
Berlin (kobinet) Das Inkrafttreten des Persönlichen Budgets ist nach Ansicht des behindertenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein weiterer bedeutender Schritt zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. «Behinderte haben jetzt ein Wahlrecht auf die gebündelte Auszahlung der ihnen zustehenden Sozialleistungen. Mit dem Budget können sie eigenverantwortlich ihre notwendigen Pflege- und Assistenzdienstleistungen einkaufen. Mit dieser trägerübergreifenden Auszahlung von staatlichen Transferleistungen hat Rot-Grün ein völlig neues Instrument im Sozialhilferecht eingeführt», so Kurth. Das Persönliche Budget ist laut Kurth Bestandteil der Rot-Grünen Sozialhilfereform. Damit werde Menschen mit Behinderungen erstmals ein Instrument zur Umsetzung des Grundsatzes «ambulant vor stationär» zur Verfügung gestellt. Menschen, die bislang in Heimen lebten, könnten nun auf eigenen Wunsch ihre bisherigen Sachleistungen als Geldleistung erhalten und in ambulanten Wohnformen selbstbestimmt über deren alltägliche Verwendung entscheiden. «Es gibt noch viel zu tun, um dem Persönlichem Budget zum Erfolg in der Praxis zu verhelfen: Die zukünftigen Budgetnehmer benötigen ausreichende Informations- und Beratungsangebote über diese neue Leistung. Gleichzeitig muss die Politik den Aufbau der erforderlichen ambulanten Versorgungsstrukturen anregen und fördern. Aus diesem Grund begrüße ich es sehr, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Einführung der Persönlichen Budgets in mehreren Modellregionen bis Ende 2007 wissenschaftlich begleiten und auswerten wird», so Markus Kurth. omp