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18.03.2003 - 10:01

Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz verabschieden.

Jena (kobinet) Der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) fordert die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Fraktionen auf, endlich ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte zu verabschieden. Dieses Gesetz soll geeignet sein, den Benachteiligungen behinderter Menschen im Privatrecht wirksam entgegen treten zu können.

«Es wäre eine Schande, wenn die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Fraktionen im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz verabschieden würden, in dem behinderte Menschen nicht als Gruppe mit aufgenommen sind. Die Verpflichtung der Europäischen Union eine Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft umzusetzen, muss auch auf behinderte Menschen ausgeweitet werden», so Barbara Vieweg, die Bundesgeschäftsführerin der ISL e.V. Bereits in der letzten Legislaturperiode habe die Bundesregierung den Behindertenverbänden versprochen, ein solches Gesetz zu verabschieden und sich kurz vor der Bundestagswahl mit der Vertröstung auf die nächste Legislatur aus der Verantwortung gestohlen.

«Die schönen Reden während des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen wären reine Makulatur, wenn diese nicht durch konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen gestützt werden. Denn wer nichts gegen die Diskriminierung Behinderter tut, stellt sich auf die Seite der Diskriminierer, vor allem wenn die historische Chance vertan wird, in der die EU-Richtlinie ohnehin umgesetzt werden muss», so Vieweg. omp

Porträtfoto: Barbara Vieweg

 

 
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