
Berlin (kobinet) Für den behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Markus Kurth, ist die Freifahrtregelung im öffentlichen Personennahverkehr eindeutig ein Nachteilsausgleich und kein Geschenk. Dies machte der Bundestagsabgeordnete im Interview mit kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul deutlich. kobinet-nachrichten: Die Diskussion um die Einschränkung der Freifahrten für Schwerbehinderte im Öffentlichen Personennahverkehr kam für viele ja recht überraschend. War das für Sie auch so? Markus Kurth: Ja und nein. Nein insofern, als dass klar war, dass im Zuge der Einsparungen, die ja im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 zwischen SPD und CDU vereinbart wurden, auch der Bereich der Freifahrten für Menschen mit Behinderungen betroffen sein sollte. In der Diskussion waren jedoch in erster Linie die Erstattungen des Bundes an die Verkehrsunternehmen. Als plötzlich diese unabgestimmte Idee lanciert wurde, dass die Freifahrtberechtigung von Menschen mit Behinderungen selbst eingeschränkt werden sollte, war ich schon überrascht. Ich habe es erst aus der Zeitung erfahren. kobinet-nachrichten: Wie stellen Sie sich zu dieser Diskussion und wie ist dazu der Diskussionsprozess in der rot-grünen Koalition? Markus Kurth: Wir haben in der Koalition schnell reagiert und festgestellt, dass der öffentlich bekannt gewordene Vorentwurf des Ministeriums nicht trägt. Was ist etwa mit Personen, die außerhalb des Verkehrsverbundes des Wohnorts arbeiten? Es wurde auch übersehen, dass Menschen mit Behinderungen einen größeren Radius zum Erreichen von Treffpunkten, Einrichtungen und Veranstaltungen haben, wenn es etwa um spezifische Angebote geht. Da wir von völliger Barrierefreiheit noch weit entfernt sind, müssen zum Beispiel Gehörlose sich das kulturelle Angebot auf einer weit größeren Fläche suchen. Wir gehen jetzt noch einmal in Gesprächen mit den Verbänden an die Sache heran. Als Lösung steht folgendes im Vordergrund: Angestrebt ist ein Erhalt der Freifahrtberechtigung für den Nahverkehr im Wohnort bzw. dessen Verkehrsverbund, den angrenzenden Städten und Landkreisen und im Arbeitsort bzw. dem entsprechenden Verkehrsverbund sowie den dort angrenzenden Städten und Landkreisen. Damit wäre ein großer Radius abgedeckt. Zu prüfen wäre noch die Möglichkeit einer zusätzlichen Wertmarke, die dann auch bundesweit Mobilität im Nahverkehr erlaubt. Klar ist auch: Gibt es keine generelle Freifahrtberechtigung mehr für den Nahverkehr, müssen die Verkehrsunternehmen bundesweit und flächendeckend Barrierefreiheit beim Fahrkartenkauf ermöglichen. Die Verkehrsbetriebe werden die Kosten für neue oder umgebaute Automaten sicherlich rechnen. Wenn man allein an Kleinwüchsige denkt, wird die Dimension der notwendigen Investitionen klar. kobinet-nachrichten: Glauben Sie, dass die Geister, die hier von Koch und Steinbrück gerufen wurden, noch verscheucht werden können? Markus Kurth: Der Subventionsbegriff der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zeugt von tiefem Unverständnis sowohl für ökonomische als auch gesellschaftliche Zusammenhänge. Politik steuert auch über den Einsatz von Geld. Das ist an sich nicht verwerflich, sondern völlig legitim. Wer den öffentlichen Nahverkehr stärken will, muss dort auch Mittel zur Verfügung stellen. Natürlich sind Subventionen regelmäßig auf ihren Sinn zu überprüfen und darauf, ob die Voraussetzungen und Bedingungen noch gegeben sind, die zu dem Zeitpunkt des Subventionsbeginns gültig waren. Deshalb sind Bündnis 90/Die Grünen für die völlige Abschaffung der Eigenheimzulage. In Zeiten, in denen man Arbeitslosen harte Einschnitte zumutet, braucht man Bauherren nicht noch den Wasserhahn vergolden. Das Beispiel der Wertmarke zeigt, dass Koch und Steinbrück den Subventionsbegriff auch da anwenden, wo er gar nicht passt. Die Freifahrt für Menschen mit Behinderungen im Nahverkehr ist ein Nachteilsausgleich und Voraussetzung für Teilhabe. Es handelt sich nicht um ein Geschenk - zumal ja auch ein Eigenanteil geleistet wird. Nur mal zum Vergleich: Die Herren Koch und Steinbrück würden sich wahrscheinlich sehr aufregen, wenn man ihre Dienstwagen als «Subvention» bezeichnen würde und verlangte, sie sollten zukünftig mit Bus und Bahn zu ihren Terminen fahren. Der mechanistische Subventionsbegriff von Koch und Steinbrück ist ebenso wie die Kürzung nach dem «Rasenmäherprinzip» ein Ausdruck von Fantasielosigkeit und politischem Stumpfsinn. kobinet-nachrichten: Was wünschen Sie sich für diese Diskussion und die Behindertenpolitik allgemein für den Rest dieser Legislaturperiode? Markus Kurth: Ich trete dafür ein, dass wir sehr genau hingucken, wo die Sicherung von Teilhabe zur Disposition steht und nicht zuzulassen, dass elementare Voraussetzungen zur Lebensführung beschnitten werden. Das bedeutet auch, genau hinzusehen, wo Vergünstigungen eventuell nicht gerechtfertigt sind. Zur Sicherung von Teilhabe gehört nach wie vor die Herstellung der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit für Menschen mit Behinderungen, d.h. beim Antidiskriminierungsgesetz dürfen wir nicht locker lassen. Ziel der Koalition ist auch eine gründliche Revision des SGB IX, dessen Umsetzung von den Kostenträgern teilweise erheblich blockiert wird. Die Möglichkeiten des Gesetzes werden einfach nicht ausgeschöpft - sei es im Bereich der gemeinsamen Servicestellen, sei es im Bereich der Frühförderung. Hier muss der Gesetzgeber notfalls noch zusätzlichen Druck auf die Rehabilitationsträger ausüben, wenn diese sich weiterhin so unbeweglich zeigen wie momentan. Dauersorgen macht mir die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen. Ich würde mir sehr wünschen, das Kanzleramt machte das zur Chefsache. Meine persönliche Chefsache ist das jedenfalls schon! kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview. (Das Interview führte kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul)
Frank Winkel schrieb am 09.07.2004, 09:09
Dass mit der geplanten Einschränkung ein großer Radius abgedeckt ist, ist nicht der Fall, da die Verkehrsverbünde unterschiedlich groß sind. Mal werden nur Städte umfaßt oder sogar nur einzelne Bahnstrecken.
Dass die Umrüstung der Fahrkartenautomaten sehr viel kosten würde, stimmt auch. Und genau aus diesem Grund hat die Deutsche Bahn erklärt, dass sie die Automaten nicht umrüstet. Dies ist auch nicht realisierbar.
Es trifft auch zu, dass Behinderte einen Eigenanteil für die Wertmarke zahlen. Aber Politiker zahlen für den Dienstwagen nichts.