinaus sein.
Die Behindertenpolitik soll in Zukunft unter die drei Leitforderungen
gestellt werden. Dafür sind die Ansprüche auf gesellschaftliche Teilhabe zu ergänzen und auszubauen. Dazu müssen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Eröffnungsveranstaltung treten dafür ein die Ansprüche auf persönliche Hilfen nach unterschiedlichen Rechtsvorschriften zu einer Leistung zusammenzufassen. Dabei kann das schwedische Assistenzgesetz als Vorbild dienen. Damit soll ein einheitlicher, bedarfsdeckender, einkommens- und vermögensunabhängiger Anspruch auf persönliche Assistenz geschaffen werden. Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder durch Assistenzgenossenschaften oder Vereine oder ambulante Dienste ihre Assistenz zu organisieren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Auffassung, dass nur durch umfassende Barrierefreiheit behinderte Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dazu muss das Behindertengleichstellungsgesetz umgesetzt und Barrierefreiheit in Landesgesetzen und kommunalen Vorschriften verankert werden. Das gilt insbesondere für die Bereiche Bauen, Verkehr und Kommunikation, aber auch für barrierefreie Produkte. Wie im Gesetz vorgesehen, müssen die Betroffenen und ihre Verbände an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und für die vorgesehenen Zielvereinbarungen zwischen Behindertenverbänden und der Privatwirtschaft müssen die Verbände angemessen unterstützt werden.
Im Alltag gibt es noch zahlreiche rechtliche Benachteiligungen, die behinderte Menschen einschränken und deshalb abgebaut werden müssen. Eltern behinderter Kinder müssen endlich frei wählen dürfen, welche Schule ihr Kind besucht. Dieses Elternwahlrecht muss in allen Gleichstellungsgesetzen für behinderte Menschen der Bundesländer verankert werden. In Fällen sexualisierter Gewalt gegen widerstandsunfähige Personen müssen die Täterinnen und Täter genauso hart bestraft werden wie bei Gewalt gegen nichtbehinderte Menschen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den neuen Anspruch auf Reha-Sport für behinderte Frauen. Er dient eindeutig der Prävention sexualisierter Gewalt. Aber er muss auch umgesetzt werden - und das müssen die Bundesregierung und die Träger sicherstellen.
Noch immer gibt es benachteiligende Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verweigerung von Verträgen wegen einer Behinderung. Solche Benachteiligungen sind nur durch ein Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu beseitigen. Dieses muss durch eine umfassende europäische Anti-Diskriminierungsrichtlinie ergänzt werden. Erst wenn behinderte Menschen nichtbehinderten Bürgerinnen und Bürgern wirklich gleichgestellt sind und wirksame Instrumente erhalten, sich gegen Benachteiligungen zu wehren, werden auch die Vorurteile gegenüber behinderten Menschen verschwinden. Nur die gleichberechtigte Teilhabe wird ihnen einen diskriminierungsfreien Alltag ermöglichen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung in Magdeburg stellen fest, dass das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen durch die Bioethik bedroht wird. Diese Bedrohung besteht insbesondere
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern, dass sich die Bundesregierung für eine UN-Konvention für die Menschenrechte behinderter Menschen einsetzt, die sich am gesamten Menschenrechtskatalog orientiert.
Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 sollen ihre Selbstbestimmung erweitert, Benachteiligungen und Diskriminierungen abgebaut und eine größere Teilhabe behinderter Menschen ermöglicht werden. Dieses Ziel kann nur durch die aktive Beteiligung behinderter Menschen erreicht werden. Denn nur wer sich einmischt, kann das Ergebnis beeinflussen. Diese Eröffnungsveranstaltung ist daher der Beginn einer Kampagne, behinderte Menschen in der Gesellschaft immer sichtbarer zu machen - als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger.
© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten