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15.06.2004 - 10:00

Informationsfreiheitsgesetz nützlich für Behindertenbewegung.

Berlin (kobinet) kobinet unterstützt die Initiative Pro Information, die sich für ein Informationsfreiheitsgesetz einsetzt. Das Gesetz soll allen Bürgern ermöglichen, Akten einzusehen oder Kopien von Unterlagen öffentlicher Stellen zu bekommen, ohne dass eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung erforderlich ist. Genau definierte Ausnahmeklauseln sorgen dafür, dass sensible Informationen, zum Beispiel personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse, geschützt bleiben.

Auf der Internetseite von Pro Information werden Unterschriften gesammelt, um für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene zu werben. Ziel ist es, bis zum Herbst 2004 mindestens 50.000 Unterstützer für die Kampagne zu gewinnen.

Die Initiatoren der Kampagne sind unter anderem Transparency International, das Netzwerk Recherche und der Deutsche Journalisten-Verband. Die Aktion wird von namhaften Erstunterzeichnern wie Gesine Schwan, Präsidentin der Viadrina-Universität oder dem Journalisten Hans Leyendecker unterstützt.

Durch ein Informationsfreiheitsgesetz würde ein Bürgerrecht verwirklicht, das aus Sicht der Initiatoren in einer modernen Demokratie unverzichtbar ist. Nur wer Zugang zu Informationen hat, kann sich sinnvoll politisch beteiligen.

Behindertenbeauftrate der Kommunen hätten Akteneinsicht in Bauvorhaben, behinderte Bürger könnten Akten entnehmen, ob ihre Belange ausreichend berücksichtigt werden. Ausschreibungen wären auch für ansich Unbeiteiligte öffentlich. Ämter und Ministerien wären verpflichtet, Behindertenverbänden Auskünfte über geplante Gesetzesänderungen zu geben. Die Möglichkeiten, politisch Einfluss zu nehmen würden also erheblich verbessert.

Deutschland gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des Amtsgeheimnisses gilt: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter und in eine moderne Demokratie passt.

Mit einem solchen Gesetz hätten Bürger und Journalisten bessere Möglichkeiten, sich über Aktivitäten der Verwaltung zu informieren. Die rot-grüne Koalition hatte schon im ersten Koalitionsvertrag 1998 angekündigt, ein solches Gesetz auch auf Bundesebene einführen zu wollen. Mit der Kampagne wollen die Initiatoren zeigen, dass es eine breite Unterstützung für das Gesetz in der Öffentlichkeit gibt. cl
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Walter Keim schrieb am 09.01.2005, 16:46

Informationsfreiheit ohne Wenn und Aber

Ich habe die Abgeordneten aufgerufen ein Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber zu verabschieden: home.online.no/~wkeim/files/ifg-anhoerung.htm

Wenn das nicht klappt, bin ich im übrigen der Meinung, dass Deutschland verurteilt werden muss: home.online.no/~wkeim/files/041106btf.htm

Walter Keim

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