Wien (kobinet) Im Jänner 2004 versandte das Sozialministerium einen Entwurf für ein Behindertengleichstellungs- und ein Schlichtungsstellengesetz sowie den Novellierungsvorschlag zum Behinderteneinstellungsgesetz in Vorbegutachtung; die Vorbegutachtungsfrist endete am 19. März.
Die Beteiligung an diesem Vorbegutachtungsverfahren war rege; neben den Stellungnahmen der Interessenvertretungen der behinderten Menschen langten auch zahlreiche Stellungnahmen von Ministerien, Landesregierungen und den Sozialpartnern ein. Sehr viele dieser Stellungnahmen waren sehr ablehnend und forderten eine drastische Verschlechterung des ohnehin mageren Entwurfes.
3 Gespräche - kein nennenswertes Ergebnis
Im Mai 2004 fanden nun eine Reihe von Verhandlungen zu diesem Vorbegutachtungsentwurf statt.
Am 5. Mai 2004 waren die Bundesländer eingeladen ihre Sicht der Dinge darzulegen. Einig war man sich schlussendlich nur darin, dass österreichweit einheitliche Standards der Gleichstellung in den verschiedenen Sachgebieten, wie z. B. Bauen, Verkehr oder Schule gelten sollen. Die Länder schlugen vor über Staatsverträge zwischen Bund und Ländern nach Artikel 15a der Bundesverfassung zu verhandeln.
Am 17. Mai 2004 waren die Sozialpartner eingeladen, ihren Standpunkt zum vorliegenden Vorbegutachtungsentwurf kundzutun. Seitens der Arbeitnehmervertretungen (ÖGB und AK) wurde Zustimmung signalisiert. Die Arbeitgebervertretung (Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung) äußerte sich sehr zurückhaltend und verwies auf eine Reihe von zu klärenden Punkten, die sie in den Stellungnahmen angeführt hatten (z. B. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen).
Die dritte Gesprächsrunde fand am 26. Mai 2004 mit den Bundesministerien statt. Entgegen dem Regierungsübereinkommen und entgegen der Aufforderung im Vorbegutachtungsverfahren hat KEIN Ministerium konstruktiv an einer Sammlung von bestehenden Diskriminierungen in geltenden Gesetzen mitgearbeitet.
Diese Gesprächsrunde verlief auch ohne konkretes Ergebnis. Einzig der Wunsch weitere Gespräche zu führen konnte aus den Wortmeldungen entnommen werden.
Wie geht es weiter?
Derzeit befindet sich der gesamte Gesetzwerdungsprozess in einer schwierigen Phase. Obwohl von Anfang an klar war, dass der vom Sozialministerium vorgelegte Text nur ein Baustein zu einem umfassenden Behindertengleichstellungsgesetz sein kann, ist zu befürchten, dass es der EINZIGE Beitrag dazu wird.
Statt einer kritischen Reflexion der unbefriedigenden Situation verlässt einige Verhandlungsteilnehmer der Mut und es gibt Wortmeldungen die meinen, es «wäre besser, dies zu beschließen als gar nichts ». Realistisch betrachtet sind - laut Regierungsübereinkommen (siehe unten) - fünf Punkte in einem Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen. Der derzeit vorliegende Text erfüllt gerade mal einen Punkt und den eigentlich nur teilweise.
Wer so ein dürftiges Behindertengleichstellungsgesetz haben will, handelt gegen die Interessen behinderten Menschen in Österreich, die ein schlagkräftiges Gesetz unbedingt brauchen.
Vergleich des vorliegenden Entwurfes mit den Zielen des Regierungsübereinkommen: