Berlin (kobinet) Die Frauen um Andrea Schatz, Susanne Handrick, Daniela
Reinhold, Dr. Sigrid Arnade und Daniela Schwindt haben ihre
Internetpräsenz http://www.netzwerk-behinderter-frauen-berlin.de
überarbeiten lassen, um noch mehr Leserinnen und Leser zu erreichen. Das
Netzwerk behinderter Frauen in Berlin hat im Europäischen Jahr der
Menschen mit Behinderungen fünf Forderungen an den Berliner Senat
beziehungsweise die Bundesregierung gerichtet.
- Der Frauenfördergrundsatz im Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz
(LGBG) von 1999 muss endlich durch konkrete Projekte mit Leben erfüllt
werden. Deshalb fordert das Netzwerk den Senat von Berlin auf, gemeinsam
mit dem Netzwerk konkrete Maßnahmen zum Schutz behinderter Mädchen und
Frauen vor sexueller Gewalt und zur verstärkten Teilhabe behinderter
Frauen an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu erarbeiten und in
Angriff zu nehmen. - Zum Schutz behinderter Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt müssen
flächendeckend Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse angeboten
und finanziert werden. Außerdem ist für pflegebedürftige Menschen das
Recht auf Pflegekräfte des eigenen Geschlechts - Recht auf Frauenpflege
- gesetzlich zu verankern. Das Netzwerk fordert den Senat von Berlin
auf, das «Recht auf Frauenpflege» durch eine Bundesratsinitiative zu
befördern. - Der sexuellen Selbstbestimmung und der Gleichstellung behinderter
Mädchen und Frauen dient die derzeitige Reform des Sexualstrafrechts.
Das Netzwerk fordert die Bundesregierung auf, mit der Reform eine
wirkliche Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Opfer
sicherzustellen und sich von der bislang zu beobachtenden Halbherzigkeit
zu verabschieden. - Behinderte Mütter stoßen bei der Versorgung ihrer Kinder und des
Haushalts oft an ihre Grenzen. Deshalb fordert das Netzwerk die
Bundesregierung auf, die personelle Assistenz behinderter Mütter sowie
ihre Versorgung mit Hilfsmitteln für die Kinderbetreuung (beispielsweise
unterfahrbarer Wickeltisch oder Babyfon mit Leuchtsignal) gesetzlich
sicherzustellen. - Bei der anstehenden Gesundheitsreform ist zu befürchten, dass eine
ausreichende Versorgung nur noch für diejenigen sichergestellt wird, für
die Zuzahlungen kein Problem sind. Für viele behinderte Frauen sind
umfangreiche Eigenbeteiligungen jedoch nicht finanzierbar. Deshalb
fordert das Netzwerk die Bundesregierung auf, die Sozialsysteme nicht zu
Lasten der sozial Schwachen zu reformieren.
sch
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook