Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele
Werbebanner zu Netzwerk PROBudget
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
02.03.2003 - 12:53

Fünf Forderungen des Frauennetzwerks.

Berlin (kobinet) Die Frauen um Andrea Schatz, Susanne Handrick, Daniela
Reinhold, Dr. Sigrid Arnade und Daniela Schwindt haben ihre
Internetpräsenz http://www.netzwerk-behinderter-frauen-berlin.de
überarbeiten lassen, um noch mehr Leserinnen und Leser zu erreichen. Das
Netzwerk behinderter Frauen in Berlin hat im Europäischen Jahr der
Menschen mit Behinderungen fünf Forderungen an den Berliner Senat
beziehungsweise die Bundesregierung gerichtet.

  1. Der Frauenfördergrundsatz im Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz
    (LGBG) von 1999 muss endlich durch konkrete Projekte mit Leben erfüllt
    werden. Deshalb fordert das Netzwerk den Senat von Berlin auf, gemeinsam
    mit dem Netzwerk konkrete Maßnahmen zum Schutz behinderter Mädchen und
    Frauen vor sexueller Gewalt und zur verstärkten Teilhabe behinderter
    Frauen an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu erarbeiten und in
    Angriff zu nehmen.

  2. Zum Schutz behinderter Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt müssen
    flächendeckend Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse angeboten
    und finanziert werden. Außerdem ist für pflegebedürftige Menschen das
    Recht auf Pflegekräfte des eigenen Geschlechts - Recht auf Frauenpflege
    - gesetzlich zu verankern. Das Netzwerk fordert den Senat von Berlin
    auf, das «Recht auf Frauenpflege» durch eine Bundesratsinitiative zu
    befördern.

  3. Der sexuellen Selbstbestimmung und der Gleichstellung behinderter
    Mädchen und Frauen dient die derzeitige Reform des Sexualstrafrechts.
    Das Netzwerk fordert die Bundesregierung auf, mit der Reform eine
    wirkliche Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Opfer
    sicherzustellen und sich von der bislang zu beobachtenden Halbherzigkeit
    zu verabschieden.

  4. Behinderte Mütter stoßen bei der Versorgung ihrer Kinder und des
    Haushalts oft an ihre Grenzen. Deshalb fordert das Netzwerk die
    Bundesregierung auf, die personelle Assistenz behinderter Mütter sowie
    ihre Versorgung mit Hilfsmitteln für die Kinderbetreuung (beispielsweise
    unterfahrbarer Wickeltisch oder Babyfon mit Leuchtsignal) gesetzlich
    sicherzustellen.

  5. Bei der anstehenden Gesundheitsreform ist zu befürchten, dass eine
    ausreichende Versorgung nur noch für diejenigen sichergestellt wird, für
    die Zuzahlungen kein Problem sind. Für viele behinderte Frauen sind
    umfangreiche Eigenbeteiligungen jedoch nicht finanzierbar. Deshalb
    fordert das Netzwerk die Bundesregierung auf, die Sozialsysteme nicht zu
    Lasten der sozial Schwachen zu reformieren.
    sch

 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.