
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) In der vorweihnachtlichen Zeit ist zuweilen mit der einen oder anderen Überraschung zu rechnen. Dass die Bundesregierung immer wieder für eine Überraschung gut ist, hat sie erneut bewiesen – allerdings in einem negativen Sinne. Die ursprüngliche Verabschiedung des Gesetzentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die eigentlich für heute, den 17. Dezember 2025, im Bundeskabinett vorgesehen und angekündigt war, wurde wieder einmal verschoben. Die Macht der Verhinderer, die Verpflichtungen für mehr Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen, anscheinend wie der Teufel das Weihwasser scheuen, scheint unermesslich zu sein. Ein ohnehin schon von Wirtschaftsinteressen weichgespülter Referentenentwurf scheint nun anscheinend immer noch zu weitreichend zu sein. Und zwar so weitreichend, dass ein nach langer Blockade durch das CDUgeführte Wirtschaftsministerium und das CSUgeführte Innenministerium freigegebener Entwurf nun erneut blockiert wird. Mitte Januar 2026 könnte nun der vierte Akt im Bundeskabinett für eine Gesetzesreform für mehr Barrierefreiheit anstehen, die inzwischen so peinlich ist, dass sie eigentlich niemand mehr so will, wie kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Kommentar schreibt.









































