Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Werbebanner zu Marsch aus den Institutionen
Werbebanner zu Bundesinitiative daheim statt heim
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
01.07.2004 - 11:44

Nachteilsausgleich ist kein Privileg.

Berlin (kobinet) Der Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR ), Walter Hirrlinger, hat die geplante Einschränkung von unentgeltlichen Bus- und Bahnfahrten von Menschen mit Behinderungen scharf kritisiert. «Die Betroffenen sollen erneut zur Kasse gebeten werden, obwohl sie bereits durch die Einsparungen der Sozialpolitik belastet werden», so Hirrlinger. Hinzu komme, dass Menschen mit Behinderungen immer noch in ihrer Mobilität behindert würden. Obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit einfordere, mangele es vielen Bussen und Bahnen und der damit verbundenen Infrastruktur genau an dieser Barrierefreiheit. Als Beispiel nannte er die Deutsche Bahn AG, die kürzlich erklärt habe, ihre 10.000 Fahrkartenautomaten aus wirtschaftlichen Gründen nicht barrierefrei umzurüsten. «Menschen mit Behinderungen werden also doppelt benachteiligt», so der DBR-Vorsitzende. Hirrlinger forderte die Politik auf, den so genannten Nachteilsausgleich, mit dem ein Teil der eingeschränkten Mobilität der Menschen mit Behinderungen ausgeglichen werden soll, uneingeschränkt beizubehalten. «Beim Nachteilsausgleich handelt es sich weder um Vergünstigungen, Subventionen oder gar Privilegien. Der Staat federt damit lediglich die erhöhten finanziellen Aufwendungen von Menschen mit Behinderungen teilweise ab». Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen Busse und Bahnen künftig nur noch innerhalb des Nahverkehrsverbundes ihres Heimatortes und Arbeitsplatzes unentgeltlich nutzen dürfen. Ist kein Verkehrsverbund vorhanden, zählt der Landkreis. Bisher können sie den Nahverkehr auch in anderen Regionen Deutschlands unentgeltlich nutzen und zudem innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern um den Wohn- oder ständigen Aufenthaltsort Fahrten mit Zügen, die zum Nahverkehr zählen, machen. omp 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Frank Winkel schrieb am 01.07.2004, 20:21

Nachteilsausgleich und Fahrkartenautomaten

Dass die Deutsche Bahn die Fahrkartenautomaten nicht barrierefrei umrüstet, ist die richtige Entscheidung.

Die Umrüstung aller Fahrkartenautomaten in Deutschland würde viel mehr Kosten als der Nachteilsaugleich. Das hört man doch schon daran, wielviel eine Braillezeile für Blinde und die Großschriftsoftware für Sehbehinderte kostet. Eine Braillezeile kostet mindestens 30.000 € und die Großschriftsoftware über 800 €. Insgesamt wird die Umrüstung Milliarden kosten.

Dabei wird aber auch vergessen, dass in vielen Städten Automaten durch Vandalismus zerstört werden. Die Reparaturen würde den Verkehrsunternehmen weit mehr kosten. Dies könnten sie sich dann gar nicht leisten. Auch die Kommunen hätten das Geld nicht, jedesmal für die Schäden aufzukommen.

Somit würde man den falschen Weg gehen. Ich weiß nicht, ob es das wert wäre.

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2008 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.