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08.06.2004 - 11:37

Einschränkung kostenloser Verkehrsmittel wäre Skandal.

Berlin (kobinet) Die heute im Berliner Tagesspiegel angekündigten Pläne des Bundessozialministeriums, die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für behinderte Menschen stark einzuschränken, sorgen für empörte Reaktionen. Der Sozialverband Deutschland sprach von einem Skandal. Verbandspräsident Adolf Bauer erklärte: «Mit der kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel soll ein Teil der eingeschränkten Mobilität behinderter Menschen ausgeglichen werden. Die Bundessozialministerin ist offenbar bereit, diesen anerkannten Grundsatz der Sozialpolitik über Bord zu werfen. Wir warnen die Bundessozialministerin davor, hier die Abrissbirne gegen den Sozialstaat zu schwingen. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat behinderte Menschen bereits in unerträglicher Weise finanziell belastet. Nun soll dieser Personenkreis erneut massiv belastet werden. Diese Sozialpolitik auf Kosten der Schwächsten muss endlich aufhören. Wir fordern die Bundessozialministerin auf, die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für behinderte Menschen in vollem Umfang zu erhalten». Vor einem Monat war bekannt geworden, dass eine Arbeitsgruppe im Ministerium ein drastisches Streichkonzept ausgearbeitet hat (kobinet 7.5.04). Nach dem Bericht im Berliner Tagesspiegel liegt nunmehr ein Gesetzentwurf vor, nach dem schwerstbehinderte Menschen Busse und Bahnen in Zukunft nur noch innerhalb ihres Heimatortes kostenlos benutzen können. sch  

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

A. Heinker schrieb am 11.06.2004, 14:48

Wo sind denn die GenosInnen der SPD und CDU, die s

Komisch: jetzt, wo der Sozialraub gegen Menschen mit Behinderung hart fausgeheckt und womöglich sogar vollzogen wird, halten sich die GenosInnen mit Behinderung, die in der CDU und SPD oder bei den Grünen sind, "vornehm" zurück und sagen / schreiben nix zu diesem Sozialraub. Kann mir das mal eineR erläutern oder diese GenossInnen selber dazu antworten?
Gruß,
A. Heinker.

Frank Winkel schrieb am 10.06.2004, 10:55

Preis für die Wertmarke

Vielleicht ist es sinnvoller, den Preis für die Wertmarke eventuell ein bisschen anzuheben.

Ich denke mal, dass wäre eine bessere Lösung.

Derzeit kostet die Wertmarke für ein Jahr 60 € und für ein halbes Jahr 30 €.

Andrea Maiuolo schrieb am 09.06.2004, 21:56

Gibt es schon Protestaktionen?

Nachdem die kobinet-Nachrichten die Nachricht ja schon vor einem Monat rausbrachten ist die *Katze* bzw. der Gesetzentwurf offiziell aus dem Sack.
Noch einmal meine dringende Frage und Bitte: gibt es schon Protestaktionen wo man sich beteiligen kann? Bitte über die Kobinet-Nachrichten mitteilen.
Das darf einfach nicht durchgehen, selbst MIT den Nachteilsausgleichen sind behinderte Menschen immer noch benachteiligt genug!
Nur massiver Widerstand und Protest kann diesen
Wahnsinn stoppen, schon bei der
Gesundheitsreform wäre Druck und Protest sinnvoll und wichtig gewesen, so wie sich die Folgen dieser unüberlegten und schlecht ausgearbeiteten Reform überall nun zeigen.

Peter Baaken schrieb am 09.06.2004, 21:55

Kürzung bei kostenloser Nutzung öffentlicher Verke

Die Folgen einer Streichung wären fatal. Mobilität würde für viele zum Luxusgut, das Sie sich nicht mehr leisten können. Viele wichtige Lebensbereiche wären davon berührt.

Arbeitssuche, Arzt- u. Klinikbesuche, Fahrten zur Arbeit, Besuchen von Freunden u. Veranstaltungen usw. wären wohl kaum mehr möglich.

Besonders schwierig wird es, Forderungen nach einem barrierefreien ÖPNV aufrecht zu erhalten oder gar durchzusetzen, wenn "Kunden" die auf barrierefreie Verkehrsmittel angewiesen sind, diese aus Kostengründen nicht mehr nutzen können.

Da muß schon die Frage erlaubt sein, ob Zielvereinbarungen (die nach den bestehenden Gleichstellungsgesetzen möglich sind) für den Bereich der Mobilität
überhaupt noch erreichbar sind.

Frank Winkel schrieb am 09.06.2004, 21:55

Einschränkung der Freifahrt für Behinderte

Die teilweise Einschränkung der Freifahrt für Behinderte gab es im Dezember 2002, als die Deutsche Bahn die IR-Züge in IC-Züge umgewandelt hat.

Auf bestimmten Streckenabschnitten können Behinderte teilweise nur noch alle 2 Stunden die Freifahrt in Anspruch nehmen oder zum Teil gar nicht mehr.

Die Bundessozialministerin sollte lieber die Freifahrt auf die IC-Züge der DB ausdehnen. So würde man auch diese Einschränkung abbauen.

Zwischen Berlin und Chemnitz gibt es noch die IR-Züge. Auf dem Abschnitt Berlin - Elsterwerda können diese Züge mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke benutzt werden.

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