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kobinet-nachrichten 07.05.2004 - 16:44
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Null Prozent Bild, 100 Prozent Gebühr?

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Berlin (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Spitzenverband der über 650.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland, lehnt die bekannt gewordenen Pläne der Landesregierungen, die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr für Behinderte zu streichen, strikt ab. Laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» vom 5. Mai wollen die Regierungen der Bundesländer bei ihrem nächsten Treffen am 17. Juni eine weit reichende Reform der Rundfunkgebühren-Regelung beschließen, bei der die pauschale Befreiung Behinderter von der Rundfunkgebühr entfallen soll (kobinet-nachrichten 04.05.2004).

«Selbst die knapp 0,3 Prozent des Fernsehprogramms, die durch die Unterlegung mit Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen bis vor kurzem voll nutzbar waren, sind es durch Mängel des sich ausbreitenden digitalen Fernsehempfangs zukünftig nicht mehr. Warum blinde und sehbehinderte Menschen für 0,3 Prozent nutzbares Fernsehprogramm die volle Gebühr zahlen sollten, wäre schon eine sehr interessante Frage gewesen. Der Plan, dass sie nun für null Prozent Bild 100 Prozent Gebühr zahlen sollen, ist wirklich eine Dreistigkeit. Und das besonders vor dem Hintergrund, dass behinderte Menschen bereits bei der Umsetzung der Renten- und Gesundheitsreform sowie durch schwerwiegende Einschnitte bei anderen Nachteilsausgleichen weit überproportional belastet wurden», so Jürgen Lubnau, selbst blinder Präsident des DBSV.

Pro Jahr, so teilt der DBSV mit, senden alle öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten mit Wiederholungen rund 270 Spiel- und Fernsehfilme mit Audiodeskription. Mit akustischen Untertiteln vergleichbar beschreibe dabei eine über den zweiten Tonkanal gesendete Off-Stimme in den Dialogpausen in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung. Seit der Einführung des digitalen Fernsehens seien nur noch die Filme des Senders Arte in den auf die neue Technik umgerüsteten Gebieten mit Audiodeskription empfangbar. hjr
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Mirco Dörfler schrieb am 12.05.2004, 21:31

Veränderungen sind schmerzlich ich meine aber doch

Müßen Blinde und Sehbehinderte Menschen grundsätzlich von der Rundfunkgebühr befreit werden? ich meine nein, weil:

1. einem Blinden bzw. Sehbehiinderten Menschen, wird die GEZ wohl kaum unterstellen, ein Fehrnsehgerät zu betreiben.

2. es ist dem/der Teilnehmerin überlassen, welches Gerät angegeben wird

3. Die Zahlung einer halben Radiogebühr ist meines Erachtens zumutbar.

4. Allerdings muß das MZ RF erhalten, und der Sozialtarief der Telekom und weiterer Telfongeseltschaften unangetastet bleiben.


Andreas Schäfer schrieb am 09.05.2004, 20:48

Fernseh- u. Rundfunkgebührenbefreiung lassen

Das blinde und sehbehinderte Menschen von den Rundfunkgebühren befreit sind, finde ich in Ordnung. Für mich als Rollstuhlfahrer sollte dies jedoch auch gelten, zumal ich wie alle schwer gehbehinderten Menschen nur schlecht oder gar nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Erst wenn alle Barrieren für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose beseitigt sind und alle Barrieren an Gebäuden und sonstigen baulichen Hindernissen (nicht zu vergessen der öffentl. Nahverkehr) beseitigt sind kann man über die eventuelle Streichung der Befreiung diskutieren.

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