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kobinet-nachrichten
28.09.2011 - 00:05
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Von kobinet-Korrespondent Andreas Vega
München (kobinet) Die Fraktion der CDU/CSU brachte in den Bundestag einen sensationellen Antrag ein. "Der Bundestag wolle beschließen: die Bundesregierung wird ersucht den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Behinderte vorzulegen mit der Zielsetzung, dass Leistungsrecht für Behinderte aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen und die vorgesehenen Leistungen unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren."
Unterschrieben wurde dieser Antrag von Dr. Kiesinger, Stücklen und Fraktion am 11. Mai 1973. Er stammt also aus der 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages und ist in der Drucksache 7/553 vom 11.5.73 nachzulesen.
Aufgestöbert hat dies Carl Wilhelm Rößler vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Köln. Er vertritt die Ansicht, dass die Verankerung von Leistungen im Sozialhilferecht, wie z. B. die Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderungen grundsätzlich diskriminiert und Chancengleichheit von vornherein nicht zulässt. Dies entspreche in keiner Weise dem Gedanken der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Rößler ist auch Mitglied des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, das den Entwurf für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderung erarbeitet hat und diesen am 4. Mai dieses Jahres in der Bundespressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellte. Der Gesetzesentwurf setzt die wesentlichen Kernforderungen der Behindertenrechtskonvention konsequent um.
Die Idee eines Leistungsrechtes, das Menschen mit Behinderung durch Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen, wie z. B. der Finanzierung persönlicher Assistenz, unabhängig von Einkommen und Vermögen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, stammt demnach nicht aus der Feder linker oder grüner Ideologen. Dieser heute kurios wirkende Antrag zeigt, dass Chancengleichheit und Teilhabe in früheren Zeiten offensichtlich auch einen christlichen Wert hatten. Schade nur, dass sich CDU und CSU von ihren alten Werten schon lange verabschiedet haben. sch
jürgen hauke schrieb am 29.01.2012, 12:17
Wir brauchen kein Gesetz zur Teilhabe, sondern eines zur Teilnahme. Menschen mit besonderen Bedürfnissen müssen sich ein Stück vom Kuchen nehmen dürfen, nicht nur eines haben dürfen, was ihnen irgendjemand anders zugeteilt oder übriggelassen hat. sie dürfen Ansprüche haben- JedEr ist ein König! (-> Bedingungsloses Grundeinkommen!)
"Teilhabe" kommt ja wohl wie das meiste (alles?) Fortschrittliche in diesem Bereich vom Englischen "Participation", was als Teilhabe übersetzt wurde, aber durchaus auch Teilnahme heissen kann: dict.leo.org/ende?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed§Hdr=on&spellToler=&search=participation
Wie mit Übersetzungen geschlurt wird wider bzw. mangels besseren Wissens und/ oder begrenztem Vorstellungsvermögen, vllt. auch vorbeugend irgendwelcher Interessen wegen (www.taz.de/!74546/), wissen wir ja seit der UN-Konvention, wo "inclusive" mit "integrativ" übersetzt wurde.
Dies war übrigens schon 10 Jahre früher bei der Salamca-Erklärung der Fall, nur isses da wohl noch niemandem so aufgefallen- 10 verlorene Jahre für die Inklusion.
de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Salamanca-Erklärung
Christina Fuchs schrieb am 30.09.2011, 11:09
Es ist kaum zu glauben, wie sich die CDU/CSU von ihren eigenen Wertvorstellungen entfernt. Auf dem Weg ins 21.Jahrhundert dominiert der Finanzmarkt. Abgeordneten, wie Wolfgang Bosbach CDU, die ihr Mandat als Entscheidung auch gegen Mehrheitsbeschlüsse verteidigen, macht man das Leben schwer.
Wertvorstellungen und Mandatsträger haben sich den ungeregelten Finanzmärkten zu fügen.
w berger schrieb am 28.09.2011, 17:55
Nachtrag
Für die Pflege wird Pflegegeld an die Pflegende Person gezahlt und für die Teilnahme gibt es Assistenzleistungen für die Person die den Assistenz- Job macht ( Begleitung mitten in der Gesellschaft - einkaufen , Tierpark , Bildung , Arbeit )
Mittendrin - KEINEN EURO MEHR FÜR AUSGRENZUNG !!!
UNTERSTÜTZUNG statt Försorge !!!
w berger schrieb am 28.09.2011, 17:40
Hoffen wir , auf sogenannte "Chancengleichheit" , egal von wem und aus welchen Jahr der "Vorschlang" stammt .
Denn wenn die Rechte der UN-BRK umgesetzt würden , hätte jeder behinderte Mensch in erster Linie Pflegende Angehörige , anstatt fremde , ehrenamtliche oder Beruftsbetreuer . Denn Art.23 Abs. 4 und 5 sagt deutlich , daß kein behindertes Kind gegen den Wille der Eltern von diesen getrennt werden darf und das für den Fall , das die Eltern nicht in der Lage sind für ihr behindertes Kind zu sorgen UNTERSTÜTZUNG geleistet werden muß . Wenn das nicht ausreicht , sollen nahe Angehörige gefunden werden und erst zuletzt fremde Pflege . Um dieses Recht kämpfen viele Eltern Eltern , die nicht pflegende Angehörige sind .
Die Möglichkeit das pflegende Angehörige Assistenzleistungen erhalten ( vorrangig Familienassistenz ) , wenn diese beantragt ist , besteht bereits , wenn nahe Angehörige den Job machen wollen . Dabei können sie sich auch mit anderen Vertrauenspersonen ( Freunde/ Bekannte) abwechseln .
Vermutlich bleiben Assistenzleistungen ( ähnlich wie andere staatliche Unterstützungen ) Kindergeldabhängig , ABER nicht vermögensabhängig . UND getrennt leben in einen Haushalt , zusammen mit der Assistenz , wäre sogenannter "Erwachsenenstatus" ,die Regelsatzstreitigkeiten wären "vom Tisch" und das kann WESENTLICH DAZU BEITRAGEN ARMUT ZU BEKÄMPFEN .
GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG Familie , Inklusion , würde durch ein Bundesgesetz zur inklusiven Teilhabe ( außerhalb der Eingliederungshilfen ) gegeben .
Uta Reindl schrieb am 28.09.2011, 13:28
habe , hab ich gedacht wer soll denn hier verarscht werden .
Und auch dieser Satz passt zu 100% ,,Schade nur, dass sich CDU und CSU von ihren alten Werten schon lange verabschiedet haben. '' Aber da dürfen sich SPD und FDP mit einreihen.
Für mich sind das nur Labbertaschen , großes ....... , mehr kommt nicht
Gisela Maubach schrieb am 28.09.2011, 11:48
Schade ist nicht nur, dass CDU und CSU sich von ihren alten Werten verabschiedet haben, sondern schade ist ebenfalls, dass sogar die eigenen Interessenvertretungen kaum noch etwas daran auszusetzen haben, wenn Menschen mit Behinderung vom Gesetzgeber bei den "steuerfinanzierten Sozialleistungen" in unterschiedliche "Systeme" einsortiert werden - nämlich in ein "statisches System" für NICHT-Erwerbsfähige und ein "dynamisches System" für Erwerbsfähige.
Die pflegenden Angehörigen von "statisch" behinderten Menschen kämpfen einen einsamen Kampf, da sich von ihnen nicht nur CDU und CSU verabschiedet haben . . .
Gerhard Bartz schrieb am 28.09.2011, 11:19
Unter diesem Titel schreibt Dr. Klaus Mück, Vorstandsmitglied von ForseA: "Man ist versucht dieses Verhalten auf die Formel zu bringen: Je konkreter eine Aussage ist, desto eher ist der, der sie macht, nicht an einer Regierung beteiligt.Ein Schelm, wer Böses dabei denkt." Der ganze Aufsatz ist nachzulesen unter: www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2010-07-09_Mueck_Visionen.pdf
Alle Parteien wissen, dass die Rechte behinderter Menschen gröblichst verletzt werden. In der Opposition stellen sie dies mit Anträgen unter Beweis. In der Regierung angekommen, fallen sie sofort der behindertenpolitischen Amnesie zum Opfer.
Wir brauchen das Gesetz zur Sozialen Teilhabe, jetzt! Es geht nicht mehr, dass die Verweigerung unserer Menschenrechte stückchenweise zurückgenommen wird. Wir brauchen keine Gutachten, keine Gremien, keine zum xten Mal durchgeführten Untersuchungen. Wir brauchen die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und zwar so, wie sie gemeint und formuliert ist. Jeglicher Versuch der Verwässerung und Sinnentleerung verstößt gegen dieses Gesetz und muss endlich geahndet werden.
André Bornstein schrieb am 28.09.2011, 08:57
"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. die Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilferecht herauszulösen und
ein eigenständiges, bundesfinanziertes Eingliederungsgesetz als Leistungsgesetz
für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen zu schaffen,..."
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (dip.bundestag.de/btd/14/058/1405804.pdf)
w berger schrieb am 28.09.2011, 08:26
Ich glaube nicht das sich CDU und CSU von ihren grundsätzlichen und früheren "Gedanken" verabschiedet haben .
Es wurden bereits viele Anträge abgegeben und ebenso viele abgelehnt .
Die Idee das die sogenannte "Eingliederungshilfe " mindestens seit der UN-BRK Menschen mit Behinderungen diskriminiert , weil Menschen mit Behinderung grundsätzlich zur Gesellschaft dazugehören und daher nicht eingegliedert werden müssen/sollen , sondern bei ihrer inklusiven Teilnahme vermögensunabhängig unterstützt werden , ist daher allgemein bekannt . Das Gesetz zur gleichberechtigten Teilnahme mitten in der Gesellschaft , sollte daher BUNDESWEITE STANDARDS haben und als Bundesgetz verabschiedet werden .
Eingegliedert werden müssen , nur Menschen die von "außen" kommen und selbst aktiv sein können . Es ist daher auch nicht im Sinne der UN-BRK sogenannte Migranten mit Leistungen für Behinderte gleichzusetzen etc....
KEINEN EURO MEHR FÜR AUSGRENZUNG !!!
g. Niedermeier schrieb am 28.09.2011, 02:39
dip21.bundestag.de/dip21/btd/07/005/0700553.pdf
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