Von kobinet-Korrespondentin Elke Bartz
Hollenbach (kobinet) Mit der flächendeckenden Einführung Persönlicher Budgets beginnt eine neue Ära der Finanzierung von Leistungen für behinderte Menschen. Die Budgets - als in der Regel monatlich zur Verfügung gestellte Festbeträge – sollen behinderte Menschen befähigen, eigenverantwortlich die von ihnen benötigten Hilfeleistungen als Kunden der Anbieter einzukaufen und damit ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen zu können. «Weg vom Objekt der Fürsorge – hin zum selbstbestimmten Subjekt», lautet die Maxime.
Behinderte Menschen und ihre Verbände verbinden die Einführung der Budgets mit Erwartungen, aber auch Befürchtungen. kobinet hat dazu einige Stellungnahmen eingeholt:
Gerda Jehlicka, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter: «Wir erwarten, dass Menschen mit Behinderung, die das Persönliche Budget in Anspruch nehmen, dadurch selbstbestimmter Leben können. Es darf also nur zu einer Verbesserung der Situation betroffener Menschen führen und nicht zu finanziellen Mehrbelastungen».
Bernd Füllenbach, querschnittgelähmter und auf Assistenz angewiesener Unternehmer: «Ich hoffe, die Budgets werden so bemessen sein, dass sie die individuellen Hilfen abdecken. Sehr problematisch finde ich allerdings, dass Leistungen der Sozialhilfeträger nach wie vor nicht einkommens- und vermögensunabhängig als Nachteilsausgleiche gewährt werden. Damit lohnt sich arbeiten kaum».
Isolde Hauschild, Vorstandsfrau des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen: «Wir hoffen mit einer Ausgestaltung der Persönlichen Budgets, die tatsächlich ermöglichen das Wunsch- und Wahlrecht ausüben zu können. Es muss möglich sein, die Leistungen dort einzukaufen, wo sie geeignet und nicht wo sie am billigsten sind. Problematisch sehen wir, dass es immer noch nicht gelungen ist, ein einheitliches Begutachtungsverfahren einzuführen, welches belastende und kostenintensive Mehrfachbegutachtungen vermeidet. Der Blick der Rehaträger scheint wieder am Tellerrand zu enden. - Wir sind froh, dass Persönliche Budgets als Wahlleistung in Anspruch genommen werden können aber nicht müssen».
Christa Pfeil, behinderte Arbeitgeberin und Peer counselorin: «Es kann für behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Verwaltungsvereinfachung sein, wenn sie nur noch einmal jährlich gegenüber den Rehaträgern Nachweise erbringen müssen. Ich befürchte jedoch, dass die Rehaträger ihr tiefes Misstrauen gegenüber den behinderten Menschen nicht ablegen werden und weiterhin eine strenge Kontrolle darüber, ob die Mittel ‚sachgerecht' verwendet werden, fordern. Außerdem befürchte ich angesichts der allgemeinen Sparmaßnahmen, dass um die Höhe der Budgets wie auf dem orientalischen Basar gehandelt wird».
Gerlef Gleis, Autonom Leben Hamburg: «Jeder der sich´s zutraut sollte das Persönliche Budget nutzen. Für diejenigen, die gut informiert sind und ausreichend Unterstützung haben, bedeutet es vermutlich Fortschritt und mehr Selbstbestimmung. Aber niemand darf dabei vergessen, dass ein Geldbetrag, den man selbstbestimmt verwalten kann, nicht automatisch mehr Freiheit bedeutet, sondern dass das Risiko damit individualisiert wurde. Ich meine damit das Risiko, mit dem Geld eventuell nicht auszukommen. Ich weiß aber, dass für die allermeisten behinderten Menschen das Budget eine Verschlechterung bedeutet, weil sie weder ausreichen sind, noch ausreichend Unterstützung bekommen und deshalb womöglich mit einem nicht bedarfsdeckenden Budget abgespeist werden».
Carsten Sporkmann, Berlin: «Persönliche Budgets bieten Chancen und Risiken. Die Chancen mögen in einer Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung sowie einer Stärkung der subjektiven Persönlichkeitsrechte aufgrund des nunmehr möglichen Wunsch- und Wahlrechts assistenzabhängiger Menschen liegen. Das stärkt die Stellung der betroffenen Menschen ungemein. Jedoch liegen demgegenüber die Risiken in dem zu befürchtenden Druck auf die zahlbaren Vergütungen für Assistenzkräfte (auch im Kontext mit Hartz IV), was dann zu einer spürbaren Verschlechterung der Qualität von Assistenzkräften führen kann. Weiterhin steht die Frage der wissenschaftlichen Begleitforschung kritisch zu kommentieren: Soll hier ein offensichtliches Spargesetz mit dem Segen von (unseren Forderungen teilweise nicht aufgeschlossenen) WissenschaftlerInnen initialisiert werden, um dann nach kürzerer Zeit die Erprobungsphase als ‚erfolgreich beende' deklarieren und das Persönliche Budget in seiner Ausgestaltung als (Schmalspur-) Pflichtleistung klammheimlich vorziehen zu können? Wo werden gezielt Peer CounselorInnen eingesetzt, z. B. als BudgetassistentInnen? Nicht dass ein solch zentraler Punkt aus der Sicht von Betroffenen auch noch wieder hinausfällt bzw. auf die lange Bank geschoben wird...».