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DÜSSELDORF (kobinet)
Mehr als vier Jahre nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag wartet Nordrhein-Westfalen weiter auf einen Aktionsplan für inklusive Bildung. Obwohl das 9. Schulrechtsänderungsgesetz seit 2014 vorsieht, dass sonderpädagogische Förderung in der Regel an allgemeinen Schulen stattfindet, fehlt vielen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Förderbedarfen ein wohnortnaher inklusiver Schulplatz in angemessener Qualität. Die Landesregierung hat zwar einzelne Maßnahmen ergriffen, einen umfassenden Aktionsplan gibt es jedoch bisher nicht. Eltern und Selbsthilfeorganisationen haben nun selbst einen solchen Plan erarbeitet. Die „LAG SELBSTHILFE NRW“ e.V., „Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW“ und der „mittendrin e.V.“ veröffentlichten mit Unterstützung des „Landesbehindertenrats NRW e.V.“ einen Aktionsplan inklusive Bildung. Dieser umfasst sechs Handlungsfelder: Ausbauplanung inklusiver Schulplätze, Ressourcensteuerung, Qualitätsentwicklung, Elternunterstützung, Bedarfsfeststellung sowie den Übergang von Schule in den Beruf.




