
Berlin (kobinet) Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, hat die geplante Neuregelung bei Freifahrten für schwerbehinderte Menschen gegen Kritiken der Betroffenen verteidigt. Thönnes schrieb einen Brief an seine sozialdemokratischen und grünen Abgeordnetenkollegen, aus dem kobinet heute Auszüge dokumentiert. In dem Ende Juni bei den Abgeordneten eingegangenen Brief erklärt Thönnes, der in den Medien erweckte Eindruck, die Freifahrt für schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr solle künftig abgeschafft werden, entbehre jeder Grundlage. In den Beiträgen der Süddeutschen Zeitung, des Tagesspiegels in Berlin und der kobinet-Nachrichten, die sich mit den geplanten Einschränkungen beschäftigten, war allerdings nie von einer Abschaffung der Freifahrt die Rede. sch Unter der Überschrift «Was ändert sich für schwerbehinderte Menschen» führte Thönnes unter anderem aus: Die Freifahrt im Nahverkehr ist eingeführt worden, damit schwerbehinderte Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel für Wege im Nahbereich benutzen können. Die Absicht war es, den schwerbehinderten Menschen einen Ausgleich für ihre Mobilitätseinschränkungen im Alltag zu geben. Die Freifahrtberechtigung gilt seit 1979 auch in Verkehrsverbünden. Dadurch, dass immer größere Teile Deutschlands von Verkehrsverbünden umfasst werden, sind für schwerbehinderte Menschen nach und nach kostenfreie überregionale Reisemöglichkeiten entstanden, die nie Zielsetzungen des Gesetzes waren. Heute wird die Freifahrt vielfach auch für lange Strecken in Anspruch genommen. Dies ist zwar legal, schadet aber der Akzeptanz der Regelung. Eine solche Nutzung ist auch sozial ungerecht gegenüber anderen behinderten Menschen, die nicht freifahrtberechtigt, aber sozial schwach sind. Die Neuregelung, die kostenlose Freifahrtberechtigung auf den Verkehrsverbund des Wohn- und Beschäftigungsortes zu begrenzen, entspricht zum einen den Mobilitätsbedürfnissen im nahen Wohn- und Arbeitsumfeld, sichert zum anderen die Akzeptanz des Nachteilsausgleichs insgesamt und entspricht der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes. Sie dient damit den Interessen aller schwerbehinderten Menschen. Nachteile, die mobiltätseingeschränkte Menschen durch ihre Behinderung im täglichen Leben haben, werden weiterhin ohne Einschränkung ausgeglichen: Auch künftig besteht die Möglichkeit, in einem angemessenen Umkreis um den Wohnort kostenfrei zu fahren, um Einkäufe zu tätigen, Ärzte aufzusuchen oder am kulturellen Leben teilzunehmen. So kann beispielsweise ein in Bonn wohnhafter schwerbehinderter Mensch mit den Nahverkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) auch die Städte Köln, Leverkusen und Solingen erreichen. Daneben gewährleistet die Regelung die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, da sie auch die Freifahrt zum und am Beschäftigungsort sichert ...
Petra Wontorra schrieb am 09.07.2004, 21:42
Bevor an Kürzungen bzw. Wegfall sogenannter Vergünstigungen gedacht wird, sollte man sich erst einmal fragen, wieviele der Bahnhöfe und Haltepunkte überhaupt nicht von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden können. Es sind so wenige Bahnhöfe rollstuhlgerecht (alleine) nutzbar, dass die zwar 'kostenlose' Nutzung verlockend klingt, aber realitätsfremd ist. In Bremen bespielsweise verkehrt ein Regionalexpreß, den Rollifahrer nicht nutzen können, da die meisten Bahnhöfe Treppenaufgänge mit vielen Stufen haben. Auch das bisherige Recht‚in anderen Verkehrsverbünden die so genannte Freifahrt zu haben, stellt Behinderte vor recht große Probleme, sind doch noch immer viele der öffentlichen Fahrzeuge und Haltepunkte nicht für die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern ausgelegt. Selbst am Potsdamer Platz in Berlin war/ist? die U-Bahn nicht zu erreichen.
Manfred Keitel schrieb am 09.07.2004, 14:57
Ich bin doch immer wieder erstaunt wie Streichungen vorgenommen werden sollen, obwohl die vielfältigen Diskriminierungen (wie sie beispielsweise im "Schwarzbuch deutsche Bahn benannt werden) nicht bekämpft sind. Dem behinderten Kunden der Bahn werden weiter Verantwortung, Schaden und natürlich die Schuld zugeschoben, wenn die Logistik der Bahn nicht richtig funktioniert. In Zukunft werden wir dann auch noch zum Schwarzfahren genötigt, weil es keine nutzbaren Kartenautomaten gibt.
Den Schaden hat wieder der Betroffene, der aktuell noch nicht einmal die günstigeren Bahnpreise nutzen kann, wie jeder andere Fahrgast auch. Sollte sich das weiter verschärfen, können wir nach der gesetzlichen Untermauerung von Diskriminierungen erst recht nicht mehr still halten. Es müssen noch mehr PKW's die Luft verpesten, sofern überhaupt das Geld für die Fahrzeuge vorhanden ist. Der Umweltschutz wird weiterhin finanzielle Löcher reissen, aber das scheint es wert zu sein.
Manfred Keitel schrieb am 09.07.2004, 14:57
Ich weise nun noch auf die fehlende Planungssicherheit hin, das hatte ich vergessen hinzuzufügen. Es kann einfach nicht sein, daß man zwar in Zukunft zahlen darf, aber nicht weiss, wie man zurück kommt, weil dann doch kein Personal da ist um die Hebebühne für die Rollstühle zu bedienen und dergleichen. An sich wäre die Diskussionen um streichen von sogenannten "Vergünstigungen" doch ein guter Anlass, die Verfehlungen und noch ausstehenden Korrekturen in die Diskussion zu bringen. Denn das bewältigen der alten Probleme hat m.E. vorrang, weil es ein älteres Thema ist, das schlicht immer wieder ignoriert wurde. Wann wird hier klarer Tisch gemacht?
Grüße
Manfred
Bernd Masmeier schrieb am 09.07.2004, 12:37
Die Freifahrt für schwerbehinderte Menschen sollte nach meiner Auffassung auch in anderen Städten und Verkehrsverbünden erhalten bleiben. Auch an einem Urlaubsort oder etwa im Rahmen einer Dienstreise sollte ein schwerbehinderter Mensch die Möglichkeit haben, den ÖPNV unentgeltlich zu nutzen. Widersprechen möchte ich allerdings der Auffassung, dass die Nutzung der Freifahrt in "aneinandergereihten" Verkehrsverbünden, wie dies etwa im Interregio möglich war, vom Gesetzgeber so gewollt war. Der Klammerzusatz im Beiblatt zur Freifahrtmarke ist vielmehr so zu interpretieren, dass die Freifahrt auch dann gilt, wenn in einem Verkehrsverbund mehr als 50 km zurückgelegt werden.
Frank Winkel schrieb am 08.07.2004, 16:32
Dass Behinderte die Freifahrten über weite Strecken in Anspruch, ist nicht der Fall. Meistens verkehren auf diesen Abschnitten ICE- und IC-Züge. Diese Züge können nicht kostenfrei benutzt werden.
Bei der Nutzung von Nahverkehrszügen müsste man häufig umsteigen und die Fahrzeit wäre viel länger. Ein oftmaliges Umsteigen ist gar nicht zumutbar.
Wie kann Franz Thönnes sagen, dass Behinderte die weiten Freifahrten, die teilweise bestehen, in Anspruch nehmen? Das ist eine Unterstellung. Er hat überhaupt keine Beweise dafür.
Es ist doch schon schlimm genug, dass durch Umwandlung der IR- in IC-Züge die Freifahrt stark eingschränkt wurde.
Hat Ulla Schmidt wirklich keine anderen Sorgen, als Behinderte zu diskriminieren?
Vielmehr sollte der Preis für die Wertmarke angehoben werden. So können die Freifahrten wie jetzt so bleiben.
Die Freifahrten sollten auch auf den IC ausgedehnt werden. So hätte man auf einigen Streckenabschnitten die Freifahrt wieder, wie es früher war.
Frank Winkel schrieb am 08.07.2004, 16:32
Dass Behinderte in allen Verkehrsverbünden Deutschlands freifahren können ist gesetzlich geregelt und auch so gewollt.
Denn im Streckenverzeichnis ist eindeutig unten in Klammern aufgeführt: "unabhängig hiervon und vom 50-km-Umkreis auch mit S-Bahnen und im Verkehrsverbund.
Die Politiker führen eine Kampagnie gegen Behinderte. Ich möchte nicht wissen, wie es denen geht, wenn die mal behindert sein würden. Dann würden die aber dumm aus der Wäsche gucken. Erst dann werden sie es bereuhen, was sie für einen Fehler gemacht haben.