
Bonn (kobinet) Bei der Referentenanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit in der Sozialversicherung am Dienstag in Bonn gab es einhellige Ablehnung. Dies berichtete das Vorstandsmitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V. -, Michael Gerr, heute gegenüber den kobinet-nachrichten. Kritisiert wurde, dass die Gesetzesänderung, die auf das Koch–Steinbrück-Papier zurückgeht, die Freifahrtregelung wie eine Subvention behandelt, wogegen es sich doch um einen Nachteilsausgleich handelt. «Nach wie vor sind viele öffentliche Verkehrsmittel nicht barrierefrei und Diskriminierungen beginnen bereits beim Fahrkartenkauf. So können kleine Menschen oder auch Rollstuhlnutzer Automaten nicht bedienen; Gehörlose stoßen auf Kommunikationsbarrieren. Die Benachteiligungen machen sich offensichtlich nicht an körperlichen oder anderen Defiziten fest, sondern an gesellschaftlichen Barrieren, die Menschen ausgrenzen. Wenn die diskriminierenden Strukturen beseitigt werden, kann der Nachteilsausgleich bis auf ein Minimum zurückgeführt werden. Dieser Grundsatz gilt aus Sicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL e.V.) ebenso für die Freifahrt», so Michael Gerr. Auch ein Vertreter des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wehrte sich gegen die Behandlung der Freifahrt als Subvention und stellte bei der Anhörung klar, dass die pauschalisierte Erstattung durch den Staat nur den direkten Fahrkartenkauf ersetze. «Allerdings erhalten behinderte Menschen viel schlechtere Leistungen, so dass man sich fragen muss, warum diese auch noch voll bezahlt werden sollen. Tatsächlich bekommen die Verkehrsunternehmen bis jetzt die volle Erstattung für Begleitpersonen, die umsonst fahren können, während nur 40% diese Möglichkeit nutzen. Der Erstattungsbetrag soll nun auf 50% angeglichen werden. Ländliche Verkehrsverbünde, die traditionell besonders viele Barrieren aufweisen, werden durch die Erstattungspauschale sogar noch belohnt», so Gerr. Zudem wurde bei der Anhörung darauf hingewiesen, dass das durch Koch und Steinbrück angestrebte Sparvolumen bereits durch die Kürzungen auf Seiten der Verkehrsunternehmen erreicht werden würde. Der Gesetzesentwurf wird im September zunächst im Bundesrat beraten. Das Thema wird uns also weiter verfolgen. «Die Diskussion hat mir gezeigt, dass der Paradigmenwechsel in vielen Gesetzen noch lange nicht angekommen ist, so ist die Freifahrt im Gesetz eine Bestimmung der Gefahrenabwehr (wer muss geschützt werden: wir vor der Gesellschaft oder die Gesellschaft vor uns?). Wo Sozialpolitik auf das Finanzielle reduziert wird, müssen wir weiter darauf drängen, was für große Teile der Bevölkerung noch selbstverständlich ist: Teilhabe und Selbstbestimmung. Für den öffentlichen Nahverkehr hieße das u.a., ein und aus steigen, wann man will», so Gerr. omp
Frank Winkel schrieb am 15.07.2004, 12:08
Dass der Nachteilsausgleich auf ein Minimum zurückgefahren werden kann, ist unvorstellbar.
Denn es ist nicht möglich, die Fahrkartenautomaten behindertengerecht zu gestalten. Automaten kann man nicht gleichzeitig für Blinde, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige gestalten. Wie soll man sich das vorstellen?
Ich sehe auch fast täglich, dass viele Automaten durch Vandalismus zerstört sind (u. a. mit Graffiti beschmiert und Monitor zerkratzt).
Eine Umgestaltung und Reparatur zur Beseitigung der Vandalismusschäden kosten vielmehr als der Nachteilsausgleich. Die Deutsche Bahn hat ja schon erklärt, dass sie die Automaten nicht umrüstet. Das ist eine richtige Entscheidung.
Wer soll für die Umgestaltung aufkommen?
Uwe Heineker schrieb am 14.07.2004, 15:02
... auf Einsicht bei den Parlamentarieren und dass der vielbeschworene behindertenpolitische Paradigmenwechsel nun auch tatsächlich in deren Bewußtsein dringt ...
Man darf also gespannt und dennoch wachsam bleiben!