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kobinet-nachrichten
14.07.2004 - 14:03
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Hannover (kobinet) Das Blindengeld soll ab 2005 in Niedersachsen komplett gestrichen werden. Dies ist nach Ansicht des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen eine Kampfansage an die soziale Würde. Dieses Vorhaben der Niedersächsischen Sozialministerin, Dr. Ursula von der Leyen, als Streichungsangebot zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes für 2005 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2008 ist, wie bekannt geworden, schon bereits zum Finanzministerium und dort an die betreffenden Stellen gegangen. «Damit wird seitens der CDU-Landesregierung der Schritt ins soziale Dunkel für Blinde und hochgradig Sehbehinderte vollzogen», so Helga Neumann, Vorstandsvorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e. V. (BVN). Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. protestiert daher aufs Schärfste gegen diesen unglaublichen Kahlschlag. Die Absicht, auf Kosten von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen den neuen Haushalt zu sanieren wird als verwerflich angesehen und lasse auch für andere benachteiligte Bevölkerungsgruppen sehr Böses ahnen. Blinde Menschen hätten in der Vergangenheit schon mehr als 30 % Leistungskürzungen erdulden müssen und seien bitter enttäuscht von dieser Landesregierung. «Das nunmehr geplante endgültige Abschieben blinder Menschen in die Sozialhilfe wird zur Verarmung und zu gravierenden Änderungen der Lebensverhältnisse aller blinden Menschen in Niedersachsen führen», so BVN-Geschäftsführer Hans-Werner Lange. «Wir sind wieder da, wo wir vor 40 Jahren angefangen haben für die finanzielle Absicherung blinder Menschen zu kämpfen». Blinde und sehbehinderte Menschen sind darauf angewiesen, besondere Hilfen zur Bewältigung ihres ohnehin eingeschränkten Alltags in Anspruch zu nehmen, dafür benötigen sie das Blindengeld. «Jeder Abgeordnete, der diesem unglaublichen Radikalschlag zustimmt, sollte versuchen, nur an einem Tag ohne Augenlicht zurechtzukommen», so die einhellige Meinung des BVN-Vorstandes und der gesamten Blindenselbsthilfe in Niedersachsen. Auf der Landespressekonferenz am 13.07.2004 wurde nach Ansicht des Verbandes das Ende der Solidarität mit blinden Menschen in Niedersachsen eingeläutet. Finanzminister Möllring halte eisern am Einsparungsvorschlag der Sozialministerin, Dr. Ursula von der Leyen fest, ab 01.01.2005 das Landesblindengeld völlig abzuschaffen und kündigt gleichzeitig an, dass andere Bundesländer diesem «Niedersachsen-Model» folgen sollten. «In Zeiten knapper Kassen können wir es uns nicht mehr leisten, unabhängig von der Bedürftigkeit Hilfen zu zahlen. Wir müssen künftig Vermögen und Einkünfte berücksichtigen. Kein Leistungsempfänger wird dadurch durch die Maschen des sozialen Netzes fallen. Die Leistungen der Blindenhilfe nach § 67 BSHG fangen alle tatsächlich bedürftigen Leistungsempfänger auf», so Möllring. Fakt ist nach Ansicht des Blindenverbandes aber, dass ab 01.01.2005 nicht mehr Blindenhilfe nach § 67 BSHG gezahlt wird, sondern das neue SGB XII in Kraft tritt. Hiernach gelten völlig andere Einkommens- und Vermögensgrenzen, so dass maximal 5 bis 10 Prozent der Blinden entsprechende Ansprüche hätten. Das heißt im Klartext, dass rund 90 Prozent der bisherigen Blindengeldbezieher leer ausgehen. Dies sollte auch dem Finanzminister und der Sozialministerin bekannt sein! Bisher wurde das Blindengeld gezahlt, um die Benachteiligung Blinder bei der Bewältigung ihres persönlichen Schicksals auszugleichen. Nach den Plänen der Landesregierung müssen Blinde zukünftig sozialhilferechtlich bedürftig werden, um überhaupt eine Unterstützung zu bekommen. Das bedeutet, dass Blindheit in Zukunft gleich Armut sein wird. «Wir hatten gehofft, dass das mit der Einführung des Landesblindengeldes Anfang der sechziger Jahre überwunden wäre», so BVN-Geschäftsführer Hans-Werner Lange. «Durch diese radikale Streichung werden sich die Lebensumstände aller Blinden in Niedersachsen dramatisch verändern». omp
Alexander Drewes schrieb am 18.07.2004, 16:29
Man kann durchaus diskutieren (und ich halte diesen Ansatz i.S. eines persönlichen Budgets nicht einmal für sonderlich weit hergeholt), ob es nicht statt eines Blindengeldes eine grundsätzliche Budgetierung für bestimmte Behinderungsarten oder ab einem bestimmten GdB geben sollte.
Für ungeheuerlich halte ich es jedoch, wenn Mirco Dörfler – hier auch noch das GG heranziehend – meint, Blinde hätten _keinen_ evidenten Mehrbedarf, selbst ggü. anderen Behindertengruppen. Abgesehen davon wird hier der Entsolidarisierung in einer Art und Weise das Wort geredet, die einen in Anbetracht von GMG, SGB XII und II vor Zorn schier das Blut kochen lässt. Dass dem Staat aufgrund verfehlter fiskal- und sozialpolitischer Ansätze das Geld ausgeht, ist zwar bedauerlich, sollte aber nicht ausschließlich dadurch ökonomisiert werden, dass der Rotstift bei denjenigen angesetzt wird, die eine (vermeintlich, bei den Blinden ist das zum Glück _nicht_ so) schwache bis gar keine Lobby haben. Bedenken Sie einmal, was für einen Sturm der Entrüstung der Entrüstung die „Bild“-Zeitung entfalten würde, wenn Eichel mit dem Streichen bei der Pendlerpauschale wirklich Ernst macht. Soll Hr. Dörfler doch, so ´mal eine Empfehlung von mir, nur einen einzigen Tag, meinethalben auch einmal nur drei Stunden mit einer Augenbinde durch die Gegend laufen. Ich wäre gespannt, ob er dann immer noch von einem derart inkompetenten Standpunkt aus urteilen würde.
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Mirco Dörfler schrieb am 16.07.2004, 09:56
Vorbemerkung:
Es geht mir in keiner Weise darum, Blinde oder hochgradig Sehbehinderte Menschen zu diffamieren oder gar zu diskriminieren.
Dennoch folgendes:
Die durch einschlägige Medien bekanntgemachten Reformansätze sind im Grundsatz richtig denn:
1. ist meines Erachtens, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar(Gleichheitsgrundsatz), dass ein Betroffener „nur“ aufgrund dessen, dass im Rechtssinne eine vermutlich Leistungsberechtigende Augenerkrankung vorligt Nachteilsausgleich erhält. Es müsste dringest die Einkommensabhängigkeit, nebst Härtefallregelungen eingeführt werden
2. Es müsste ein sich nach dem GdB und somit nach der Einschränkung im Sinne des Teilhabegedankens im SGB-IX richtendes Versehrtengeld für alle Menschen mit Handicap eingeführt werden.
3. die Bearbeitung sollte Zentral bei den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden ( in Niedersachsen Landesamt für Zentrale soziale Aufgaben) angesiedelt werden.
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