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02.03.2003 - 11:47

Neue Instrumente zur Hilfeplanung in Rheinland-Pfalz.

Mainz (kobinet) Das Bundessozialhilfegesetz sieht vor, dass bei Leistungen, die von Trägern der Einrichtungen erbracht werden, Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen abgeschlossen werden. In Rahmenverträgen zu diesen Vereinbarungen sollen zwischen dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, den kommunalen Spitzenverbänden und den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene die Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Das Land Rheinland-Pfalz hat nun nach Informationen der rheinland-pfälzischen Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Malu Dreyer, gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern von Einrichtungen eine Vereinbarung getroffen, die zum einen die Umsetzungsschritte, zum anderen die personenzentrierte regional orientierte Hilfeerbringung festlegt. Grundlage für eine an den Bedarfen der Person orientierte Hilfegewährung ist eine Hilfeplanung, die gemeinsam mit der Person durchgeführt wird. Bereits im Jahr 2000 haben sich die Beteiligten auf die Entwicklung eines Instrumentariums zur Hilfeplanung geeinigt. Dieses Instrumentarium, der Individuelle Hilfeplan (IHP), liegt nunmehr vor und wird ab dem Jahr 2003 bei den Personen, die Eingliederungshilfe oder Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten benötigen als Grundlage für eine individuelle Hilfeplanung verwendet. omp

Sowohl das Instrument als auch das Handbuch, das die Benutzung des Instrumentes erläutert, können im Internet unter www.masfg.rlp.de/Aktuelles/Hilfeplan.htm heruntergeladen werden.

Porträtfoto: Malu Dreyer

 

 
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