
Berlin/Marburg (kobinet) Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Schwerbehinderte einen weiteren Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen leisten: Die Berechtigung zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird im Entwurf eines «Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetzes für die Sozialversicherung (WSG-SV)» im Wesentlichen auf den Wohn- und den Beschäftigungslandkreis der Betroffenen beschränkt. Als «offensichtlich nicht zu Ende gedacht» bezeichnete nun der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) Jürgen Lubnau die Pläne in Berlin. Uwe Boysen, der Vorsitzende des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), ergänzte: «Ein Vorhaben ohne finanzielle, dafür aber mit für blinde und sehbehinderte Menschen diskriminierender Wirkung». Die Verbände legten dem Bundessozialministerium (BMGS) nun ihre gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie die Rücknahme der Beschränkungspläne fordern. Ihr Votum begründen DBSV und DVBS einerseits damit, dass die geplante Regelung zu weitgehend und in vielfacher Weise unpraktikabel sei. «Die rund 655.000 Blinden und Sehbehinderten in der Bundesrepublik müssten Fahrkarten von Automaten kaufen, die sie nicht bedienen können, und dies an Orten, wo sie sich nicht auskennen», erklärte Jürgen Lubnau. Damit schaffe der Gesetzgeber neue Barrieren statt welche zu beseitigen und diskriminiere also jene Betroffenen, die schlicht nicht in der Lage seien, die Ticketautomaten zu nutzen. Für DVBS-Chef Uwe Boysen belastet die Regelung beispielsweise blinde Studierende und solche Betroffene, die häufig Dienstreisen antreten oder medizinische Behandlungen in weiter entfernten Orten wahrnehmen müssen, einseitig. «Fortwährende Änderungen am Gesetzestext sind absehbar, wenn man sich für diese viel zu komplizierte und unpraktikable Lösung entscheidet», betonte der 56jährige Jurist. Andererseits ziehen die Verbandsvertreter die finanzielle Wirkung der Maßnahme in Zweifel. Auf die Höhe der Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter habe die geplante Einschränkung bestenfalls marginale Auswirkungen. «Sie soll den ÖPNV-Betreibern offenbar zu Mehreinnahmen verhelfen, wie sie die Tickets allerdings an den blinden Kunden bringen, bleibt fraglich», kommentierte Lubnau. «So wird aus einem blinden Kunden ein blinder Passagier», fügte Uwe Boysen hinzu. Der 61jährige DBSV-Präsident forderte die Bundesregierung seinerseits auf, die Sparvorgaben nicht, wie geplant, weit überzuerfüllen. Lubnau: «Wir dürfen daran erinnern, dass der Gesetzgeber durch die Streichung des so genannten Häufigkeitsfaktors im April 2004 bereits eine erste Sparmaßnahme umgesetzt hat, die er jetzt in seinen weiteren Überlegungen nicht mehr berücksichtigt». Sollte dennoch ein Beitrag der Betroffenen unvermeidbar sein, so böten sich nach Auffassung von DBSV und DVBS andere Möglichkeiten: «Entweder man erhöht die Wertmarkengebühr oder man bietet eine optional zu erwerbende, zusätzliche Mobilitätsmarke an, die die kostenfreie Beförderung im Nahverkehr abseitig des Wohnortes ermöglicht», fasste Jürgen Lubnau die Alternativvorschläge der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zusammen. «Doch Bund und Länder sollten sich zunächst genau überlegen, ob sie den Sparrasenmäher wirklich schon wieder über die selbe Betroffenengruppe rollen lassen wollen», mahnte Uwe Boysen. «Schließlich», so Lubnau abschließend, «hat hier sogar der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack, inzwischen derart große Skrupel, dass er sich öffentlich gegen das Vorhaben ausspricht, obgleich er einer die Bundesregierung tragenden Fraktion des Deutschen Bundestages angehört». omp
Arnd Hellinger schrieb am 10.07.2004, 19:32
Es dürfte schwer werden, jene IC-Linien unter die Freifahrtregelung fallen zu lassen, die "irgendwannn" aus IR oder sogar D-Zügen hervorgegangen sind. Schließlich müssen die Vorschriften handhabbar bleiben. Sowohl für die Mitarbeiter der DB als auch für uns Fahrgäste.
Wenn man also schon IC in die Freifahrt einbeziehen muss, weil der Regionalverkehr nicht oft genug fährt, muss man auch EC, ICE und Fernzüge ausländischer Bahnen freigeben, sofern sie auf Strecken der DB fahren. Alles Andere wäre m.E. inkonsequent.
Bleibt die Frage, wie man das Ganze finanziert..
Frank Winkel schrieb am 08.07.2004, 13:56
Die einzige Lösung ist, um die Staatsfinanzen zu sanieren, die Gebühr für die Wertmarke anzuheben.
Um für andere Verkehrsverbünde eine zusätzliche Mobilitätskarte erwerben zu müssen, ist keine gute Lösung.
Es sollte auch über eine Ausdehnung der Freifahrten auf den IC nachgedacht. Denn durch die Umwandlung der IR- in IC-Züge fand bereits eine drastische Einschränkung der Freifahrt statt. Um die IC-Züge auch für den Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke freizugeben, ist es auch am besten, den Preis für die Wertmarke anzuheben.
Die Wertmarke würde zwar mehr kosten, aber man könnte auch wieder die IC-Züge nutzen, die früher als InterRegio fuhren.