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20.10.2011 - 12:05

Warnruf an Kultusministerkonferenz: Recht auf Regelschule jetzt!.

Berlin (kobinet) Die heute und morgen in Berlin tagende Kultusministerkonferenz erhielt heute einen Warnruf, das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder nicht länger zu ignorieren. Der Sozialverband Deutschland, der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und die Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - gemeinsam lernen kritisierten scharf deren neue Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung. Aus Sicht der Behindertenverbände sind diese Empfehlungen völlig unzureichend und widersprechen dem Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, der ein inklusives Bildungssystem fordert.

Edda Schliepack vom Sozialverband Deutschland, Barbara Vieweg vom Deutschen Behindertenrat, Hannelore Loskill von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und Sibylle Hausmanns von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen machten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am Vormittag dringenden Handlungsbedarf deutlich, damit das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder endlich von der Ausnahme zur Regel wird.

"So wie sie jetzt sind, werden die Empfehlungen zur Inklusion die notwendigen Veränderungen keinen Schritt voran bringen", kritisierte Schliepack. 77 Prozent der behinderten Kinder gehen in eine Sonderschulen ohne einen anerkannten Schulabschluss. Sie äußerte sich enttäuscht, dass die Verbände in dem dreijährigen Diskussionsprozess nicht auf Augenhöhe einbezogen waren und die Kultusministerkonferenz heute Empfehlungen nach dem Prinzip "Alles kann, nichts muss sich ändern" beschließen will.

Die Empfehlungen für die Bundesländer, so Vieweg seien keine klare Weichenstellung für Inklusion und halten am Förder- bzw. Sonderschulsystem fest. Auch wenn die Formulierung "der gesamte Strauß der Förderlandschaft" schön klinge, werde doch "die aussonderden Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zementiert".

Loskill kritisierte, dass die Kultusministerkonferenz die Verpflichtung missachte, bei inklusiver Bildung angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen zu treffen. So würden Kinder mit Behinderungen weiter diskriminiert. Es sei nicht hinzunehmen, dass Eltern um die Rechte ihrer Kinder vor Gericht klagen müssen, weil sich die Kultusministerkonferenz diskriminierend verhält.

Hausmanns ging auf die bis jetzt übliche Zuweisungsdiagnostik der betroffenen Schüler ein, die ein Dreh- und Angelpunkt sei. Dies zeige drastisch die Geschichte der Familie Klemm und ihres bei der Pressekonferenz anwesenden kleinen Sohns. "Max ist ein Junge mit frühkindlichem Autismus. Damit er an hochwertiger Bildung teilhaben kann braucht er eine Hilfsperson, die sich mit Bedürfnissen auskennt und ihn in der Schule begleitet und unterstützt. Stattdessen wird angeboten, ihn sonderpädagogisch zu überprüfen und ihn dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zuzuweisen."

Die Empfehlungen werden nach Ansicht Hausmanns den Anfordeungen der UN-Konvention zum Thema Diagnostik nicht gerecht: "Sie bleiben der alten Zuweisungsdiagnostik verhaftet anstatt zu beschreiben, wie umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren an der allgemeinen Schule im Einzelfall abgebaut werden können." sch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

w berger schrieb am 27.10.2011, 17:24

"Warnruf..."

Das Recht auf Regelschule jetzt , wird daher auch weder bei der UN-BRK noch unter den Link von Prof. ... als "Wunschdenken" betrachtet , sondern soll umgesetzt werden .
INKLUSION ist Menschenrecht !

Dagmar Beier schrieb am 27.10.2011, 12:10

Grenze der unbilligen Belastung

www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/stellungnahme_der_monitoring_stelle_eckpunkte_z_verwirklichung_eines_inklusiven_bildungssystems_31_03_2011.pdf

Zitat der Monitoringstelle(Eckpunkte):

Für den Fall, dass Vorkehrungen abgelehnt werden, obwohl sie dem Verpflichtungsträger zumutbar sind, stellt das Gesetz die gerichtliche Überprüfbarkeit sicher. Die Beweislast dafür, dass bis zur Grenze der unbilligen Belastung alles unternommen wurde, liegt bei den staatlichen Trägern.14 Es existieren gesetzliche Sanktionsregeln für den Fall, dass ein staatlicher Träger nachweislich angemessene Vorkehrungen verweigert hat.15 Es sollte Regelungen wie Schadensersatz, Schmerzensgeld etc. zugunsten von Betroffenen geben.

Der Grundsatz „Wohl des Kindes“ verbindet sich mit der Vermutung, dass das Kindeswohl im inklusiven Regelschulzusammenhang am besten verwirklicht werden kann. Dieser Grundsatz darf nicht als Schranke des Rechts auf inklusive Bildung gelten. Vielmehr leitet der Grundsatz die Interpretation der rechtlichen Bestimmungen und zwingt, das Individualrecht aus der Perspektive des Rechtsinhabers oder der Rechtsinhaberin zu sehen.

Die in einigen Ländern vorgesehene Einführung des genannten Wahlrechts der Eltern, zwischen Regel- und Sonderbeschulung zu entscheiden, ist nur übergangsweise vertretbar: Sollte die Existenz eines Elternwahlrechts nachweislich den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems verzögern oder untergraben, beispielsweise weil es die erforderliche Reorganisation von Kompetenzen und Ressourcen für das Regelschulsystem erschwert und in diesem Zuge das Sonderschulwesen stärkt, ist das Elternwahlrecht mit dem Gebot der progressiven Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung nicht in Einklang zu bringen.

Das Recht auf Inklusion ist ein Recht der Person mit Behinderung. Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge den Leitgedanken der Inklusion zu beachten und ggf. zu erklären, warum sie keine inklusiven Bildungsangebote wahrnehmen. Die Elternberatung, von welcher Seite auch immer, muss einbeziehen, Eltern das Recht auf inklusive Bildung vorzustellen und die Eltern hinsichtlich ihrer Gewährsfunktion aufzuklären.

Zitat Ende
Viele Grüße,Dagmar Beier

Uwe Heineker schrieb am 27.10.2011, 03:10

An gewisse Leserbriefschreiber ...

... mir ist in vielen Threads, besonders in diesen, aufgefallen, dass falsche Interpretationen von Rechtsvorschriften vorgenommen werden, und - schlimmer noch - sich hier gewisse Personen mit entsprechendem Wunschdenken hereinsteigern ...

Aus diesen Grund hatte ich in diesem Thread ein Gutachten eines namhaften Völkerrechtlers, Herrn Prof. Dr. Eibe Riedel, zitiert und die entsprechende Quelle benannt, um hier die Diskussion in sachlichere Bahnen zu lenken ...

Gero Franke schrieb am 26.10.2011, 14:51

Abschaffen ist nicht die Lösung

Anstatt die Abschaffung der Förderschulen zu fordern, sollten wir Bedingungen fordern, die den Besuch der so genannten Regelschule für Kinder ermöglicht. Sobald Förderschulen wirklich für _alle_ Kinder überflüssig sind, ist auch die Abschaffung nicht mehr weit.


Gisela Maubach schrieb am 26.10.2011, 01:08

Zitat

Sehr geehrte Frau Berger,

um keine Zweifel aufkommen zu lassen, hatte ich das Zitat aus dem Link kopiert.
Sie finden es unter der Überschrift "Welchen Inhalt hat das Recht auf inklusive Bildung, das in das Schulrecht der Länder umgesetzt werden muss?". Da steht im dritten Absatz:

"Sonderpädagogische Einrichtungen (Sonderschulen, Förderschulen) sind nach der UN-Behindertenrechtskonvention nicht abzuschaffen; die UN-Behindertenrechtskonvention sieht eine Zuweisung an diese jedoch als Ausnahme an, die von staatlicher Seite – entlang der Interessen behinderter Kinder – zu erklären ist; . . ."

Immerhin handelt es sich um die Ergebnisse eines Gutachtens von Prof. Dr. Eibe Riedel im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam Leben" Nordrhein-Westfalen.

w berger schrieb am 25.10.2011, 23:18

"Warnruf..."

Gerade habe ich nochmal unter dem Link und der UN-BRK nachgelesen . Weder aus dem Link , noch aus der UN-BRK geht hervor , daß Sonderpödagogische Einrichtungen nicht abgeschafft werden sollen , sondern eine Zuweisung an diese von staatlischer Seite erklärt werden muß .
Wie soll denn der Staat nach UN-BRK erklären , daß er weiterhin behinderte Menschen ausgrenzt und nicht inklusiv gemeinsam mit Nichtbehindeten teilnehmen läßt ?
Sonderpädagische Förderung nicht abzuschaffen und angemessene Vorkehrungen zur inklusiven Teilnahme zu treffen , heißt doch nicht , daß Sondereinrichtungen weiter bestehen bleiben .
Assistieren ( vgl. auch sonderpädagogisch/LEICHTE SPRACHE etc... ) statt Ausgrenzen ! Persönliche Unterstützung der Rechts-und Handlungsfähigkeit , statt Fremdbestimmung , daß ist Sinn und Zweck der UN-BRK .
Inklusion ist Menschenrecht !

w berger schrieb am 24.10.2011, 16:18

"Warnruf.."

Nach UN-BRK ist INKLUSION mitten in der Gesellschaft gemeinsam mit Nichtbehinderten Menschenrecht .

Gisela Maubach schrieb am 24.10.2011, 10:39

Dank an Herrn Heineker

Sehr geehrter Herr Heineker,
herzlichen Dank für den Link, aus dem folgende Zitate wunderbar zum Thema passen:

"Das Recht auf inklusive Beschulung fordert die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Zugang zum Regelschulsystem – inklusive angemessener Vorkehrungen (auch „sonderpädagogische Förderung”, zieldifferenzierter Unterricht etc.) – der nur unter Nachweis unzumutbarer Belastung (für den Schulträger bzw. Mitschüler/innen) eingeschränkt werden kann. Entgegen häufiger Praxis ist der Regelschule ein grundsätzlicher Vorrang einzuräumen.

Die staatliche Befugnis, das Kind gegen dessen bzw. gegen den Willen seiner Sorgeberechtigten der Sonderschule zuzuweisen ist abzuschaffen. Es ist daran zu denken, partizipatorische Verfahren zu entwickeln, ohne deren Einschaltung automatisch die Zuweisung an eine Regelschule erfolgt. Die Entwicklung eines solchen Verfahrens ist progressiv, d. h. schrittweise, zu verwirklichen.

Sonderpädagogische Einrichtungen (Sonderschulen, Förderschulen) sind nach der UN-Behindertenrechtskonvention nicht abzuschaffen; die UN-Behindertenrechtskonvention sieht eine Zuweisung an diese jedoch als Ausnahme an, die von staatlicher Seite – entlang der Interessen behinderter Kinder – zu erklären ist;
. . .

Welche Bedeutung hat der so genannte Finanzierungs- oder Ressourcenvorbehalt konkret für Landesschulbehörden?
Der Staat muss grundsätzlich nichts tun, was er nicht zu leisten imstande ist. Vor diesem Hintergrund ist der Ressourcenbegriff weit zu verstehen, . . ."

Ein gemeinsames Engagement im Sinne dieser Klarstellung ist also durchaus möglich.

Dennoch darf nicht vergessen werden, dass das Leben nach der Schulzeit noch weitergeht und dass hier zu den sogenannten heilpädagogischen Gruppen, in denen schwerstbehinderte Menschen das direkte Gegenteil von Inklusion erleben, noch keinerlei Alternative existiert, um mit den (ohnehin) zur Verfügung stehenden Ressourcen eine selbstbestimmte Tagesstruktur zu ermöglichen.

Uwe Heineker schrieb am 23.10.2011, 23:57

Folgendes Rechtsgutachten ...

... sollte nun in dieser Leserbriefdiskussion mehr Klarheit schaffen:

Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum System der Regelschule

Zusammenfassung einiger Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Eibe Riedel (Universität Mannheim/HEID Genf ) im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben“ Nordrhein-Westfalen zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem
www.liga-kind.de/fruehe/210_kinderrechte_aktuell.php

w berger schrieb am 22.10.2011, 23:45

"Warnruf..."

Der Kampf im Arbeitsmarkt und Bildunddsystem , ist tatsächlich für jeden Menschen "härter" gewuden . Aber die Ausgrenzung behinderter Menschen , kann nur durch die Aufnahme in Regelschulen und auf dem freien Arbeitsmarkt geschehen .
Behinderte Menschen dürfen nicht weiter ausgeschlossen werden , daß ist auch Sinn und Zweck der UN-BRK .
Behinderte Menschen haben ein Recht auf persönliche Unterstützung zur Rechts-und Handlungsfähigkeit.
Es ist daher notwendig , daß ein bundesweites Gesetz für persönliches Budget eingeführt wird , daß nicht über die Eingliederungshilfe läuft , WEIL BEHINDERTE MENSCHEN ZUR GESELLSCHÄFT DAZU GEHÖREN .
Würde es keine Schulpflicht geben , wäre INKLUSION sicher schon weiter voran gekommen , weil dann auch Eltern mit Inkraftrten der UN-BRK tatsächlich nicht mehr verpflichtet gewesen wären , ihre behinderten Kinder in einer Sondereinrichtung zu belassen .

Marlene Mayer schrieb am 22.10.2011, 21:42

Rechte für Hochbegabte!!

Haben, bekommen Hochbegabte Kinder das Recht z.b. auf den Besuch eines Gymnasiums? Haben diese Kinder es auch, wenn das Notenbild nicht passt um diese Schule besuchen zu "dürfen"? Wieso sollte es ein Recht auf den Besuch einer "Regelschule" nur für Kinder mit Behinderung geben?
Recht auf Inklusion für jedes Kind!! Nicht nur für Kinder mit Behinderung!!

Abschaffung der Schulpflicht!!!

Solange unser(e) Schulsystem(e) nicht in der Lage ist, jedem Kind, was Bildung und Inklusion betrifft, das zu bieten was es benötigt, darf es keine Verpflichtung geben!!

Ich wehre mich gegen Inklusion, wenn das bedeutet, einfach rein in einen eh schon überfüllten "Sack", ich befürworte Inklusion wenn wir ein einheitliches Schulsystem in Deutschland haben und die notwendigen Bedingungen erfüllen, wie mehr Lehrer, mehr Personal, Fachpersonal, ich befürworte Inklusion wenn wir EINE Schule besuchen und nicht unterschiedliche Schulen!, ..... UND es geht NICHT nur um Kinder mit Behinderung!!

RECHT FÜR HOCHBEGABTE KINDER AUF DEM BESUCH EINES GYMNASIUMS!!! RECHT AUF ÜBERSPRINGEN VON SCHULKLASSEN!! ABSCHAFFUNG VON NOTEN!!! BEFREIUNG VON SCHULPFLICHT!! HOMESCHOOLING ZULASSEN!!










w berger schrieb am 22.10.2011, 16:44

" Warnruf..."

Vielleicht wäre es sinnvoll , wenn man Mal davon ausgehen würde , daß man sich selbst in einer solch schwerbehinderten "Lage" befinden würde . Würde man sich dann wünschen , daß derjenige der über uns entscheidet , die Erkenntnisse zu Ausgrenzungen/ Separierung aus der Gesellschaft unbeachtet läßt ?
"In der Versenkung verschwinden" , daß kann gerade bei Inklusion mitten in der Gesellschaft und Elternhaus am allerwenigsten passieren .
Wer glaubt das in Sondereinrichtungen weniger Medikamente verabreicht werden , als mitten in der Gesellschaft , den kann ich zum Beispiel eines besseren "belehren" . Wenn man einer behinderten Frau 3- Monatsspritzen verabreicht , nur weil sie in einer geminscht geschlechtlichen Gruppe in einer Sondereinrichtung wohnt , dann ist das ein weiterer Grund dafür das die Pflicht zur Ausgrenzung abgeschafft wird und ein Gesetz zur inklusiven Teilnahme durch persönliches Budget vorangebracht wird .

Dagmar Beier schrieb am 22.10.2011, 16:04

Werkstattpflicht

@Frau Rosenberger

Ein Rechtsanspruch auf Inklusion beinhaltet für mich auch das Recht auf eine angemessene Austattung ,sowie die Unterstützung,die im Einzelfall erforderlich ist.
Im Moment haben wir jedoch ausschließlich eine Förderschulpflicht.
Eine Förderschulpflicht und das zeitgleiche abschaffen von Förderschulen schließen sich meiner Ansicht nach aus.
Ein Wahlrecht allerdings macht Pseudo Inklusion möglich,da jeweils die Regelschulen sowie die Betroffenen die Möglichkeit haben,einerseits Schüler ohne Recaucen anzunehmen oder abzulehnen,oder die Betroffenen haben einen Anspruch auf Regelschule ohne Recaucen oder Förderschule.
Mit den Werkstätten ist es das Gleiche.
Momentan wird ein PB für Arbeit nur für diejenigen Behinderten gewährt,die sich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren lassen,möglichst mit der Option,so integriert zu werden,das dann regulärer LOhn bezahlt wird.
Ein PB für Arbeit für diejenigen Behinderten,auf die das nicht zutrifft,ist laut Ministerium ausschließlich durch Werkstätten zu erbringen.
Das heißt in der Realität,das diejenigen,die für schwer Behinderte etwas anbieten möchten,sich als Werkstatt mit allen Auflagen zertifizieren müssen und die Wahlfreiheit insoweit eingeschränkt ist,das es eine Werkstattpflicht gibt.
Eine Werkstattpflicht und die Abschaffung von Werkstätten wiederum schließt sich gegenseitig aus.
Das freischalten der Recaucen jedoch füt freie Anbieter ermöglicht erst das schaffen von Alternativen.
Das trifft allerdings nicht auf PB für Teilhabe an der Gesllschaft zu.
Da liegt der Deckel dann bei der Leistung,die anerkannte Träger erhalten.
Jedoch fehlt bei der Möglichkeit dann die Sozialversicherung.
Insoweit ist es dringend notwendig,ein sozialversicherungspflichtiges Budget freizuschalten für Alle,damit alternativen wachsen und in Anspruch genommen werden können.

Mit lieben Grüßen,Dagmar Beier

Inge Rosenberger schrieb am 22.10.2011, 14:45

Pseudo-Inklusion

Es gibt nicht ohne Grund etliche Eltern, die befürchten, dass der Begriff Inklusion dazu missbraucht wird, um die (finanzielle) Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu reduzieren oder zu verweigern.

Inklusion darf nicht mit Gewalt und so eindimensional und dogmatisch durchgezogen werden (auch nicht von betroffenen Menschen, und auch nicht von Behindertenverbänden!), dass Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf sich entweder den geänderten Gegebenheiten anpassen oder in der Versenkung (Medikamente, Elternhaus, Anstalt) verschwinden. Und wenn unter den jetzigen Bedingungen Sonder-/Förderschulen und Werkstätten/Förderstätten abgeschafft werden, wird genau dies geschehen.

Sonder-/Fördereinrichtungen dürfen erst dann aufgegeben werden, wenn sich die Alternativen wie inklusive Bildung, inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten und inklusives Wohnen mindestens an den (auch aktuell sehr selten vorhandenen) Standards messen lassen, die auch für schwerstbehinderte Menschen ein gutes Leben ermöglichen.

Und nachdem Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf weder in der Gegenwart noch in den Zukunftsvisionen eine nennenswerte Erwähnung finden, müssen Eltern von schwerstbehinderten Kindern immer wieder eindringlich vor den negativen Folgen dieser derzeit durchgezogenen halbherzigen Pseudo-Inklusion warnen.

Dagmar Beier schrieb am 22.10.2011, 13:06

Recaucen

@Frau Maubach
Es ist tatsächlich alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Im Moment ist es so,das Förderschulsystem Unsummen verschlingt und erwiesenrmaßen ohne Ende Sozialhilfeempfänger produziert.
Wie bereits erwähnt,ist die Anzahl der tatsächlich ganz schwer beeinträchtigten Menschen in der Gesamtheit der Förderschüler verschwindend gering.
Erwiesenermaßen zementieren die Förderschulen Defiziete und heben sie nicht auf.
Das liegt sicherlich auch daran,das bei einer Verbsserung einer Beeiträchtigung sofort Recaucen gekürzt werden,und keiner Förderschule wirklich daran gelegen sein kann,den Zustand zu verbessern.dann ist das Geld weg,die Mitarbeiter sind weg.......
Das Förderschulsystem ist daher eine enorme Belastung in der Form wie es zur Zeit existiert,für die Steuerzahler und für die Betroffenen,die sofort auf den niedrigen Status festgenagelt werden.
Das es unverhältnismäßig sein soll,Kindern mit starken Beeinträchtigungen die Unterstützung vorzuhalten,die sie benötigen kann ich nicht nachvollziehen.
Möglichwerweise ließe sich drüber nachdenken,wenn wir nicht in einem der reichsten Länder überhaupt wohnen würden,also in Somalia beispielsweise,wo man dann überlegen muß,ob man lieber erstmal was zu essen bekommt und später dann Logopädie,aber jeder Vergleich erübrigt sich hier von selber.
Wie gesagt,die Anzahl der wirklich schwer behinderten Kinder ist verschwindend gering,in der Gesamtheit der Förderschüler,da muß auf jeden Fall Geld da sein für die wirklich schwer beeinträchtigten Kinder.
Natürlich weiß ich nicht wie lange noch,wenn die Banken alles verzocken.
Liebe Grüße,Dagmar Beier

Gisela Maubach schrieb am 22.10.2011, 12:03

Das Problem der Verhältnismäßigkeit

@ Frau Beier

Die Forderung nach Abschaffung der Sonderschulen stammt aus Kobinet-Beiträgen (z.B. hier: www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,27844/ticket,g_a_s_t) und aus Leserbriefen, auf die ich lediglich reagiert habe.

Und dass ein Rechtsanspruch sicherlich nicht grenzenlos sein wird, ergibt sich aus Artikel 2 der UN-Konvention - und zwar aus der Formulierung: " . . . notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen . . . ".
Aber wer wird entscheiden, welche notwendige Vorkehrung für ein einzelnes Kind noch "verhältnismäßig" sein wird?

Dies muss geklärt werden, bevor man an die Abschaffung von Förderschulen denkt - und daran dürfte eigentlich kein ernsthafter Zweifel bestehen.

Gisela Maubach schrieb am 22.10.2011, 11:26

@ Frau Berger

Da ich mich ungern wiederholen möchte, um Ihnen den Unterschied zwischen Recht und Pflicht zu erklären, weise ich jetzt nur noch darauf hin, dass Sie außerdem nicht gemerkt haben, dass ich Frau Beier zitiert habe und dieses Zitat auch kenntlich gemacht habe.
Ansonsten möchte ich Ihre Darstellungen nicht weiter kommentieren.

Dagmar Beier schrieb am 22.10.2011, 11:14

Persöhnliches Budget

@Frau Maubach

Das einzige,was die KMK im neuen Beschluss festgeschrieben hat,ist der Erhalt von den Förderschulen.Vom Abschaffen sind wir Lichtjahre entfernt,es kommen eher stetig welche dazu und
insoweit sind die Befürchtungen einerseits weit hergeholt und anderereits beißt sich in Ihrer Argumentation die Katze in den Schwanz.
Wenn es keinen Rechtsanspruch auf Inklusion gibt,können Schulen alle Kinder abweisen,mit Rechtsanspruch ist das nicht mehr möglich.
Mit einem Rechtsanspruch besteht auch gleichzeitig,jedenfalls meiner Ansicht ,der Anspruch,das die Regelschule die Recaucen bekommt,die auch für ein sehr schwer behinderts Kind notwendig sind.
Im Moment möchte man den Regelschulen sozusagen die Wahl lassen ,ob sie ohne Recaucen in einer Form zusätzlicher Sozialarbeit für Inklusion doppelten Aufwand betreiben möchten,am besten unendgeldlich.
Ob und wie lange es dauert,das Förderschulen geschlossen werden,kann sich ja nur danach richten,wie hoch der Bedarf an Förderschulen ist.
Das kann sich erst herausstellen,wenn diejenigen,die an die Regelschulen wollen,auch wirklich da angekommen sind.
Alles andere ist Panikmacherei und fischen im Trüben

Was die Inklusion der erwachsenen schwer behinderten Menschen angeht,gibt es das Problem,das z.b. Leistungen des PB für schwerbehinderte Menschen für Arbeit nur von den Werkstätten ausgeführt werden dürfen.
Diese gravierende Benachteiligung wird auch durch das Ministerium aufrecht erhalten.
Richtig wäre,das auch diejenigen,die nicht an den öffentlichen Arbeitsmarkt zu integrieren sind,über Ihr Budget,z.b. + Einzelfallhilfe verfügen können,und sich damit die Plätze suchen können,wo sie hin möchten.
Im Moment geht das mit einem Budget für Arbeit garnicht,geschweige denn,das sehr schwer behinderte Menschen dann sozialversichert wären.
Die nächste Riesenbaustelle also.
Auch hier ist es ganz offensichtlich,das erstmal ein Wahlrecht hermuß,bevor man Werkstätten schließen kann.
Dann ,wenn das Wahlrecht da wäre,könnte man möglichwerweise auch der Billigvariante entgehen,wie Sie es von Ihrem Sohn beschreiben.

Mit lieben Grüßen,Dagmar Beier

w berger schrieb am 22.10.2011, 10:39

"Warnruf... "

@Maubach
Unverständlich , daß Sie in Ihren ersten Leserbrief Hausbeschulung als völlige Insulation bezeichnen und mir Wunschdenken vorwerfen . Nun schreiben Sie plötzlich " Es geht ja nicht darum Eltern zum Hausunterricht zu zwingen , sondern denjenigen die es wünschen die Freiheit zu lassen . "

w berger schrieb am 22.10.2011, 10:20

"Warmruf... "

@Maubach
Ich weiß nicht wo Sie die Information her haben , daß ich in Regensburg wohne . Da Sie meine Meinung als Wunschdenken bezeichnen , zeigt bereits deutlich , daß Inklusion behinderter Menschen nicht als Menschrecht für alle anzusehen ist . WARUM man sich vorrangig für hilfebdürftige Angehörige einsetzt und andere "Bedürfnisse" zurückstellt , geht gerade jetzt aus den Diskrusionen über Abreisbefreiung im Falle von Pflege eines Angehörigen hervor . Die Quellen hierfür kommen unter anderen vom Arbeitsminusterium . Das Sie um Quellenangaben "bitten" und sich ansonsten die Suche bei Google sparen , ist gerade in meinen Fall mehr als unfair . Ebenso das Sie mir vorwerfen , daß ich bei fast jeden Thema einen ZUsammenhang mit meiner Tochter ( bzw, meiner Situation) herstelle . Machen Sie das nicht ebenso mit Ihrer Situation ( schwermehrfachbehindert) und Ihre Auslegung der Selbstbestimmung etc... ???
Wie oft werfen Sie Eltern Wunschdenken vor , wenn Sie um INKLUSION ALS MENSCHENRECHT kämpfen und die Infos zu GRUNDANGST DES MENSCHEN kennen ???????
KEINEN EURO MEHR FÜR AUSGRENZUNG !
INKLUSION IST MENSCHENRECHT !

Gisela Maubach schrieb am 22.10.2011, 10:10

Selbstbestimmung muss für alle gelten

@ Frau Beier

Mit Ihrem folgenden Zitat bestätigen Sie genau meine Darstellung, da ich wiederholt darauf hingewiesen habe, dass man Recht und Pflicht nicht verwechseln darf:

"Es geht ja nicht darum,Eltern zum Hausunterricht zu zwingen,sondern ,denjenigen ,die es wünschen, die Freiheit zu lassen.
Genauso ist es bei der Inklusiven Beschulung. Es geht nicht darum,Eltern zur inklusiven Beschulung zu zwingen,sondern den Sonderschulzwang dahingehend abzuschaffen,das diejenigen Eltern,die eine inklusive Beschulung wünschen,diese für ihre Kinder auch durchsetzen können."

Fakt ist aber, dass man durch Abschaffung von Förderschulen die Eltern zur inklusiven Beschulung zwingen würde, sofern sie nicht möchten, dass ihr Kind zu Hause bleibt. Und was passiert dann mit diesen Eltern, wenn das Kind von der Regelschule abgewiesen wird?

Ich unterstütze ganz klar das RECHT (!) auf den Regelschulbesuch, aber es kann nicht hingenommen werden, dass dieses Recht dadurch entstehen soll, indem man die Rechte der schwerstbehinderten Kinder und deren Eltern noch weiter einschränkt.
Die Tatsache, dass die Inklusion dieser schwerstbehinderten (nicht erwerbsfähigen) Menschen nach Ende der Schulzeit kein politisches Thema (mehr) ist, macht sehr deutlich, dass der Begriff Inklusion häufig so interpretiert wird wie man ihn für die eigene Argumentation gerade braucht.

Wer die Abschaffung von Förderschulen fordert, müsste gleichzeitig die Abschaffung von Werkstätten und Tagesförderstätten fordern und in diesen Bereichen auch Lösungsmöglichkeiten für eine funktionierende Inklusion aufzeigen, da das Leben nach der Schule nicht aufhört.
In denjenigen Vorzeigeprojekten, die der Öffentlichkeit als Inkusionsbeispiele präsentiert werden, habe ich bisher noch nie Menschen mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf gesehen, weil diese Menschen sich in aller Regel dafür nicht "eignen".
Eine inklusive Gesellschaft schließt aber ALLE (!) ein, so dass man keine Minderheiten von den Tagesordnungen vebannen darf.

Dagmar Beier schrieb am 22.10.2011, 06:47

Isolationsangst

de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment
Ganz weit hergeholt ist die These der Isolationsangst nicht.Z.b. beschreibt Eberhard Richter(Psychoanalytiker und Sozialphilosoph in seinem Buch Flüchten oder Standhalten anhand des Milgram Experiments,die Manipulierbarkeit von Menschen durch Isolationsangst und versucht daraus abzuleiten,welche Mechanismen zb. aktiv werden,wenn es um kollektive Grausamkeiten geht.(Drittes Reich)
Auch die These,ein Sonderschulzwang entsteht erst durch einen Schulzwang ist nicht völlig abwegig.
Deutschland verbietet als einziges Land in der EU Hausunterricht und ist dahingehend bereits von Hern Munoz(UN-Botschafter ) gerügt worden,im übrigen genauso,wie für den Umgang mit behinderten Kindern(stark selektierendes Schulsystem).
@Frau Maubach
Es geht ja nicht darum,Eltern zum Hausunterricht zu zwingen,sondern ,denjenigen ,die es wünschen, die Freiheit zu lassen.
Genauso ist es bei der Inklusiven Beschulung. Es geht nicht darum,Eltern zur inklusiven Beschulung zu zwingen,sondern den Sonderschulzwang dahingehend abzuschaffen,das diejenigen Eltern,die eine inklusive Beschulung wünschen,diese für ihre Kinder auch durchsetzen können.
Das ist leider im Moment nicht möglich weil die Rechtslage das nicht zulässt.
Ich habe viel Verständnis für Ihr Engagement für schwerstmehrfach behinderte KInder,bitte aber auch trotzdem zu bedenken,das prozentual Schwerstmehrfachbehinderungen einen sehr geringen Teil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausmachen.
80% der Förderkinder sind entweder lernbehindert,sprachbehindert,emotional eingeschränkt oder leicht geistig behindert.
Auch für diese" leichten Fälle" gibt es keinen Platz im Regelschulsystem.Es bleibt also insgesamt ein Haufen Arbeit,Kinder zu inkludieren.80 % aller Förderkinder besuchen eine Förderschule und der allergeringste Teil davon ist schwermehrfach behindert.
Offensichtlich hat der" Vorrang des gemeinsamen Lernens" keinerlei Fortschritt ergeben,was ja auch nicht wundert,wenn in allen Schulgesetzen lediglich die Pflicht zum Besuch einer Förderschule festgelegt wird.
So fehlt seit Jahrzehnten jede Verbindlichkeit ,gemeinsamen Unterricht durchsetzen zu können.
Auch und gerade für schwer beeinträchtigte Kinder wäre der Rechtsanspruch(nicht Verpflichtung)auf inklusive Beschulung die einzige Möglichkeit,die Recaucen,die benötigt werden ,durchzusetzen,damit gemeinsamer Unterricht möglich wird.
Im Artikel geht es ja zum Schluß um einen Autisten,die können klasse laut krakehlen und aufmischen,und da helfen nun mal I-Helfer und Rückzugsmöglichkeiten :-)

Gisela Maubach schrieb am 22.10.2011, 00:02

Also doch nicht mitten in der Gesellschaft?

Sehr geehrte Frau Berger,
mittlerweile ist in unterschiedlichen Threads von unterschiedlichen Personen festgestellt worden, dass Sie Erklärungen abgeben, die ganz offensichtlich eher Ihrem Wunschdenken entsprechen als belegbaren Tatsachen. Außerdem stellen Sie zu fast jedem Thema einen Zusammenhang mit Ihrer Tochter dar - unabhängig davon ob sich ein derartiger Zusammenhang überhaupt konstruieren lässt oder nicht.
Nunmehr widersprechen Sie sich selbst, indem Sie einerseits ständig Inklusion ("mitten in der Gesellschaft") einfordern, aber andererseits würden Sie eine Haus"beschulung" befürworten, obwohl das Kind in diesem Fall überhaupt keinen Kontakt mehr zu anderen Kindern hätte - sondern völlig isoliert wäre.
Sie argumentieren mit dem Wunsch der "vielen" Eltern, die angeblich ihre Kinder lieber zu Hause beschulen würden und die Sie zufällig auch noch alle kennen.
Auch wenn es schwer vorstellbar ist, dass es in Regensburg so viele Eltern gibt, die das so geäußert haben sollen, stellt sich doch die Frage: Was ist mit den anderen Eltern, die keine (!) Haus"beschulung" wünschen und deren Kinder von Regelschulen abgelehnt werden?
Zahlreiche Eltern benötigen die Zeit, in der das Kind die Schule besucht, ganz dringend für die eigene Erwerbstätigkeit.
Andere Eltern nutzen diese Zeit für jüngere Geschwisterkinder. Müssten diese Eltern sich rechtfertigen, wenn sie eine Haus"beschulung" für ihr schwerst(mehrfach)behindertes Kind ablehnen?
Selbstbestimmung sollte man nicht nur dann einfordern, wenn es in das eigene Wunschdenken passt!

Ansonsten schließe ich mich Herrn Heineker an und bitte um Quellenangabe hinsichtlich Ihrer Darstellung, dass es die Grundangst "jedes" Menschen sei, aus der Gesellschaft ausgegrenzt zu werden.
Mangels Erfolgsaussicht, diese These bestätigt zu finden, spare ich mir die Suche bei google.

w berger schrieb am 21.10.2011, 21:14

"Warnruf..."

Eigentlich ist es ja logisch und daher auch Sinn und Zweck der UN-BRK , daß INKLUSION Menschenrecht ist . Trotzdem habe ich noch gegoogelt , um verschiedene Nachweise und Quellen , bei dem bürogratischen Kampf um INKLSUION , anzugeben . Jeder der googelt und sich informiert , kann diese Quellen finden .
Sicher würde ich jetzt hier auch alle Quellen angeben können , aber ich bin mir sicher , daß man es zwar "interressant" findet , aber nicht sonderlich ernst nimmt .


Uwe HeinekerGRUNDANGST jedes Menschen ist , aus de schrieb am 21.10.2011, 20:44

@ w berger - In ihren ...

... Leserbriefen beschreiben Sie öfters "...GRUNDANGST jedes Menschen ist , aus der Gesellschaft ausgegrenzt zu werden ...".

Woher haben Sie diese These? Bitte bringen Sie ggf. die entsprechende Quelle herbei ...

w berger schrieb am 21.10.2011, 20:14

"Warnruf...."

Ich kenne viele Eltern die ihre behinderten Kinder lieber zu Hause beschulen würden , als in einer Sondereinrichtung über die Eingliederungshilfe ausgzugrenzen . Ein autistischer Junge der noch Windel trug , nicht sprechen konnte und wegen Epilepsie Medikamente einnehmen mußte , wurde auf Initive der Mutter in die Grundschule aufgenommen . Die Mutter bemerkte , wie gern er in die Grundschule ging ABER die Schulhelferin sagte ab , es folgten Gespräche über Wechsel in eine Schule für sogenannte "geistig" behinderte Menschen . Bereits da stieg die Unruhe des Jungen . Als die Mutter keine Wahl mehr hatte und ihn solch eine Sondereinrichtung bringen mußte , traten immer mehr Unruhezustände bei diesen Jungen auf , sodaß er mehr Anfallsmittel einnehmen mußte etc...
Die Ausgrenzung in Sondereinrichtungen erfolgt nur , weil Schulpflicht in Deutschland besteht . Aus dem Recht auf Bildung , wurde so Pflicht zur Ausgrezung , weil individuelle Hilfen nicht zur Verfügung gestellt werden .
Das Beispiel des Jungen zeigt deutlich , daß es die GRUNDANGST jedes Menschen ist , aus der Gesellschaft ausgegrenzt zu werden . Daran kann und wird auch Medizin nichts ändern , sondern die Unversehrtheit des Körpers weiter verletzten .
KEINEN EURO MEHR FÜR AUSGRENZUNG !
INKLUSION IST MENSCHENRECHT !

Gisela Maubach schrieb am 21.10.2011, 10:32

Kann man "Recht" durch "Pflicht" erzwingen?

Nach wie vor fehlen Lösungsmöglichkeiten für diejenigen schwerstbehinderten Kinder, die vorhersehbar von den Regelschulen abgewiesen werden, weil beispielsweise bei extremer Bewegungsunruhe oder unkontrolliertem Schreien kein gemeinsames Unterrichten möglich ist. Vor (!) der Abschaffung von Förderschulen müsste für diese Kinder ein unmittelbarer Rechtsanspruch garantiert werden.
Wenn diese Kinder von den Regelschulen abgewiesen würden und diese Form der Ausgrenzung dann möglicherweise auch noch schöngeredet wird, indem man diese Exklusion dann "Hausbeschulung" nennt (weil dann eine Lehrerin die Mutter beim Windelwechsel unterstützt?), wird die bereits vorhandene Ausgrenzung von schwerstbehinderten Menschen zunehmend früher eingeleitet.
Die Exklusion schwerstbehinderter Menschen nach Ende der Schulzeit interessiert weder die Politik noch die sogenannten "Interessen"vertreter, in deren Werkstätten oder Tagesförderstätten diejenigen schwerstbehinderten Menschen unter sich bleiben, die zu keinerlei sinnvoller Tätigkeit in der Lage sind und die einen hohen Pflege- und Betreuungsbedarf haben.
Solange diese Menschen beim Thema Inklusion auf keiner politischen Tagesordnung erscheinen, ist die Verwendung des Begriffs Inklusion von vornherein unglaubwürdig, denn bei einer wirklichen Inklusion darf es keine Opfer geben!

w berger schrieb am 21.10.2011, 09:11

"Warnruf.... Recht auf Regelschule jetzt "

@Müller
Sehr gute Indee ! Somit könnte auch die Tatsache vernichtet werden " Sie haben das RECHT auf Ausgrenzung in eine Sondereinrichtung , wenn Sie das wollen . Und wenn nichts anderes zur Verfügung steht , dann müssen Sie das sogar , weil SCHULPFLICH besteht ."

Cordula Müller schrieb am 21.10.2011, 06:38

Etwas anderes erwartet??

Mal ehrlich, da sind wir uns leider alle einig, hätten wir es anders erwartet? Hätten wir erwartet, daß es ENDLICH allgemeine Verpflichtungen geben würde? NEIN; denn dazu sehen wir schon viel zu lang, wie mit den Rechten unserer Kinder umgegangen wird. Solange IMMER NOCH jedes Bundesland Das "Recht" auslegen kann ,wie es gerade passt, ändert sich gar nichts. Allein die Probleme um Integrationshilfe werden hier und da ausgelegt, wie es gerade genehm ist. Von einheitlichen Gesetzen oder gar Verpflichtungen das persönliche Budget überall voranzutreiben, fehlt jede Spur.
Und die Sonderschulen müssen ja schließlich für die erhalten bleiben, die dort hin wollen.???????
Man stelle sich die unendlich vielen Eltern der sprach-lern und sozial emotional BEHINDERTEN Kinder vor, die ja sooo fest davon überzeugt sind, daß nur die Ausgrenzung das wahre Wunder für ihre Kinder bringt.

Mein Vorschlag zur Güte: Man nehme das KMK Papier, teile es auf in die vielen Förderschwerpunkte, übergebe es dann feierlich an folgende Adresse
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn) damit Bonn nicht immer hinter Berlin hertrauern muss-und lasse es dann anschließend in einem Aktenvernichter nochmals aufteilen. Danach könnte man es auf einer Aktion versteigern lassen-vielleicht hätte es dann mehr Wert??

Wir meinen, Papier weg, Neues verfassen!

Elterninitiative Inklusion Bornheim

Dagmar Beier schrieb am 20.10.2011, 14:28

Pippi Langstrumpf

Naja,es geht ja auch nunmal um !!einfach !! teilhaben.
Da kann man nicht erwarten,das die Kultusminister sich irgendwie anstrengen.
Einfach alles beim alten lassen.
www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schule_Studium/so_paed_foerderung/gemeins_unterricht/gemeins_unterricht_node.html

zitat:
Recht auf gemeinsamen Unterricht?
Die Schulgesetze vieler Länder sehen einen Vorrang des gemeinsamen Unterrichts vor einer gesonderten Beschulung vor. Soweit möglich sollen auch junge Menschen mit Behinderungen eine Regelschule besuchen. Einen unbedingten Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht gibt es derzeit (noch) in keinem Bundesland.

Auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von Deutschland Anfang 2009 ratifiziert wurde, sieht in Artikel 24 das gemeinsame Lernen als Regelfall vor.

!!!!Einen individuellen Rechtsanspruch für behinderte Kinder und deren Eltern enthält das Übereinkommen jedoch ebenfalls nicht!!!!

Zitat Ende

Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet,das es keinen Rechtsanspruch gibt,dann ist das nun mal so,völlig gleichgültig,was in der UN -Konvention wirklich drinne steht.

So macht sich Frau von der Leyen ihre Welt,wie sie Ihr gefällt.
Gott sei dank sitzt sie nicht mehr in jeder Talk Show,und erzählt ihre Märchen.

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