
Berlin (kobinet) Pünktlich zur Europawahl am 13. Juni stellen der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Landesvereine Wahlschablonen für blinde Menschen zur Verfügung. Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz von 2002 muss es blinden Personen möglich sein, ohne fremde Hilfe an politischen Wahlen teilnehmen zu können. «Nachdem blinde Menschen im Jahr 2002 zur Bundestagswahl zum ersten Mal bundesweit wirklich geheim wählen konnten, ist dies nun die erste Europawahl, bei der Wahlschablonen zum Einsatz kommen,» so Jürgen Lubnau, blinder Präsident des DBSV. «In Bezug auf das gleichberechtigte Wählen mit Hilfe der Wahlschablone hat Deutschland damit eine Vorreiterrolle in Europa: In keinem anderen europäischen Land können blinde und sehbehinderte Menschen von ihrem Recht auf geheime Wahl so gut Gebrauch machen.» Die Schablone ist so angefertigt, dass der amtliche Stimmzettel ohne fremde Hilfe eingelegt und ausgefüllt werden kann. Neben den ausgestanzten Löchern, in welche das Kreuz gesetzt wird, sind die jeweiligen Nummern der Parteien in Blindenschrift und tastbaren arabischen Ziffern eingeprägt. Darüber, welche Partei sich hinter welcher Ziffer verbirgt, informiert eine der Wahlschablone beigelegte Anleitung, die auf Audiokassette oder in Punktschrift erhältlich ist. Die Wahlschablone kann sowohl bei Briefwahl als auch im Wahllokal benutzt werden. Die Wahlschablone und die dazugehörige Anleitung in Punktschrift oder auf Hörkassette sind kostenlos bei den Landes- und Ortsvereinen des DBSV erhältlich, die unter der bundesweiten Rufnummer 01805-666 456 (0,12 €/Min.) zu erreichen sind. omp