Mirco Dörfler schrieb am 12.05.2004, 21:31
Müßen Blinde und Sehbehinderte Menschen grundsätzlich von der Rundfunkgebühr befreit werden? ich meine nein, weil:
1. einem Blinden bzw. Sehbehiinderten Menschen, wird die GEZ wohl kaum unterstellen, ein Fehrnsehgerät zu betreiben.
2. es ist dem/der Teilnehmerin überlassen, welches Gerät angegeben wird
3. Die Zahlung einer halben Radiogebühr ist meines Erachtens zumutbar.
4. Allerdings muß das MZ RF erhalten, und der Sozialtarief der Telekom und weiterer Telfongeseltschaften unangetastet bleiben.
Andreas Schäfer schrieb am 09.05.2004, 20:48
Das blinde und sehbehinderte Menschen von den Rundfunkgebühren befreit sind, finde ich in Ordnung. Für mich als Rollstuhlfahrer sollte dies jedoch auch gelten, zumal ich wie alle schwer gehbehinderten Menschen nur schlecht oder gar nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Erst wenn alle Barrieren für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose beseitigt sind und alle Barrieren an Gebäuden und sonstigen baulichen Hindernissen (nicht zu vergessen der öffentl. Nahverkehr) beseitigt sind kann man über die eventuelle Streichung der Befreiung diskutieren.