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09.06.2004 - 12:54

Mobilität ist ein Grundrecht.

Berlin (kobinet) Für den sozial- und behindertenpolitischen Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Markus Kurth, stellt die Mobiliät behinderter Menschen ein Grundrecht dar. «Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Einschränkung der Freifahrten für Behinderte lehne ich ab. Die jüngsten Kürzungsvorschläge sollen Teil des im 'Koch-Steinbrück-Papier' vereinbarten Subventionsabbaus sein. Man kann aber den Nachteilsausgleich für Behinderte nicht mit Subventionen wie der Eigenheimzulage oder dem Dienstwagenprivileg gleichsetzen und hier pauschal den Rotstift ansetzen,» erklärte Kurth heute in Berlin. Um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, seien Menschen mit Handicaps mehr als andere auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Hierfür müssten auch weiterhin ausreichend öffentliche Mittel bereitgestellt werden. «Die Annahme, dass Behinderte nur in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ist lebensfremd. Das Zeitalter der Mobilität verlangt auch von Menschen mit Behinderungen einen großen Aktionsradius. Ein wirksamer Nachteilsausgleich muss auch diesen geänderten Realitäten Rechnung tragen. Alle Einsparvorschläge die auf eine pauschale Beschränkung dieser Mobilität hinauslaufen, lehne ich daher ab», so Kurth. omp  

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