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25.05.2004 - 00:17

Schnellrestaurant lehnt gehörlosen Koch ab – Klage.

Houston (kobinet) Eine amerikanische Schnellrestaurant-Kette ist in den USA wegen Ablehnung eines gehörlosen Bewerbers aufgrund seiner Behinderung verklagt worden. Das Unternehmen verstoße damit gegen das amerikanische Gleichstellungsgesetz, den Americans with Disabilities Act, glaubt die Kommission für gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten (US Equal Employment Opportunity Commission) und hat Klage eingereicht.

Eine Restaurantmanagerin soll dem gehörlosen Koch gesagt haben, sie könne ihn für den mit 5,15 US-Dollar (etwa 4,31 Euro) Stundenlohn bezahlten Job nicht einstellen, da die Essenszubereitung zu komplex für den gehörlosen Koch sei.

Die Restaurantkette nutzt ein akustisches System, das mit verschiedenen Tönen meldet, wenn das Essen fertig ist. Aber es gibt zusätzlich auch Bildschirme, die diese Information anzeigen.

Der gehörlose Koch fand später eine Anstellung bei einem Konkurrenzunternehmen. Er liest die Bildschirmanzeigen und arbeitet ohne Probleme. cl
 

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