
Berlin (kobinet) In einem Offenen Brief an Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Bundestagsabgeordnete Undine Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) der Äußerung einer Ministeriumssprecherin widersprochen, nach der Einschränkungen in der kostenfreien Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) akzeptabel seien. Die Ministerin wurde aufgefordert, «sich dafür stark zu machen, dass alles unterlassen bleibt, was zu einer weiteren Beeinträchtigung von Mobilität beiträgt». In der Süddeutschen Zeitung vom 24.6.04 hatte die Ministeriumssprecherin die von behinderten Menschen scharf kritisierte Neuregelung der Freifahrten im ÖPNV mit dem Hinweis verteidigt, dass die Freifahrten am Wohnsitz erhalten blieben. Einschränkungen in der kostenfreien Nutzung des ÖPNV seien akzeptabel, weil Menschen mit Behinderungen ohnehin nicht so mobil seien, dass sie über weitere Strecken verreisen würden. Diese Äußerung ist nach Ansicht der grünen Abgeordneten empirisch haltlos, sozial unsensibel und liege politisch nicht auf der Höhe der von Rot-Grün formulierten Zielsetzungen. sch
Frank Winkel schrieb am 30.06.2004, 14:56
Dass Behinderte nicht so mobil sind und nicht über weite Strecken verreisen, ist genau das Gegenteil.
Ich selber bin auch sehbehindert und kenne viele andere Behinderte, die selbständig weite Reisen unternehmen.
Vielmehr sollte über eine Ausdehnung der Freifahrten auf den IC der Bahn nachgedacht werden. Durch die Umwandlung der IR- in IC-Züge gab es bereits eine drastische Einschränkung der Freifahrt, während in einigen Verkehrsverbünden normalsehende Zeitkarteninhaber und Studenten mit dem Semesterticket, die auch Auto fahren können, auch den IC gegen Aufpreis benutzen können.
Aber Behinderte, die kein Autofahren können, müssen jedes Mal für die IC-Nutzung den vollen Fahrpreis zahlen.