
Berlin (kobinet) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hat heute ein uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen gefordert. Hubert Hüppe sagte unter Hinweis auf das Positionspapier der Monitoring-Stelle zur Behindertenrechtskonvention: „Das Wahlrecht ist das ureigenste Recht eines jeden Bürgers in der Demokratie. Dieses Recht wird heute vielen behinderten Menschen vollständig vorenthalten oder es gibt Hürden, die für andere Wählerinnen und Wähler nicht bestehen."
Diese Missstände abzustellen, verpflichte nicht zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention. Artikel 29 stelle eindeutig klar, dass politische Teilhabe ein Menschenrecht ist. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen betonte, es widerspreche diesem menschenrechtlichen Ansatz, Menschen nur deshalb von ihrem Recht zu wählen auszuschließen, weil für sie ein Betreuer bestellt ist, der alle ihre Angelegenheiten erledigt.
Ein häufig genanntes Argument für den Ausschluss ist, dass diese Menschen nicht wüssten, worum es bei der einschlägigen Wahl gehe. „Dieses Argument ist nicht haltbar. Es kommt vielmehr darauf an, soweit erforderlich, Wahlinformationen so aufzubereiten, dass sie auch für Menschen mit einer Vollbetreuung verständlich sind. Außerdem fragt auch niemand bei nicht betreuten Menschen, wie informiert sie zu einer Wahl gehen“, so Hüppe.
Er verdeutlichte, dass es neben dem Wahlausschluss weitere Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Wählerinnen und Wählern gebe. Teilweise sei es schon schwierig, barrierefreie Informationen zu den Wahlen zu bekommen, etwa in leichter Sprache, Gebärdensprache oder mittels Untertiteln und Audiodeskription. Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, hörbehinderte und blinde Menschen seien oft von Informationen abgeschnitten. Die Hürden bei Wahlen setzten sich schließlich fort, wenn Wahllokale nicht barrierefrei sind oder eine nötige Assistenz fehle, so der Behindertenbeauftragte. sch