Berlin (kobinet) Eine überarbeitete Heilmittelrichtlinie müsse auch weiterhin eine kontinuierliche therapeutische Behandlung unbürokratisch ermöglichen, stellt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, zur umstrittenen Heilmittelrichtlinie fest.
Helga Kühn-Mengel erklärt angesichts der zahlreichen besorgten Zuschriften zur Heilmittel-Richtlinie und den darin geplanten Kürzungen im Bereich der Langzeittherapien: «Bestrebungen, die im Bereich Heilmittel für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit sorgen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Eine Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie ist notwendig geworden, weil die Ausgaben in diesem Bereich stark zugenommen haben».
Jedoch müsse auch in Zukunft die hochwertige Versorgung chronisch, auch psychisch Kranker sichergestellt sein. Eine Rationierung der Leistungen für diesen Personenkreis dürfe es nicht geben. Bei einer kontinuierlichen Behandlungsbedürftigkeit müssten unbürokratische Langfristverordnungen ohne Zwangspausen möglich sein. «Ebenso muss die Versorgung von Kindern mit notwendigen Heilmitteln sichergestellt bleiben», so Kühn-Mengel. Der Frühförderung als Komplexleistung Vorrang einzuräumen sei notwendig. Es müsse ausgeschlossen sein, dass einzeln verordnete Heilmittel parallel in Anspruch genommen werden. Dass besonders hilfebedürftigen Kindern notwendige Heilmittel aus Unsicherheit gar nicht verordnet werden, müsse man ausschließen.
Derzeit prüft das Gesundheitsministerium die Heilmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Kühn-Mengel: «Ich bin sicher, dass gerade die ausreichende Versorgung von chronisch Kranken, Schlaganfallpatienten und Menschen mit Behinderung im Zentrum der Bewertung stehen.» elba