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kobinet-nachrichten
09.07.2004 - 08:50
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Uwe Heineker schrieb am 16.07.2005, 11:06
... was hat diese (zwar berechtigte) Fallbeschreibung mit Sport und Spielen zu tun ... ?!
Detlef Luther schrieb am 16.07.2005, 01:58
Fallbeschreibung:
Ein fast 80-jähriger Mann lebt seit Anfang des Jahres in unserer Einrichtung.
Er wird nach einem Sturz im Pflegeheim ins Krankenhaus gebracht. Es handelte sich hier um eine Gleichgewichtsstörung die zum Sturz führte. Der Mann ist organisch gesund aber stark desorientiert; er wirkt auf den ersten Anblick sehr eigenwillig. Durch den verlängerten Krankenhausaufenthalt hat sich sein Allgemeinzustand nach der Zurückverlegung ins Pflegeheim drastisch verschlechtert.
Das zeigt sich in
- hochgradigen Orientierungsstörungen
- kompletter körperlicher Pflegebedürftigkeit insbesondere bei Inkontinenz
- Verlust der Mobilität und ständige motorische Unruhe
- Verlust der gesamten Eigenständigkeit
- Personenverkennung und Verständigungsproblemen
- Halluzinationen/ wirklichkeitsfremde Überzeugungen
Er hat Schmerzen und wirkt traurig, resigniert, niedergeschlagen und ruft ununterbrochen nach Hilfe!
Dieser Mann ist seit dem Krankenhausaufenthalt komplett in der Mobilität eingeschränkt, benötigt ständig Hilfe durch uns als Pflegepersonal. Jeglicher Transfer aus dem Bett und auf die Toilette wird mittels eines vorhandenen Hebelifter unter starken Schmerzäußerungen durchgeführt. Hilfe ist seit dem Krankenhausaufenthalt nun auch bei der Ausscheidung notwendig, da der Bewohner Äußerungen zum Harndrang nicht mehr wie vorher machen kann. Den Pflegekräften obliegt es, regelmäßig Toilettengänge mit zur Hilfenahme des vorhandenen Hebelifter durchzuführen, das klappt auch tagsüber ganz gut.
Um den nächtlichen Hilfebedarf so gering wie möglich zu halten, wird dem Bewohner in der Nacht für ihn ungewohntes Inkontinenzmaterial angelegt (Dienstanweisung).
Da der Bewohner bis vor dem Krankenhausaufenthalt kein Inkontinenzmaterial kannte bzw. benötigte, zerreißt und „zerpflückt“ er es regelmäßig mit seinen Händen. Die Ausscheidungen verschmieren Bett- und Nachtwäsche, da er bis zu 3 x in der Nacht ausscheidet. Es musste nachts mehrmals Bettwäsche sowie der Nachtbekleidung gewechselt werden.
Kurzerhand wurde von der Pflegedienstleitung (durch Dienstanweisung) entschieden, den Hilfebedarf dahingehend zu minimieren, dass diesen männlichen Bewohner Rüschchen besetzte Nachthemden von einer verstorbenen Bewohnerin mit dem Vorderteil nach hinten anzuziehen und die Hemden zwischen den Beinen fest zu verknoten seien. Um das Zerreißen und Hantieren mit dem Inkontinenzmaterial zu unterbinden, wird dem Bewohner zur Ruhigstellung aus verordneter Bedarfsmedikation regelmäßig um 20 Uhr Melperon verabreicht. Da dieser Dosierung aber nicht für die gesamte Nacht ausreicht, wird jeweils die Maximalverordnung in der Nacht verabreicht.
Durch diese Fixierung (verknotetes Nachthemd) ist das Inkontinenzmaterial selbstverständlich am Morgen noch vorhanden, doch soweit durchnäßt, dass das Nachhemd von Feuchtigkeit durchtränkt ist und der Bewohner die Nacht regelmäßig im nassen Bett verbringt.
Als verantwortliche Pflegefachkraft habe ich auf diesen Mißstand me
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