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kobinet-nachrichten
13.07.2004 - 15:00
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Düsseldorf / Krautheim (kobinet) Behindertenverbände wehren sich gegen Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes. Wie der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) heute mitteilt, haben der BSK und der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte eine gemeinsame Verbandsklage gegen die von der Deutschen Bundesbahn Netz AG beabsichtigten Baumaßnahmen am Bahnhof im baden-württembergischen Oberkochen erhoben. Auslöser für diese erstmalige Klage nach dem Bundesgleichstellungsgesetz der zwei großen Behindertenverbände ist die geplante Neugestaltung des Bahnhofsbereiches, die den Zugang zu den Bahnsteigen für Menschen mit Körperbehinderungen künftig unmöglich macht. Nach dem geplanten Umbau können die Gleise nur noch über zwei Treppen und Schächte erreicht werden. Für Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen ist dort Endstation. Derzeit ist der Bahnhof in Oberkochen für Rollstuhlfahrer noch nutzbar. Die beiden Verbände sehen darin einen Widerspruch zum Behindertengleichstellungsgesetz, wonach Lebensbereiche barrierefrei gestaltet werden müssen. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte den Umbau trotz der von den Verbänden vorgetragenen Einwände am 7. Mai 2004 genehmigt. Zwar hat die Deutsche Bahn Netz AG in der Unterführung den Bau von Schächten eingeplant, damit ein behindertengerechter Zugang nachgerüstet werden kann. Allerdings sieht sie derzeit keinen aktuellen Bedarf, da der Bahnhof nach eigenen Angaben zurzeit von weniger als 1.000 Personen pro Tag genutzt würde. elba
Arnd Hellinger schrieb am 16.07.2004, 16:41
Zunächst mal: Eine "Deutsche Bundesbahn Netz AG" gibt es nicht und hat es auch vor der Bahnreform 1994 nicht gegeben. Die hier offensichtlich gemeinte Firma heißt DB Netz AG und ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen des Konzerns Deutsche Bahn AG. Der Neubau von Bahnsteigen nebst deren Zugängen ist aber nicht Aufgabe der DB Netz AG, die sich nur Gleise, Signale etc. zu kümmern hat, sondern der DB Station&Service AG - einer weiteren Bahntochter. Weiterhin muss man sehen, dass die betroffenen Gemeinden in beiden Fällen die Pläne der DB abgesegnet hatten, bevor das EBA sie genehmigte. Insofern wäre es m.E. sachlich falsch, der DB Station&Service AG hier eine Alleinschuld zuschreiben zu wollen.
Ach ja. Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte könnte sich "vor seiner Haustür" auch einmal darum kümmern, warum die U-Bahn-Haltestelle "Rheinbahnhaus" in Düsseldorf-Oberkassel beim derzeitigen Umbau keine Hochbahnsteige bekommt, die auf die im VRR eingesetzten Stadtbahnwagen abgestimmt sind. Das gehört auch zur Barrierefreiheit, wie sie das BGG vorsieht...
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